Vorsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen: Falsche Preisauszeichnung der Endreinigung wird abgemahnt
Timmendorfer Strand. Zur Zeit existiert eine Abmahnwelle, die sich an die Anbieter von Ferienwohnungen richten. Es geht um eine angeblich falsche Preisangabe im Zusammenhang mit dem Angebot von Endreinigungen. Darauf weist heute Christian Jaletzke, Geschäftsführer der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH, hin. Im Gespräch mit TiNi24.de rät Jaletzke allen Vermietern, einmal Ihre Angaben in Flyern, Hausprospekten und im Internet zu überprüfen.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung sind nämlich Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Die Rede ist also von sogenannten Endpreisen. Der Verbraucher, der sich für ein Angebot interessiert, soll nicht erst einzelne Preisposten zusammenaddieren, sondern quasi auf einen Blick erkennen, wie teuer eine Leistung tatsächlich wird.
Die gesonderte, zusätzliche Ausweisung von Endreinigungskosten, die für den Mieter zwingend ist, scheint wohl ein beliebter Fehler beim Angebot einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses zu sein. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 06.06.1991 (Az.: I ZR 291/89) zu dieser Frage ein Urteil getroffen.
Im Leitsatz heißt es dort: "Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, in seiner Werbung bei der Anzeige von Mietpreisen für Ferienwohnungen Endpreise anzugeben, in welche die pauschal und nicht in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung einbezogen sind und ebenso die von vornherein festgelegten Kosten für Bettwäsche und Endreinigung, sofern die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausdrücklich freigestellt ist."
Was können/sollten Vermieter von Ferienwohnungen und Appartements tun? Wird die Endreinigiung nicht optional angegeben (der Mieter muss die Endreinigung durch den Vermieter nicht in Anspruch nehmen, sondern kann dies auf Wunsch auch selbst erledigen) muss der Mietpreis bezogen auf den Mietzeitraum einschließlich aller zwingenden Kosten, hierzu gehört dann auch die Endreinigung, angegeben werden. In diesem Fall sollte angegeben werden, dass der Preis inklusive Endreinigung ist. Die Kosten der Endreinigung sollten in diesem Fall nicht gesondert ausgewiesen werden. R.K. |