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Nach Klage beim Verwaltungsgericht: Stimmzettel der Kommunalwahl müssen in Groß Timmendorf neu ausgezählt werden

Einspruch

Von René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand. Der Klage von Willi Kuhn aus Groß Timmendorf beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Timmendorfer Strand vom 26. September 2013 ist in Teilen stattgegeben wurden. Das bestätigte auch Bürgermeisterin Hatice Kara auf der letzten Hauptausschuss-Sitzung.

In der besagten September-Sitzung wurde der Empfehlung des Gemeindewahlprüfungsausschusses nicht gefolgt, das Wahlergebnis der Kommunalwahl 2013 im Wahlbezirk 003 "Groß Timmendorf" nachzuprüfen. Dieses wurde der Gemeindevertretung empfohlen, nachdem dem Einspruch (Foto oben) von Kuhn aufgrund der hohen Zahl der ungültigen Stimmen in diesem Wahlbezirk durch den Wahlprüfungsausschuss stattgegeben wurde.

Der Antrag auf Ablehnung des Einspruches von Willi Kuhn wurde in die Gemeindevertretersitzung durch die WUB-Fraktion eingebracht und nach kurzer Sitzungsunterbrechung mit elf Ja-Stimmen von CDU und WUB und sechs Nein-Stimmen von SPD, GRÜNEN und FDP (bei drei Abwesenheiten) angenommen (auch nachzulesen im Protokoll der Sitzung - siehe zusätzlich auch weiterführenden Link unten). Daraufhin machte der Bürger Willi Kuhn von seinem Recht Gebrauch dagegen zu klagen.

Das Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erneute Auszählung der Stimmen im Wahlbezirk „Groß Timmendorf“ stattfinden muss. Das Urteil wird der Gemeinde in den nächsten zwei bis drei Wochen schriftlich zugestellt.

Zum Hintergrund: Jeder Wähler hatte bei der Kommunalwahl zwei Stimmen. Bei denjenigen, die nur ein Kreuz gemacht haben, hatten die Wahlhelfer von Groß Timmendorf die eine Stimme für den jeweiligen Kandidaten gezählt, den Stimmzettel aber danach wegen der fehlenden zweiten Stimme für ungültig erklärt. So kam es dazu, dass in Groß Timmendorf 27 von 172 abgegebenen Stimmen für ungültig erklärt wurden.

Wäre nur eine einzige Stimme statt der WUB der CDU zuzuordnen, gäbe es kein Überhangmandat und die WUB würde einen Sitz verlieren. Ordnungsamtsleiter Bernd Friedrich bestätigte, dass eine neue Auszählung dazu führen könnte, dass die WUB einen Sitz verliert. Der würde auch keiner anderen Partei zugeschlagen, da es ein Überhangmandat ist. Alles hängt also an einer Stimme und die Nachzählung wird nun mit Spannung erwartet.

Scharfe Worte findet SPD-Vorsitzender Peter Ninnemann als Mitglied der Gemeindevertretung: „Irgendwie scheint den Kolleginnen und Kollegen aus den Mehrheitsfraktionen die seinerzeit getroffene fatale Entscheidung gegen eine Nachzählung im Stimmbezirk 003 an die Nieren gegangen zu sein.“

Eine Debatte im Hauptausschuss am 26. Februar zum Verwaltungsgerichtsurteil blieb aus, da der entsprechende Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt wurde. Für die SPD „sehr bedauerlich, wenig souverän und Anlass genug, hiermit an die Öffentlichkeit zu gehen“.

Dazu sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Jörn Eckert: „Wir wollten im Hauptausschuss beraten, wie wir nun mit diesem Gerichtsurteil umgehen. Ausgerechnet CDU und WUB, die beiden Fraktionen, die bereits bei der Gemeindevertretersitzung im September 2013 gegen die Empfehlung der Wahlprüfungskommission gestimmt haben, verhindern nun die Aufnahme des Themas "Neuauszählung nach Gerichtsurteil" auf die Tagesordnung des Hauptausschusses. Es ist einfach unglaublich, mit welchem Demokratieverständnis hier agiert wird.“

„Ob sich durch die vor wenigen Tagen gerichtlich angeordnete Nachzählung wirklich etwas verändert, werden wir sehen, genauso ob möglicherweise alle Stimmbezirke nachgezählt werden sollten. Aber dass ein Wahlergebnis in Deutschland zweifelsfrei sein muss, sollten alle Parteienvertreter unterstützen,“ so Peter Ninnemann. „Sehr bedauerlich, dass nun von einem Bürger extra das Verwaltungsgericht angerufen werden musste. Die seinerzeit geforderte Nachzählung hätte rasch Klarheit gebracht und Peinlichkeiten erspart.“ R.K.

Link-Tipp: Sitzung der Gemeindevertretung in Timmendorfer Strand: WUB und CDU lehnen Einspruch gegen Gültigkeit der Kommunalwahl ab

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Nachricht vom 1.3.14 19:55

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 19. April 2024

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