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Teehaus-Seebrücke: Die "unendliche Geschichte von Timmendorfer Strand" - Lesen Sie hier die Chronologie der Entwicklung

Prof. Marcus Arndt

Lesen Sie weiter unten auch weitere Pressemitteilungen und Leserbriefe zu dem Thema!

Timmendorfer Strand - Niendorf/Ostsee. In der letzten Gemeindevertreter-Sitzung der Gemeinde Timmendorfer Strand, die am Donnerstag, 21. März 2013, im Haus des Kurgastes in Niendorf/Ostsee stattgefunden hat, war das "Teehaus" auf der neu gebauten "Seeschlösschen-Brücke" der wichtigste und längste Tagesordungspunkt. Und das öffentliche Interesse war sehr groß: Viele Bürgerinnen und Bürger sind erschienen und haben schließlich bis um 23.00 Uhr ausgeharrt und die Diskussion und Redebeiträge mitverfolgt. Zum Ende der fünfstündigen Sitzung votierten die Gemeindevertreter für den Versuch, sich mit Investor Jürgen Hunke zu einigen. Die Verhandlungen über den Bau einer Teehausbrücke unter Beteiligung des Investors Hunke dauern bereits seit dem Jahr 2010 an.

Die Gemeinde Timmendorfer Strand fasste in einer Pressemitteilung noch einmal detailliert die Entwicklung und Chronologie des Projekts "Teehaus-Seebrücke" zusammen: Nachdem Herr Hunke ursprünglich zugesagt hatte, der Gemeinde ein Teehaus zu schenken, während die Gemeinde es übernehmen wollte, die hierfür erforderliche Seebrücke zu errichten, gerieten die Verhandlungen hierüber in der Folgezeit ins Stocken. Hintergrund war vor allem, dass Hunke seine in einem Vorvertrag mit der Gemeinde geäußerten Zusagen später nicht mehr vollständig einhalten wollte. Insbesondere trug er der Gemeinde nachträglich an, Kosten für Hausanschlussleitungen, Stellplatzkosten oder Gebäudeversicherungskosten nicht mehr tragen zu wollen. Zudem wollte Hunke das ursprünglich vereinbarte Bistro nicht mehr betreiben. Weiterhin äußerte er den Wunsch, die von der Gemeinde zu errichtende Teehausbrücke solle den Namen seiner Firma tragen. Ebenso versagte er der Gemeinde die Übergabe einer zuvor versprochenen Sicherheit dafür, dass die Gemeinde mit der Herstellung der Brücke gewissermaßen in Vorleistung zu gehen hatte.

Nachdem die Gemeinde die Brücke hergestellt, alle sonstigen Voraussetzungen für die Errichtung des Teehauses geschaffen und den Bau der eigentlich von Hunke zu tragenden Hausanschlussleitungen vorfinanziert hatte, versagte Hunke den Abschluss des endgültigen Hauptvertrages. Nachdem die Gemeinde mehrfach erfolglos Nachfristen gesetzt hatte, binnen der Hunke den Hauptvertrag unterzeichnen und die immer noch ausstehende Sicherheit erbringen sollte, war die Gemeinde von den vertraglichen Beziehungen mit Hunke im Mai 2012 zurückgetreten. In der Folge verklagte Hunke die Gemeinde beim Landgericht Lübeck mit dem Ziel, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und gleichzeitig eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen herbeizuführen. Der Rechtsstreit ist noch anhängig. Zwischenzeitlich gibt es erneut Gespräche mit Herrn Hunke, die das Ziel haben, das Teehaus zu errichten, allerdings bei einer nicht unerheblichen Beteiligung der Gemeinde an den Kosten. Die zwischenzeitlich veränderte Kostensituation stellt sich überblicksartig wie folgt dar:

Ursprünglichen hatte Hunke es – wie dargestellt - übernommen, das Teehausgebäude mit allen dazugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen auf eigene Kosten zu errichten. In einer gemeinsamen Besprechung am 25.01.2013 in den Räumen der Kanzlei am Hafen bezifferte Hunke die Kosten mit 1.895.568,50 Euro brutto. Um der Gemeinde eine Überprüfung der Kostenberechnung zu ermöglichen, überließ Hunke der Gemeinde Prüfunterlagen. Mit der Überprüfung beauftragte die Gemeinde den Projektmanager DREES & SOMMER aus Hamburg. Nach dem Ergebnis der gemeinsam mit dem Architekten von Hunke vorgenommenen Plausibilitätsüberprüfung belaufen sich die Kosten für die Errichtung des Teehausgebäudes nach den von Hunke eingeholten Angeboten ohne die Kosten für die Innenausstattung auf voraussichtlich 1,9 Mio. Euro brutto. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen und jetzigen Berechnungen stellt sich die Situation so dar, dass auch nach Abzug der von Herrn Hunke zuletzt angebotenen Beteiligung in Höhe von 1 Mio. Euro bei einem Eingehen auf den Vorschlag von Herrn Hunke Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 1,3 Mio. Euro auf die Gemeinde entfallen. Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung die von der Gemeinde bereits verauslagten und die weiteren noch anfallenden Erschließungskosten. Soweit in der Presse teilweise davon die Rede war, bei einem Vergleichsschluss mit Herrn Hunke entfielen niedrigere Kosten auf die Gemeinde als die von der Gemeindeverwaltung angegebenen 1,3 Mio. Euro, liegt dies nach den Feststellungen der Gemeinde unter anderem daran, dass die Erschließungskosten in Höhe von zusammen ca. 360.000,- Euro brutto bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Die Teehaus-Chronologie stellte Prof. Dr. Marcus Arndt aus Kiel (Foto oben) als beauftragter Rechtsanwalt der Gemeinde Timmendorfer Strand während der Sitzung der Gemeindevertretung im Einzelnen wie folgt dar:

