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Weitere Entwicklung von Niendorf: CDU befürwortet Attraktivitätssteigerung der Niendorfer Grünfläche an der Strandstraße

Grünfläche

Niendorf/Ostsee. Die CDU Timmendorfer Strand setzt sich für eine Steigerung der Attraktivität der kleinen Grünfläche zwischen der Strandstraße 51 und 53 zum Wohle der Einwohner und Gäste ein und fordert die sogenannte Bürgerinitiative auf, den Bürgern endlich die ganze Wahrheit zu sagen.

In einer aktuellen Pressemitteilung der CDU heißt es weiter: Die Diskussion um die von der Mehrheit der politischen Gremien in Timmendorfer Strand in mehreren Ausschüssen angestoßenen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der kleinen Grünfläche an der Niendorfer Strandstraße nimmt - trotz oder gerade wegen des Sommerlochs - an Fahrt auf und an Schärfe zu. Grund für die CDU, die Gemüter zu beruhigen und die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären.

Seit einigen Tagen liegen in verschiedenen Gewerbebetrieben der Gemeinde Unterschriftenlisten einer selbst ernannten Initiative, unterzeichnet von zwei direkten Anliegern sowie einem SPD-Gemeindevertreter, aus. Hierin werden die Bürger aufgefordert, einem Bürgerbegehren, welches die Aufhebung eines Beschlusses des Bauausschusses aus dem Jahre 2012 zum Ziel hat, zuzustimmen. Leider verschweigt die Initiative den Bürgerinnen und Bürgern die ganze Wahrheit: Zwischenzeitlich gibt es längst eine neue Beschlusslage zur künftigen Nutzung der Grünfläche. Am 10. Juli hat der Bauausschuss mit großer Mehrheit beschlossen, dass auf der Grünfläche eine „nicht störende Spiel- und Freizeitanlage“ geplant werden kann.

Von einer durch die Bürgerinitiative suggerierten ausschließlichen Nutzung als Minigolf- bzw. Adventure-Golfanlage kann also keine Rede mehr sein, vielmehr habe Politik und Verwaltung den Wünschen der Anlieger Rechnung getragen und alternative Nutzungen ermöglicht.

„Ich bin erstaunt, dass sich ein SPD-Gemeindevertreter, der diesen Beschluss genau kennt, als Mitinitiator dieses Bürgerbegehrens hervortun will. Offensichtlich hat die SPD nicht richtig zugehört oder Schwierigkeiten mit der Akzeptanz von demokratisch fundierten Mehrheitsentscheidungen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Steen in der aktuellen Pressemitteilung.

„Als gewählter Gemeindevertreter habe ich nicht die ganz persönlichen Befindlichkeiten Einzelner im Auge, sondern setze mich mit Weitblick für das Wohl des gesamten Ortes ein“, so das Niendorfer Bauausschussmitglied Olaf Warnke. Seine Argumentation teilt auch die Verwaltung in deren Begründung zum Bebauungsplan 28, 13. Änderung: „Die Gemeinde Timmendorfer Strand möchte daher durch eine größere Nutzungsvielfalt die Attraktivität dieser Parkanlage auch für den Tourismus vergrößern. Im Hinblick auf die Konkurrenz der Seebäder sind attraktive Angebote für Urlauber zum Bestehen im Wettbewerb erforderlich“.

Der Fremdenverkehrsverein Niendorf/Ostsee spricht sich ebenfalls für die Änderung des Bebauungsplans aus und hat diese maßgeblich mit angeregt.

Und nicht zuletzt kommt eine attraktivere, barrierefreie und von den bestehenden Bäumen beschattete Grünfläche mit Spiel- und Freizeitmöglichkeiten auch den Einheimischen und vor allen den Kindern zugute, freut sich der CDU-Gemeindevertreter Michael Strümpell, selbst Vater zweier kleiner Kinder.

„Der CDU ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einseitig informiert werden, sondern die ganze Wahrheit kennen“, schließt der CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Steen und weist darauf hin, dass die entsprechenden Unterlagen ab dem 4. August für jeden Bürger im Rathaus ausliegen und zudem auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar sind.

