Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte des Landes in Timmendorfer Strand
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Birgit Wille |
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Kiel / Timmendorfer Strand. Probleme bei Hartz IV oder Schwierigkeiten beim Kindergeld? Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille (Foto), hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht und bietet eine umfassende und kostenlose rechtliche Beratung. Am Donnerstag, 31. Januar 2013, kommt sie nach Timmendorfer Strand: In der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr steht sie im Rathaus, Strandallee 42, allen Hilfesuchenden Rede und Antwort. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter Telefon 0431 988-1240 gebeten.
Die Bürgerbeauftragte Birgit Wille vertritt die Anliegen der Bürger gegenüber den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Lande. Rund 3600 Beschwerden von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet das Büro der Bürgerbeauftragten jährlich - ein Rückgang ist nicht zu verzeichnen. Die Erfolgsquote ist hoch: 88 Prozent der abgeschlossenen Fälle endeten im Vorjahr für die Bürger mit einem positiven Ergebnis.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Seit dem 01.10.1988 gibt es in Schleswig-Holstein das Amt der / des Bürgerbeauftragen für soziale Angelegenheiten. Die Bürgerbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürgerbeauftragten-Gesetz (-BüG-).
Birgit Wille ist Diplom-Betriebswirtin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich. Unter anderem war sie Gebietsgeschäftsführerin eines Wohlfahrtsverbandes und als selbstständige Berufsbetreuerin tätig. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wählte sie erstmals am 31. Mai 2001 zur Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Mit ihrer Wiederwahl am 24. April 2008 wurde sie für weitere 6 Jahre im Amt bestätigt.
Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?
Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
- Arbeits- und Ausbildungsförderung
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Behindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Kinder- und Elterngeld
- Wohngeld
- Kinder- und Jugendhilfe
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Bürgerbeauftragte bei der Beratung und der Vertretung der Interessen der Hilfesuchenden. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen und eine fundierte Bearbeitung der Eingaben.
Das Büro der Bürgerbeauftragten beim Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel, Karolinenweg 1, steht den Ratsuchenden zudem werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 -988 1240; Fax: 0431 - 988 1239; Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). (SHL/R.K./Foto: Landtag SH)
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