25.03.2010: Von Gemeinde und Hunke unterzeichnete Absichtserklärung; wesentlicher Inhalt:
- Gemeinde finanziert öffentlichen Bereich (Brücke), Hunke finanziert gewerblichen Bereich (Teehaus)
- Nutzungen: Kleines Bistro, Leseraum, Raum für kleine Ausstellungen, Trauzimmer
- Leistung einer geeigneten Sicherheit durch Hunke an die Gemeinde, wegen der nötigen Vorleistung der Gemeinde in Gestalt des Baus einer (statisch bedingt) erheblich teureren Seebrücke
- Hunke erhält ein unentgeltliches Nutzungsrecht für das Teehaus für 15 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere 10 Jahre
- Angestrebte Fertigstellung: Ende 2012


Jürgen Hunke bei der Präsentation eines nicht maßstabsgetreuen Modell "seines" Teehauses im Jahre 2010 (Foto: René Kleinschmidt/Copyright by RK-Pressebüro)

05.09.2010: Bürgerentscheid zur Frage: „Sind Sie dagegen, dass ein Teehaus in asiatischer Bauform auf einer Seebrücke in der Gemeinde Timmendorfer Strand gebaut wird?“; Eine Mehrheit stimmt mit „Nein“.

Oktober 2010: Gemeinde erwirkt Eingemeindung der Seebrückenfläche auf dem Wasser als Voraussetzung für den Erlass eines Bebauungsplanes zu Gunsten des Teehauses.

01./09.06.2011: Gemeinde trifft Vereinbarung mit Bundeswasserstraßenverwaltung über die Nutzung der Bundeswasserstraße zum Zwecke der Überbauung mit Brücke und Teehaus (Entgelt: 8.711,00 Euro im Jahr, feste Laufzeit bis Ende 2040).

09.06.2011: Vorvertrag zwischen Gemeinde und Hunke; Grund für den Vorvertrag: Um angestrebten Zeitplan halten zu können, muss Gemeinde den Abriss der alten und den Bau der neuen Brücke beauftragen und benötigt schriftliche Absicherung, dass Hunke das Teehaus auch wirklich baut; wesentlicher Inhalt des Vorvertrages:
- Verpflichtung der Parteien, einen bestimmten (beigefügten) Hauptvertrag abzuschließen, sobald verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind (Inkrafttreten des B-Planes; Vorliegen verschiedener behördlicher Genehmigungen, z.B. Naturschutzbehörde, Baubehörde, Wasser- und Schifffahrtsamt etc.).
- Hunke verpflichtet sich, der Gemeinde ein Bankguthaben in Höhe von 800.000 Euro als Sicherheit abzutreten, wahlweise ihr alternativ einen gleichwertigen Scheck zu übergeben.

2011: Gemeinde ändert den Flächennutzungsplan und erlässt einen Bebauungsplan zu Gunsten des Teehauses.

August 2011: Abweichend vom vorvertraglich vereinbarten Hauptvertrag: Hunke übergibt der Gemeinde als Sicherheit ein Sparbuch über 800.000 Euro, jedoch ohne der Gemeinde das Guthaben abzutreten (und somit ohne jeden Wert für die Gemeinde als Sicherungsmittel).

19.08.2011: Besprechung zwischen Hunke und Bürgermeister Popp sowie Verwaltungsmitarbeitern. Wesentlicher Inhalt:
- Hunke lehnt Unterzeichnung einer Abtretungserklärung für das Sparbuchguthaben oder die Erbringung einer sonstigen Sicherheit vorläufig ab und macht dies vom weiteren Werdegang abhängig.
- Hunke lehnt vereinbarte Übernahme der Stellplatzkosten ab.
- Hunke will kein Bistro oder sonstige Schank- oder Speisewirtschaft mehr betreiben und den Bauantrag entsprechend ändern.
- Hunke will keine gewerbliche Außenterrasse mehr.
- Hunke lehnt die teehausbezogene Übernahme der Kosten für B-Plan und F-Plan sowie die anteiligen (teehausbedingten) Kosten für den Brandschutz ab.
- Bürgermeister Popp erklärt, dies seien wesentliche Punkte, die der Abstimmung mit den Gremien der Gemeinde bedürften.