(Pressemitteilung der CDU Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee)

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Sorgt weiterhin für Gesprächsstoff: Die Niendorfer Grünfläche zwischen Strandpromenade und Strandstraße, durch Aktionen der Bürgerinitative als „Strandpark“ in Niendorf erst richtig bekannt geworden. (Foto: René Kleinschmidt)

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Zu diesem Thema erhielt die Redaktion von TiNi24.de folgende Pressemitteilung der SPD Timmendorfer Strand (vom 10. Juli 2014):

Kleiner Niendorfer Strandpark: Konfusion bei der CDU Timmendorfer Strand

Die CDU Timmendorfer Strand scheint kopflos bei der Diskussion zum „kleinen Strandpark“ in Niendorf zu agieren.

Bereits im Tourismusausschuss am 22.05.2014 wurde durch die CDU Fraktion der Antrag gestellt, den entsprechenden Bebauungsplan 28 dahingehend zu ändern, dass „auf dem Grundstück des kleinen Kurparks in der Strandstraße ein Minigolfplatz errichtet und betrieben werden kann“. (...)

Während der Ortsbegehung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr am 24. Juni 2014 erklärte die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Gudula Bauer (CDU), dass man zur Sachdiskussion zurückkehren sollte und man nun wieder in den Dialog eintreten wolle, um eine „annehmbare Lösung“ für alle zu finden.

In der sich anschließenden Sitzung wurden erhebliche Bedenken von EinwohnerInnen und der SPD- und Grünen-Fraktion zu diesem Antrag der CDU vorgebracht. CDUGemeindevertreter Udo Halenza reagierte entsprechend und erläuterte, dass man keinesfalls eine Minigolfanlage erreichten wolle. Der Antrag sei viel mehr so zu verstehen, dass man erst einmal den B-Plan ändern möchte, um eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen um dann in die Diskussion der Nutzungsmöglichkeiten einzusteigen. Es gäbe keinen Kontakt zu dem potentiellen Investor der Adventure-Golfanlage.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Jörn Eckert, erwiderte darauf: „Es kann doch wohl nicht sein, dass wir einen B-Plan ändern, ohne zu wissen, was wir im Anschluss mit dem Gelände vorhaben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus - diese Vorgehensweise ist sehr befremdlich.“ Er forderte die CDU dazu auf, den Antrag zurückzuziehen oder aber die Öffentlichkeit und alle Fraktionen über die wirklichen Pläne für den kleinen Kurpark in Niendorf zu informieren. Darauf erfolgte keine Reaktion. Erstaunlicherweise scheint sich die CDU an die getätigten Aussagen im Umweltausschuss nicht mehr zu erinnern. Möglich ist auch, dass man die politischen Gremien und die Öffentlichkeit bewusst an der Nase herumführen will, denn zum heutigen Ausschuss für Planung und Bauwesen wird durch die CDU folgender Beschlussvorschlag vorgelegt: „Der Ausschuss für Bauwesen, Planung und Energie beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für die Grünfläche zwischen Strandstraße 51 und 53 in Niendorf/Ostsee mit der Festsetzung ‚Minigolfanlage’.“

SPD-Gemeindevertreter Peter Ninnemann dazu: „Das ist schon starker Tobak. Die CDU in Timmendorfer Strand entwickelt sich weiter zu einem Feind der öffentlichen Grünanlagen. Alles mögliche wurde schon versucht um Parkanlagen zu bebauen - ich erinnere nur an die Versuche im „Park an der Acht“, an den alten Kurpark und an das Areal an der Trinkkurhalle. Die öffentlichen Grünflächen in unserer Gemeinde sind ein Alleinstellungsmerkmal für unsere Tourismuswirtschaft und Orte der Rückzugsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.“ Jörn Eckert ergänzt: „Es ist schon erstaunlich, dass gerade der CDU-Gemeindevertreter Udo Halenza sich so immens für eine Bebauung des einzigen barrierefreien Parks in unserer Gemeinde einsetzt. Hat er doch noch bei seinem Übertritt von den Grünen zur CDU im Oktober 2013 verlauten lassen: ‚Ich werde mit dem Mandat inhaltlich grüne Politik betreiben, zumindest so, wie ich sie verstehe.’“

Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2013 einen umfangreichen Vorschlag für die Ziele und Grundsätze des Umweltausschusses vorgelegt – und wird an diesen auch weiter festhalten. Zwei Punkte aus den Forderungen lauten:
• Öffentliche Grünflächen in ihrem Bestand erhalten und pflegen
• Schutz ökologisch besonders bedeutsamer Flächen vor Eingriffen durch Bebauung oder Intensivierung der Nutzung
Da die CDU den öffentlichen Protest offensichtlich nicht wahrnimmt, scheint es nur noch ein letztes demokratisches Mittel zu geben, welches die Mehrheitsentscheidung der CDU und WUB aufheben kann: Das Bürgerbegehren nach §16 g der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

(Pressemitteilung der SPD Timmendorfer Strand)

Zu diesem Thema hat die Redaktion von TiNi24.de ausserdem eine Leser-Meinung von Peter Ninnemann (SPD) aus Timmendorfer Strand erhalten:

Haben CDU/WUB „vergessen“, was sie am 10.7.2014 mit ihrer Mehrheit beschlossen haben ?

Für den Antrag der WUB für die Nutzungen, wie Boule, Spiel- und Freizeit-Stätte, Skulpturenpark, Barfuß-Erlebnis-Park, Natur-Erlebnis-Park, Blühwiese, Kletterpark usw. benötigt man kaum eine B-Plan-Änderung . Die „Öffentliche Parkanlage“ bleibt weiterhin für alle Bürger frei zugänglich. Nutzungen, die wir durchaus begrüßen würden. Eine Blühwiese z.B., von Schulklassen angelegt, kann nur unterstützt werden.

Geschickt „eingebaut“ zwischen diesen Vorschläge finden sich aber, und darum geht es m.E. den Antragstellern,

- Nutzung der Grünfläche als Minigolfanlage –
- Nutzung als Adventure Golfanlage –
- Nutzung als Dünengolfanlage –

Erst jetzt ist eine B.-Planänderung (B.-Plan 28) mit entsprechenden negativen Folgen für einen frei zugänglichen Park in Niendorf, Strandstraße 51-53, erforderlich.

Die SPD Timmendorfer-Strand-Niendorf spricht sich entschieden gegen die Umwandlung öffentlicher Parks in gewerbliche Nutzungen aus. Über 17.000 Gäste und 1.600 Bürger der Gemeinde haben sich gegen eine Umwandlung in eine gewerbliche Nutzung ausgesprochen. Eine überzeugende Willensbekundun g des viel beschworenen „mündigen Bürgers“.

„Öffentliches Grün“ (Parkanlagen) müssen öffentlich und grün bleiben. Die „Acht“, der Kurpark, die Trinkkurhalle lassen grüßen.

Was kommt demnächst ?


Peter Ninnemann, Timmendorfer Strand

GRÜNE: Unterstützen Sie das Bürgerbegehren zum Erhalt des Strandparks

Am 10.07.2014 beschloss der Bauausschuss gegen die Stimmen von SPD und GRÜNEN eine Bebauungsplanänderung, die die Errichtung einer Minigolf-, Dünengolf- oder Adventuregolfanlage auf dem Gelände des Niendorfer Strandparks gestattet. Eine solche Anlage bedeutet das Ende des öffentlichen Parks. Die Bürgerinitiative "Zum Erhalt des Niendorfer Parks" geht mit einem Bürgerbegehren dagegen vor.

Wo kann das Bürgerbegehren unterschrieben werden? am Infostand vor Famila

Wann kann unterschrieben werden? 9.00 - 12.00, Do+Fr zusätzlich 17.30 - 20.00 Uhr

Wer darf unterschreiben? Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz in Timmendorfer Strand haben

Hinweis der Redaktion: Pressemitteilungen und Leser-Meinungen geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Verantwortlich sind die jeweiligen Verfasser.

Nachricht vom 5.8.14 18:35

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