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Timmendorfer Strand: Gemeindeversammlung zur Bäderregelung am 19. Januar - Im Einklang mit dem Grundgesetz

Pastor Vogel

Timmendorfer Strand. Die seit 15. Dezember 2013 in Schleswig-Holstein geltende Bäderverordnung wird Hauptthema einer Gemeindeversammlung sein, zu der die Kirchengemeinde Timmendorfer Strand am Sonntag, 19. Januar 2014, 11.15 Uhr ins Pastor-Pfeiffer-Haus bei der Waldkirche einlädt.

Die Kirchengemeinde möchte dabei über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die weit über den kirchlichen Rahmen hinausreichende gesellschaftliche Bedeutung des Themas "Sonn- und Feiertagsschutz" informieren und so ausdrücklich einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten, kündigt Professor Thomas Vogel, Pastor von Timmendorfer Strand, an und hebt hervor: "Lieber einen Kompromiss im Einklang mit dem Grundgesetz – das war immer mein Anliegen – als keinen Kompromiss und damit überhaupt keine Ausnahmeregelung mehr."

Bundesverfassungsgericht: Umsatz- und Erwerbsinteresse sowie "Shopping-Interesse" allein rechtfertigen keine Ausnahme von der Arbeitsruhe

Zum Hauptpunkt der Versammlung: "Bäderregelung – kein Kirchenthema!" werde die Rechtsanwältin Katrin Grundei, Mitglied des Kirchengemeinderates, über die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Bäderregelung informieren – insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum damaligen Berliner Ladenöffnungsgesetz.
In der Pressemitteilung des Gerichts dazu heißt es: "Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt […] nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sichert eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist damit auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen. Die Sonn- und Feiertagsgarantie kommt etwa dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung der Gesundheit (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG). Ihre Bedeutung resultiert wesentlich auch aus dem zeitlichen Gleichklang der Arbeitsruhe." Der Sonn- und Feiertagsschutz im Grundgesetz erweise sich so "als verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung." Laut Urteil ist für eine Sonntagsöffnung "ein öffentliches Interesse solchen Gewichts zu verlangen, das die Ausnahmen von der Arbeitsruhe rechtfertigt. Dazu genügen das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse auf Seiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche "Shopping-Interesse" auf der Kundenseite nicht." Text des Urteils: BVerfG, 1 BvR 2857/07 vom 1.12.2009, Absatz-Nr. (1 - 197), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html

"Der verfassungsrechtliche Rahmen wird in öffentlicher Diskussion verkannt."

Der Kirchengemeinderat ist erstaunt darüber, dass der im Zusammenhang mit der Bäderregelung rechtlich vorgegebene Rahmen in der Berichterstattung und der öffentlichen Diskussion immer wieder ignoriert werde. "Dabei ist allein in diesem verfassungsrechtlichen Rahmen eine Festlegung von Ausnahme und Regel möglich", betont Pastor Vogel: "Keine Interessenvertretung, keine Partei, keine Regierung, keine Kirche, Gewerkschaft oder Einzelmeinung kann von diesem Rahmen absehen oder durch Druck und Vorhaltungen ablenken; der Rahmen bleibt."
Auch in Timmendorfer Strand gilt wie in anderen Gemeinden an der Lübecker Bucht sowie an weiteren Orten in Schleswig-Holstein seit dem 15. Dezember 2013 die von der Landesregierung beschlossene Bäderregelung. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden im Zeitraum von 11.00 bis 19.00 Uhr für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs, geöffnet sein dürfen (Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein vom 30. Mai 2013, BäderVO vom 21. Mai 2013).

Pastor Thomas Vogel: "Kompromiss entspricht dem Grundgesetz"

Diese Regelung hatte die Regierung zuvor in ihren Eckpunkten an einem Runden Tisch gemeinsam mit dem Tourismusverband sowie dem Hotel- und Gaststättenverband, der Gewerkschaft ver.di, der IHK, dem Einzelhandelsverband und den Kirchen erarbeitet. Für Pastor Thomas Vogel steht fest: "Man kann den Kompromiss akzeptieren oder zerstören. Lautstark und plakativ vorgetragenes Wunschdenken führt nicht weiter." Er befürworte den Kompromiss, der Rechtssicherheit gewährleiste und dem Grundgesetz entspreche.

Nordkirchensprecher Frank Zabel: Sonntagsschutz in der Verfassung verankert

Frank Zabel, Pressesprecher der Nordkirche, erklärt dazu: "Der in der Verfassung verankerte Sonntagsschutz ist ein hohes Gut, damit möglichst viele Menschen diesen einen gemeinsamen Tag behalten. Die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus war und ist der kirchlichen Seite dabei natürlich bewusst. Es ging uns daher um eine moderate Bäderregelung, nicht um ihre Abschaffung." Im Gegenteil: Mit Angeboten der Urlauberseelsorge, mit musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen und Strandgottesdiensten würden viele Gemeinden der Nordkirche zur Attraktivität der Urlaubsorte beitragen, so Zabel: "Viele Gäste besuchen auch einfach nur eine unserer zahlreichen offenen Kirchen, weil sie dort das finden, was jeder Mensch in regelmäßigen Abständen benötigt: Ruhe und Besinnung." (std.)

Termin:

Öffentliche Gemeindeversammlung der Kirchengemeinde Timmendorfer Strand: "Bäderregelung – kein Kirchenthema!"

Zeit: Sonntag, 19. Januar 2014, ca. 11.15 Uhr (nach dem Gottesdienst, der um 10.00 Uhr in der Waldkirche beginnt)

Ort:
Pastor-Pfeiffer-Haus
Zur Waldkirche 1
23669 Timmendorfer Strand

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Pastor Prof. Thomas Vogel, Kirchengemeinde Timmendorfer Strand. (Foto: Döbler)

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Nachricht vom 16.1.14 19:00

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Dienstag, 16. April 2024

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