22.08.2011: Gemeindeverwaltung erfährt telefonisch von Hunkes Architekt, dass der Bauantrag schon vor zwei Wochen (also vor dem Gespräch am 19.08. und ohne jede vorherige Beteiligung oder Information der Gemeinde) geändert worden sei, d.h. keine Schank- und Speisewirtschaft mehr beantragt werde.

05.10.2011: Schreiben Hunke an Popp: Weitere Wünsche von Hunke, z.B. Brücke – nicht etwa Teehaus - möge angesichts der privaten Investition nach Hun-kes Firma benannt werden („MIKADO-Brücke“).

02.12.2011: Gespräch zwischen Hunke, Bürgermeister Popp und weiteren Verwaltungsvertretern wegen der ergänzenden Wünsche von Hunke. Entgegenkommen der Gemeinde durch Angebot zur Abänderung des noch zu schließenden Hauptvertrages (gegenüber der vorvertraglich vereinbarten Fassung des Hauptvertrags) zu Gunsten von Herrn Hunke in Gestalt von Stellplatzkosten, Bauplanungskosten, Hausanschlusskosten (Wert des Entgegenkommens ca. 300.000 Euro zu Lasten Gemeinde und zu Gunsten von Hunke). Im Gegenzug: Reduzierung des Nutzungsrechts von Hunke von 25 auf 15 Jahre.

28.02.2012: Ältestenrat der Gemeinde äußert Wunsch nach einer Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit Hunke durch Rücktritt oder Kündigung, nach vorheriger anwaltlicher Prüfung.

02.03.2012: Gemeinde setzt Hunke eine Frist bis zum 14.03.2012, innerhalb der Hunke seine Pflicht aus dem geschlossenen Vorvertrag erfüllen, insbesondere den Hauptvertrag unterzeichnen und die geschuldete Sicherheit erbringen soll; die Gemeinde werde sonst vom Vertrag mit Hunke zurücktreten.

12.03.2012: Besprechung zwischen Vertretern der Gemeinde und Hunke; Hunke äußert einen Katalog von Wünschen zur Änderung des zu unterzeichnenden Hauptvertrages in 7 Punkten; Gemeinde sagt zu, Hunkes Wunschkatalog nochmals in den Gremien zu beraten; Gemeinde setzt Frist bis zum 15.03.2012 aus.

15.03.2012: Hunkes Rechtsanwalt übermittelt einen überarbeiteten Entwurf des Nut-zungsvertrages als Vorschlag für eine Beschlussfassung in den gemeindlichen Gremien. Der Entwurf enthält neue, über die besprochenen 7 Punkte weit hinausgehende sonstige Änderungen zulasten der Gemeinde (zum Beispiel: (Übernahme der Gebäudeversicherung für das Teehaus durch die Gemeinde).

26.03.2012: Gemeindevertretung beschließt, Herrn Hunke einen geänderten Hauptvertrag anzubieten, der in drei Punkten seinen Wünschen entgegenkommt.

29.03.2012: Gemeinde bietet Hunke die seinen Wünschen in wenigen Punkten angenäherte Fassung des Hauptvertrages an und setzt zu deren Annahme oder – wahlweise nach Hunkes Belieben – zur Annahme des Hauptvertrags in der ursprünglichen Fassung, sowie zur Erbringung der nach dem Vorvertrag geschuldeten Sicherheit eine Frist bis zum 20.04.2012.

13.04.2012: Hunke erklärt die Annahme des Hauptvertrages in der ursprünglichen Fassung gegenüber der beauftragten Notarin, jedoch ohne Kenntnis und in Abwesenheit der Gemeinde. Hunke weist Notarin an, der Gemeinde die Annahmeerklärung erst zu übermitteln, wenn die Gemeinde sich gegenüber Hunke zu einer Reihe von Zugeständnissen verpflichtet (teilweise neue, erstmals geäußerte Wünsche).

23.04.2012: Gemeinde erfährt von der Annahmeerklärung Hunke und den Bedingungen, unter denen die Notarin die Annahmeerklärung weiterleiten soll; die nach dem Vorvertrag durch Hunke zu erbringende Sicherheit ist bei der Gemeinde nicht eingegangen; erst nach Beschwerden der Gemeinde gegenüber Hunke weist dieser die Notarin einige Tage später an, der Ge-meinde die Annahmeerklärung zuzuleiten.

02.05.2012: Gemeinde setzt eine Frist bis zum 15.05.2012 für die Übergabe der noch immer nicht eingereichten Sicherheit.

11.05.2012: Hunke weist eine Pflicht zur Vorlage der (im Vorvertrag und ebenso im von ihm nunmehr unterzeichneten Hauptvertrag vorgesehenen) Sicherheit zurück.

16.05.2012: Gemeinde tritt von den mit Hunke eingegangenen vertraglichen Beziehungen zurück und beendet damit die Zusammenarbeit mit Hunke.

