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Landesregierung ermittelt raumverträgliche Bahntrasse: Entlastung für Bäderorte in der Lübecker Bucht

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KIEL. Die Landesregierung setzt sich für den Bau einer neuen Bahntrasse entlang der Bäderorte an der Lübecker Bucht ein. Damit wird ausgeschlossen, dass nach der Fertigstellung des Fehmarnbelttunnels Güterzüge durch die Urlaubsorte an der Ostsee rollen. Das ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, das heute (6. Mai 2014) im Kabinett in Kiel vorgestellt wurde.

Ministerpräsident Torsten Albig äußerte sich zufrieden mit dem empfohlenen Streckenverlauf: "Unser Ziel war es, eine für die Region und die Menschen möglichst verträgliche Trasse zu finden. Dies ist uns gelungen. Die Landesregierung hat den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen, Orte an der bestehenden Strecke, darunter sind etliche Bäderorte, vom Güterzugverkehr zu entlasten. Deshalb haben wir eine Alternative zur Vorzugstrasse der Deutschen Bahn entwickelt, die den Bedürfnissen der Menschen vor Ort besser gerecht wird. Es ist ein gutes Ergebnis für die Region und für die Gemeinden", sagte er.

Nach den Verkehrsprognosen wird nach dem Bau des Fehmarnbelttunnels von täglich fast 140 Zügen zwischen Lübeck und Puttgarden im Jahr 2025 ausgegangen. Deutschland hat sich laut Staatsvertrag verpflichtet, die Bahnstrecke bis zur Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung zu elektrifizieren und bis sieben Jahre danach zweigleisig auszubauen. "Die Bundesrepublik ist verpflichtet, die Strecke fertig zu haben, wenn Dänemark den Tunnel fertigstellt. Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens haben wir einen wichtigen Beitrag dazu geleistet", so der Ministerpräsident.

Der Vorschlag zur Trassenführung entlaste die Region in mehrerlei Hinsicht, sagte Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele: "Die Trassenführung dicht an der Autobahn 1 entlastet die Bäderorte. Außerdem sind Umfahrungen der Gemeinden Ratekau, Lensahn und Großenbrode vorgesehen. Die jetzt ermittelte Trasse umfasst abweichend von der bisherigen Strecke etwa 55 Kilometer Neubaustrecke. Für die bestehende Strecke zwischen Lübeck und Bad Schwartau wird der Ausbau der bestehenden Strecke empfohlen", so Nägele.

Wie Nägele weiter sagte, solle die bisherige Bahnstrecke entlang der Bäderorte ab Fertigstellung der neuen Trasse stillgelegt werden. Nur durch diese Maßnahme könne nachhaltig Güter- und Fernverkehr auf der Strecke verhindert werden. Die neuen Haltepunkte, die außerhalb der Bäderorte liegen, sollen zukünftig durch ein bedarfsgerechtes Zubringer-Bus-Konzept angebunden werden.

Geprüft wurden im Raumordnungsverfahren sowohl ein Ausbau der vorhandenen Strecke als auch der Neubau von unterschiedlichsten Streckenvarianten in der Region. "Wir brauchten dieses aufwändige und gründliche Verfahren, um die raumverträglichste Trasse zu ermitteln und die Belange der Bevölkerung und der Fachbehörden zu berücksichtigen. Gründlichkeit ging vor Schnelligkeit. Daher haben wir uns mit der Auswertung die nötige Zeit genommen. Dieses Verfahren wurde im ausführlichen Dialog mit allen Beteiligten jetzt abgeschlossen", sagte Albig.

Wer hat sich an dem Verfahren zum Streckenausbau beteiligt?

Jeder interessierte Bürger konnte sich nach dem Start des Raumordnungsverfahrens im Januar 2013 bei den kommunalen Behörden oder bei der Landesplanungsbehörde schriftlich zu den Plänen zum geplanten Streckenausbau äußern. Insgesamt gingen 8.300 Stellungsnahmen ein, überwiegend von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (öffentliche Interessenvertreter im Planungsbereich, z.B. Naturschutzverbände), von Gemeinden, Städten und Kreisen, überregionalen Behörden und Ministerien sowie von Verbänden und Bürgerinitiativen. Die Landesplanung hat die Stellungnahmen intensiv geprüft und bewertet. Geprüft wurden auch die von der Bahn vorgeschlagenen Alternativtrassen.

Wo kann man jetzt den geplanten Streckenverlauf einsehen?

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren und die Karten zum geplanten Streckenverlauf finden sich im Internet unter www.schleswig-holstein.de

Die Landesplanung verschickt die Informationen außerdem in den kommenden Tagen an die Städte, Gemeinden, Ämter und an den Kreis Ostholstein. Dort werden die Unterlagen anschließend für die Dauer eines Monats ausgelegt.

Wieso ist die "2+1"-Variante nicht weiter verfolgt worden?

Die im vergangenen Jahr in die Diskussion gebrachte "2+1"-Variante sah den Bau einer neuen Trasse entlang der Bäderorte mit zwei Gleisen ausschließlich für den Güter- und Fernverkehr vor. Der Nahverkehr sollte hingegen die vorhandene Strecke durch die Bäderorte nutzen sollen. Aus rechtlicher Sicht ist eine Trennung der Verkehrsarten jedoch nicht möglich: Eine Eisenbahnstrecke darf nicht ausschließlich für den Nah-, Fern- oder Güterverkehr vorbehalten werden. Damit wäre die Gefahr groß, dass auch in Zukunft Güter- und Fernzüge durch die Bäderorte fahren.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens schließt sich das Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn als Vorhabenträgerin an. Anhörungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Die Entscheidung für die Trassenführung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt, das sich mit dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens auseinandersetzen muss. Ob die Bahn im Planfeststellungsverfahren einen dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entsprechenden Antrag stellt, ist ihre Entscheidung.

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Ein Raumordnungsverfahren steht am Beginn größerer Planungsprojekte. Geprüft wird, ob die Nutzung des Raumes durch das geplante Vorhaben mit anderen vorhandenen oder geplanten Nutzungen verträglich ist. Hierzu gehört auch eine Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt. Beteiligt werden Behörden, Kommunen und die Öffentlichkeit. Da das Raumordnungsverfahren keine unmittelbare Rechtswirkung hat, kann nicht dagegen geklagt werden. Das Ergebnis des Verfahrens ist aber in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Von ihm kann nur bei ausreichender Begründung abgewichen werden. (PM/Foto: René Kleinschmidt/Archiv-Foto: Demo in Timmendorfer Strand)

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Nachricht vom 6.5.14 16:40

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 01. Mai 2024

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