09.08.2012: Hunke erhebt Klage gegen die Gemeinde beim Landgericht Lübeck mit dem Antrag, das Gericht möge feststellen, dass die Verträge zwischen Hunke und der Gemeinde noch wirksam seien und der Gemeinde keine Schadensersatzansprüche gegen Hunke zustünden, sondern – umgekehrt – die Gemeinde verpflichtet sei, Hunke seine Schäden zu ersetzen.

26.11.2012: Hunke schlägt Gemeinde einen (gegebenenfalls noch näher zu konkretisierenden) Vergleich vor; wesentlicher Inhalt:

* Rechtsstreit vor dem Landgericht wird beendet

und

* 1. Alternative:
Hunke stellt das Teehaus in einem Rohbauzustand her mit einem Aufwand beschränkt auf maximal 1 Million €; Gemeinde stellt den Rest auf eigene Kosten fertig; Hunke hat kein Nutzungsrecht am Haus

oder

* 2. Alternative:
Hunke übergibt der Gemeinde die bereits vorgefertigten Bauteile und stellt der Gemeinde zusätzlich einen Geldbetrag zur Verfügung (1 Million € abzüglich der Kosten für die Bauteile, abzüglich aller bisherigen sonstigen Aufwendungen von Hunke); die Gemeinde stellt das Haus mithilfe der Bauteile und unter Verwendung der Geldsumme her und trägt selbst alle darüber hinausgehenden Kosten; Hunke hat kein Nutzungsrecht am Haus.

Hunke will sich bis zum 15.01.2013 an dieses Angebot binden.

14.01.2013: Zweiergespräch zwischen Bürgermeisterin Kara und Hunke: Bürgermeisterin Kara favorisiert Angebotsalternative 1; Hunke favorisiert Angebotsalter-native 2, erklärt jedoch, er sei auch weiterhin zu Angebotsalternative 1 bereit; er verlängere die Annahmefrist bis zum 23.01.2013.

16.01.2013: Gemeinde übersendet ein ausgearbeitetes Vertragsdokument entsprechende Angebotsalternative 1 zur Abstimmung an Rechtsanwalt von Hunke; Rechtsanwalt von Hunke erklärt am selben Tag, Hunke sei nunmehr doch nur zu Angebotsalternative 2 bereit.

25.01.2013: Besprechung von Vertretern der Gemeinde mit Herrn Hunke und dessen Vertretern in Travemünde zur Besprechung von Einzelheiten einer Realisierung von Angebotsalternative 2; Hunke beziffert Kosten mit 1.895.568,50 €; Gemeinde erhält zum Zwecke der Besichtigung durch die Gemeinde die Auskunft, dass vorgefertigte Teile für das Teehaus in Lübeck lagern; Gemeinde soll noch Pläne, Angebote von Bauunternehmern und abgeschlossene Verträge zur Einsicht erhalten.

Februar 2013: Gemeinde prüft rechtliche und wirtschaftliche Realisierbarkeit von Angebotsalternative 2.

Gemeinde erfährt von Hunkes Architekt, dass die Bauteile für das Teehaus doch nicht nur in Lübeck lagern, sondern an vier unterschiedlichen Standorten, darunter einer in Polen.

12.03.2013: Gemeinde teilt Hunkes Rechtsanwalt Einzelheiten zur vergaberechtlichen Situation mit und bittet um weitere Abstimmung. Hunkes Rechtsanwalt sagt Rückäußerung nach Rücksprache mit Hunke zu.

18.03.2013: Gemeinde erfährt aus der Presse, dass Hunke ein Ultimatum bis zum 26.03.2013 setze. Bis zu diesem Zeitpunkt solle die Gemeinde erklären, ob sie das Teehaus baue oder nicht. Schreiben von Hunkes Rechtsanwalt mit entsprechendem Inhalt gehen am selben Tage den Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretung zu. In dem Schreiben erklärt Hunke Bereitschaft, das Haus selbst in einem Rohbauzustand herzustellen, entsprechend der Angebotsalternative 1; die Bürgermeisterin erhält keine Post von Hunke.

20.03.2013: Bauausschuss beschließt mehrheitlich, Herrn Hunke eine Errichtung der Teehausbrücke nunmehr auf der Grundlage seines letzten Schreibens eine Errichtung des Teehauses zuzusagen.

Im Anschluss trug Jasmin Kreuer vom Ing.-Büro Drees & Sommer eine Plausibilisierung der Baukosten des Teehauses vor.

Mit 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen wurde schließlich folgender Beschlussvorlage zugestimmt:

„Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:

1. Die Gemeindevertretung versteht das Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten von Herrn Hunke vom 18.03.2013 dahingehend, dass Herr Hunke – ähnlich seiner früheren Angebotsvariante 1 im Schreiben vom 26.11.2012 – erneut anbietet, das Teehaus mit einem Aufwand von bis zu 1.000.000,00 € in einem Rohbauzustand in eigener Regie herzustellen durch Erbringung der Gewerke Stahlbau, Glas und Zimmerei, unter Freistellung von einer persönlichen Haftung und bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an die Gemeinde.

2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, Herrn Hunke bis zum 26.03.2013 mitzuteilen, dass die Gemeinde bereit ist, das Teehaus unter diesen Voraussetzungen zu bauen, und dabei von einem Kostenrahmen ausgeht entsprechend der von Herrn Hunke überreichten Kostenaufstellung vom 24.01.2013 mit den Daten aus der Plausibilitätsprüfung von Drees & Sommer.

3. Die Bürgermeisterin wird gebeten, mit Herrn Hunke einen entsprechenden Vertrag zu entwerfen, der der Gemeindevertretung nach Vorberatung im Bau- und im Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist, und mit dem Vertragsentwurf eine Aufstellung der zu veranschlagenden Kosten vorzulegen, die von der Gemeinde voraussichtlich zu tragen wären.“

Bei der namentlichen Abstimmung votierten mit JA: Dieter Boeden, Anja Evers, Björn Jessen, Dr. Kai-Ingo Menke zum Felde und Andreas Tönnsen (für die CDU), Jacob Bielfeldt, Klemens Kißmann, Andreas Müller, Stephan Muuss und Horst Rehbein (für die WUB), und Ulrich Herrmann und Leif Lender (für die FDP).

Mit NEIN stimmten: Dr. Felix Benary, Joachim Nickel, Edgar Schmidt und Detlef von Zastrow (für die GRÜNEN),
sowie Tore Jürgensen und Peter Ninnemann (für die SPD).

Somit wurde mit den Stimmen von CDU, WUB und FDP beschlossen, über Hunkes Angebot erneut zu verhandeln. Demnach stellt Investor Hunke das Teehaus im Rohbauzustand her und beschränkt seinen finanziellen Aufwand auf eine Million Euro. Die Gemeinde übernimmt die Mehrkosten des Baus und Hunke erhält kein Nutzungsrecht.

Ein Antrag der SPD, einen weiteren Bürgerentscheid zum Bau des Teehauses durchzuführen, wurde nicht angenommen.

Die "unendliche Geschichte des Teehauses" geht also weiter und in eine nächste Runde. Die nächste öffentliche Sitzung der Timmendorfer Gemeindevertretung findet übrigens am Donnerstag, 23. Mai 2013, statt. Der Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.

Was sonst noch während der Gemeindevertreter-Sitzung gesagt wurde:

Im Vorfeld wurde die Hauptauschuss-Sitzung vom 12. März von CDU und WUB boykottiert, in dem die Vertreter von CDU und WUB unentschuldigt fernblieben (TiNi24.de berichtete). Nach Auskunft von Klemens Kißmann (WUB) war dies ein Hilfeschrei: "Wir sahen keinen anderen Weg."

Bürgermeisterin Hatice Kara missbilligte dies scharf und kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten, falls dies noch einmal vorkommt. Ausserdem sagte sie: "Vertrauliche Informationen sind am 6. März an die Presse geraten, am gleichen Abend der Hauptausschuss-Sitzung sind ausserdem Presseinformationen verschickt wurden. Das Fernbleiben der Gemeindevertreter führte dazu, dass wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden konnten." Ausserdem war das "Teehaus" noch nicht einmal Tagesordnungspunkt im Hauptausschuss: "Wichtige Personalangelegenheiten standen auf der Tagesordnung und nicht das Teehaus."

Zum Teehaus-Projekt sagte Bürgermeisterin Hatice Kara weiter: "Ich muss erst einmal sämtliche Kosten auf den Punkt bringen. Diskussionen können geführt werden, z.B. ob es eine Attraktion für Timmendorfer Strand ist oder ein Image-Projekt für den Ort. Man muss aber erst einmal über die Kosten sprechen. Am 6. März sind Zahlen veröffentlicht wurden, dann habe ich zahlen veröffentlicht, danach wurden wieder andere Zahlen genannt. Heute sollen alle genauen Zahlen auf den Tisch gelegt werden." Und das passierte schließlich auch durch Jasmin Kreuer vom Ing.-Büro Drees & Sommer. "Es besteht ein Interesse, das Projekt Teehaus transparent zu machen. Um das Zahlenwirrwarr darzustellen ist Frau Kreuer vor Ort," so Kara.

Edgar Schmidt von den GRÜNEN sagte: "Es wurde damals einvernehmlich beschlossen, den Vertrag mit Hunke zu kündigen und auf einmal stehen in den letzten Wochen die Mehrheitsfraktionen wieder zu Hunke und seinem Teehaus. Der Beschluss im Bauausschuss war nicht, dass wir das Teehaus bauen, sondern dass wir es noch einmal prüfen. Ich verstehe auch den Zeitdruck nicht, den CDU und WUB zur Zeit aufbauen." Und Joachim Nickel (GRÜNE) erwiderte eine Aussage von der CDU: "Sie stellen hier ein Schauer-Szenarium dar, als ob keine Touristen mehr nach Timmendorfer Strand kommen, wenn das Teehaus nicht gebaut wird."

Peter Ninnemann (SPD): "Wir sind eindeutig dafür, die Verhandlungen abzubrechen, den Seebrückenkopf vorläufig zu beplanken und nach einem neuen Investor zu suchen."

Ingo Muuss (CDU), Vorsitzender des Bauausschusses, bemängelte in einem Wortbeitrag, dass die Teehaus-Chronologie einseitig sei und die Seite von Hunke nicht angehört werde. Nach Nachfrage von Ingo Muuss beantworte Prof. Arndt noch eine Frage zum Vorvertrag mit Hunke: "Der ehemalige Bürgermeister Volker Popp hat mit Herrn Hunke im Beisein der Notare darüber gesprochen, noch über weitere einzelne Punkte zu sprechen, aber erst einmal den Vorvertrag zu schliessen." Durch die schwere Erkrankung von Volker Popp und seinem Ausfall als amtierender Bürgermeister ist es dazu aber dann nicht mehr gekommen. Die Gemeindeverwaltung und Gemeindevertreter versuchen nun eine Lösung für das Projekt zu finden. Wir werden weiter berichten ... R.K.

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Prof. Dr. Marcus Arndt, Rechtsanwalt aus Kiel, präsentierte und erläuterte die Chronologie der Teehaus-Entwicklung, die "zumindest für Juristen filmreif war". (Foto: René Kleinschmidt)

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Pressemitteilungen und Leserbriefe zu dem Thema:

Ein Danaer Geschenk ... oder können CDU und WUB nicht mit Geld umgehen? - SPD fordert Ausstieg aus endlosen Verhandlungen zwischen Gemeinde und Mäzen Hunke (Pressemitteilung der SPD Timmendorfer Strand vom 21.03.2013)

Die SPD Timmendorfer Strand zieht in Sachen Teehaus jetzt die Reißleine. Herr Hunke entzieht sich offenbar schrittweise seiner Verantwortung. Die Gemeinde hat lt. Vereinbarung mit Hunke die Seeschlösschenbrücke gebaut (Mehrkosten für Vorrüstung 600 000 EUR), nur das medienwirksam angekündigte Geschenk, das Teehaus des Mäzens, fehlt noch immer. Auch die für eine Teehaus notwendigen Versorgungsleitungen, Kosten 200 000 EUR, wurden bisher nicht bezahlt, fehlen jetzt im Haushalt der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Vereinbarte Sicherungsübereignungen sind nicht geleistet worden, so Prof. Dr. Arndt, der juristische Berater der Gemeinde Timmendorfer Strand, anläßlich der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 21.3.2013

Absprachen wurden immer wieder von Herrn Hunke kurzfristig aufgekündigt. Ein unwürdiges Spiel....,so die SPD-Sprecher Jörn Eckert und Peter Ninnemann.

Das Kostenrisiko für Bau, Unterhalt und Betriebskosten ist in dieser exponierten Lage über dem Meer nicht kalkulierbar. Das hat Hunke offenbar klar für sich erkannt und limitiert sein Risiko .

Jetzt soll das großzügige Danaer-Geschenk vom Steuerzahler mitfinanziert werden.

Für uns ist dieses Vorhaben ein finanzpolitischer Blindflug der örtlichen CDU und WUB, die nochmals verhandeln wollen. Ein finanzielles Abenteuer mit ungewissem Ausgang.

Konservativ gerechnet, ununterbrochene Pachtzahlungen und keine Kostensteigerungen vorausgesetzt, wird der Haushalt der Gemeinde am Ende des Abschreibungszeitraums mit Millionen EUR nachweisbar belastet.

Der EUR kann nur einmal ausgegeben werden: Straßen sind im gesamten Gemeindegebiet in z.T. erbärmlichen Zustand, marode Abwasserleitungen müssen lt. Ingenieurbüro unbedingt erneuert werden. Seit Jahren wird ein dringend benötigter Kunstrasenplatz gefordert, die Umsetzung aber immer wieder aus Geldmangel verschoben. Die angeschobene Zentrumsneuplanung wird viele Millionen kosten.
Die altersschwache Maritim Seebrücke muss in wenigen Jahren mit Millionenaufwand erneuert werden...nur in zähen Verhandlungen hat der Groß Timmendorfer Dorfvorsteher Kay Kastner eine sparsame Möblierung des Bürgerhauses durchsetzen können.

Die Liste ließe sich beliebig erweitern. Die Prioritäten stimmen nicht.

Die SPD Timmendorfer Strand fordert nunmehr die sofortige Öffnung des Brückenkopfes der Seeschlösschenbrücke für Gäste und Bürger. Ein Bauzaun dient wohl kaum dem Anspruch einer Premium Destination. Die sog. "Verhandlungen" mit Herrn Hunke sind sofort abzubrechen. Das Gericht sollte jetzt unverzüglich angerufen werden.

Peter Ninnemann
SPD-Ortsvereinsvorsitzender
Timmendorfer Strand



Pressemitteilung der WUB vom 23.03.2013: SPD schädigt das Ansehen von Bürgermeister Popp

Ja, die Person Jürgen Hunke polarisiert.

Ja, das von den Rechtsberatern der Gemeinde dargestellte Verhalten von Herrn Hunke im Rahmen der Vertragsverhandlungen erscheint merkwürdig und für die WUB nicht nachvollziehbar.

Und Ja, die Gemeinde wird jetzt mit Mehrkosten belastet, wird dadurch einem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt und muss sich unternehmerisch verhalten.

Aber Nein, die Gemeinde wird mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit keinen anderen Investoren finden, der für 2 Millionen Euro ein Gebäude von vergleichbarer Ausstrahlung erstellt, um es wirtschaftlich betreiben zu können.

Die WUB wurde in den letzten Tagen und Wochen von der Timmendorfer SPD mit Schmutz und Häme überzogen und als Handlanger von Herrn Hunke dargestellt. Dies weisen wir entschieden zurück. Die WUB hält an dem Versuch fest, eine gütliche Einigung mit Herrn Hunke zum Wohle der Gemeinde zu erzielen.

Die SPD hält hingegen an ihrer Vogel-Strauß-Politik fest und will mit dem Teehaus und Herrn Hunke nichts zu tun haben.

Im Rahmen der letzten Sitzung der Timmendorfer Gemeindevertretung wurde durch verschiedene Redebeiträge in beschämender Weise das bisherige Verhalten von Herrn Hunke in lächerlich gemacht. Derartige Unsachlichkeit in der politischen Auseinandersetzung ist insbesondere dann beschämend, wenn die betroffene Person, deren Verhalten öffentlich an den Pranger gestellt wird, nicht zugegen ist und insoweit nicht Stellung beziehen kann. Mut zur konstruktiven Auseinandersetzung bei einem für die Gemeinde so bedeutsamen Thema sieht anders aus.

Wenn dieses befremdende Verhalten noch mit einer Verharmlosung des Prozessrisikos des Rechtsstreits mit Herrn Hunke durch Verwaltung und SPD und falschen Zahlenwerken durch die Bürgermeisterin einhergeht, ist dies nicht nur schädlich in der Außenwirkung der Gemeindevertretung gegenüber ihren Bürgern.

Durch dieses Verhalten sah sich nämlich der Rechtsberater der Gemeinde, Prof. Dr. Marcus Arndt aus Kiel, gezwungen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass ein nicht unerhebliches Restrisiko für das Gerichtsverfahren gerade aus Zugeständnissen unseres verstorbenen Bürgermeisters Popp gegenüber Herr Hunke bei Vertragsunterzeichnung resultiert.

Damit hat die SPD das Ansehen von Volker Popp, einem großen Befürworter des Teehauses, in der Öffentlichkeit nachhaltig beschädigt, denn:

Die Gemeinde muss mit den gegenwärtigen Realitäten arbeiten. Die rechtliche Situation ist nur schwer greifbar.
Hätten SPD und Grüne konstruktiv zu einer Lösung und gütlichen Einigung mit Herrn Hunke beigetragen und das Thema Teehaus nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht, hätte die Person Volker Popp, dem die Gemeinde Timmendorfer Strand vieles verdankt, nicht in dieser Form beschädigt werden müssen.

Wir missbilligen dieses Verhalten aufs Schärfste!

Die WUB ist überzeugt, dass wir im Falle einer gütlichen Einigung mit Herrn Hunke für eine vergleichsweise geringe Investitionssumme ein absolutes Highlight für unseren Ort schaffen können. Dies wurde bereits auch durch die Ausführungen des Ingenieurbüros bestätigt.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Tourismusdirektor Nitz hat gezeigt, dass das Teehaus durch einen Pächter und für die Gemeinde als Verpächter wirtschaftlich betrieben werden kann. Technische, juristische und steuerrechtliche Prüfungen sind durchgeführt worden und haben ebenfalls zu positiven Ergebnissen geführt. Das Teehaus kann, je nach Ausgestaltung, für eine weitere Investitionssumme von rd. 440.000€ bis 650.000€ gebaut werden.

Noch einmal: Die Angaben der Gemeindeverwaltung und der SPD über ausstehende Investitionssummen von 1,3 Millionen Euro sind nachgewiesener Maßen falsch und werden durch ständiges Wiederholen nicht richtiger.

Wir fordern:

Lassen Sie uns den Sack jetzt zumachen und eine gütliche Einigung herbeiführen.
Es müssen von der Bürgermeisterin abschließende Vertragsverhandlungen mit Herrn Hunke geführt und der Beschluss der Gemeindevertretung umgesetzt werden.

Die WUB hat den Weg frei gemacht für den Teehausbau und erwartet jetzt endlich eine professionelle und positive Einstellung der Bürgermeisterin in dieser Angelegenheit. Nun liegt es an ihr und ihrem Verhandlungsgeschick, das Projekt zu einem guten Abschluss zu bringen.

Die WUB unterstützt diesen letzten Einigungsversuch mit Herrn Hunke und wünscht sich einen positiven Ausgang. Sollten diese Verhandlungen jedoch scheitern, wird auch die WUB nicht mehr auf eine Fortführung der Gespräche mit Herrn Hunke bestehen und andere Lösungen suchen. Dabei wird sich die WUB auch intensiv Gedanken darüber machen, wie die Baustelle mit ihrem derzeitigen Eindruck für unsere Gäste und Einheimischen verträglich beseitigt werden kann.

Dieses Versprechen geben wir.

Timmendorfer Strand, den 23. März 2013

(V.i.S.d.P.: WUB Timmendorfer Strand, Nils Hopp, 1. Vorsitzender, Im Brook 30a, 23669 Timmendorfer Strand, Tel.-Nr. 04503/87714)

Ein Leserbrief von Helmut Ganß aus Niendorf/Ostsee vom 28.03.2013:

Sehr geehrter Herr Boeden, sehr geehrter Herr Kißmann,
sehr geehrte Cc-Mitleser,

durch die jüngsten Verlautbarungen von CDU und WUB sehe ich mich veranlasst, Ihnen nochmals ausführlich zu antworten:

1. In den LN vom 23.03.2013 werden Sie; Herr Boeden, zitiert, dass für die Realisierung des Projektes eine starke Persönlichkeit wie der verstorbene Bürgermeister Volker Popp fehle, „mit ihm würden wir diese Sitzung vermutlich schon im Teehaus auf der Brücke abhalten“.
Da kann man nur staunen! Hat nicht die CDU Ende Oktober 2011 in der Presse verlauten lassen, dass sie den amtierenden Bürgermeister bei dessen Bemühungen seiner Wieder-wahl nicht unterstützten wird? Interessant ist in diesem Zusammenhang wohl der 2. Absatz Ihrer Pressemitteilung. So zufrieden waren Sie demnach auch nicht mit der Amtsführung des Herrn Popp, oder war es nur Wahlkampfhetze? Ihren eigenen Kandidaten haben Sie 2012 nicht durchgekriegt, obwohl Kellinghusen wohl froh gewesen wäre, ihn loszuwerden.

Damit bei der WUB nicht der Verdacht aufkommt, ich würde auch das Ansehen des leider zu früh verstorbenen Bürgermeisters Popp schädigen, möchte ich schon jetzt darauf verweisen, dass ich Herrn Popp noch immer sehr schätzte, auch wenn wir wegen der Überschwemmungen 2002 anfangs nicht immer einer Meinung waren, sind wir bis zuletzt sehr gut miteinander ausgekommen.

Offensichtlich hat die CDU mit Frauen an der Spitze von Organisationen so ihre Probleme. (...) Ich hoffe, dass unsere Bürgermeisterin Standvermögen (dickes Fell) hat und sich durch die Angriffe von CDU und WUB nicht beeindrucken lässt!

Die Vergangenheit bezüglich der Teehausproblematik hat gezeigt, dass Herr Hunke von einem „ehrbaren Kaufmann“ nach hanseatischen Begriffsvorstellungen wohl weit entfernt ist. Wie sonst ist es zu verstehen, dass er schon während der Amtszeit von Herrn Popp immer wieder für ein Hin und Her sorgte, das dann dazu führte, dass der Ältestenrat, der ja auch aus den Fraktionsvorsitzenden besteht, am 28.02.12 den Wunsch nach einer Beendigung vertraglicher Beziehungen zu Herrn Hunke äußerte.
Nach einem weiteren Hin und Her beendete die Gemeinde am 16.05.2012 die Zu-sammenarbeit mit Herrn Hunke. Ich darf Sie daran erinnern, dass zu diesem Zeitpunkt Herr Steen von der CDU das Bürgermeisteramt inne hatte, Dieser Hinweis ist nicht als Kritik an Herrn Steen von Ihnen auszulegen, er hat ja die Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertretung auszuführen. Am 22.03.13 nannte Prof. M. Arndt den sich über die Jahre hinziehenden Ablauf „filmreif, zumindest für Juristen“; dem kann man nur zustimmen. Wie blauäugig sind CDU/WUB in Puncto Teehausaffäre?

Und jetzt schießen CDU und WUB aus allen Rohren auf unsere Bürgermeisterin. Eine schmutzige Kampagne!

Nach all dem Hin und Her mit Herrn Hunke kann ich Frau Kara als Vollblutjuristin nur zu gut verstehen, wenn sie erst einmal „alle Büsche“ abklopft und entsprechend recherchiert.

2. So, so, Herr Kißmann, die SPD schädigt das Ansehen von Bürgermeister Popp. Herr Kißmann, in den Medien habe ich keinen Hinweis gefunden. Also die Strategie der „schiefen Schlachtordnung“ anwenden, um die SPD-Bürgermeisterin zu Fall zu bringen?

Ihr Verhalten, Herr Kißmann, und auch das des Herrn Böeden ist nicht Gentleman-like! Insbesondere von Ihnen, Herr Kißmann, hatte ich ein besseres Verhältnis zur Bürgermeisterin erwartet, sie ist von über 50 % der Bürger gewählt worden!

M.f.G.
H. Ganß


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Nachricht vom 4.4.13 13:30

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