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Bericht des Justizministeriums über die (versuchte) Geiselnahme in der JVA Lübeck am 24. Dezember 2014

Landeswappen

Kiel/Lübeck. Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk hat in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses gesprochen und dabei Vorwürfe gegen die Leitung der Lübecker Justizvollzugsanstalt zurückgewiesen. Dort ist es am Heiligabend (24. Dezember 2014) zu einer versuchten Geiselnahme gekommen. Die Leiterin der JVA Lübeck, Agnete Mauruschat, ist in die Kritik geraten, da ihr vergeworfen wurde, dass sie versucht haben soll, die Geiselnahme geheim zu halten. Der Vorfall wurde erst ein Tag später der Polizei gemeldet.

Wir veröffentlichen die Rede von Anke Spoorendonk im vollem Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorfall am 24. Dezember 2014 in der JVA Lübeck ist Ihnen in den Grundzügen sicherlich bereits aus den Medien bekannt.

Ein solcher Vorfall ist nicht alltäglich und sollte von uns allen ernst genommen werden. Deshalb war es mir so wichtig, Sie direkt zu Jahresbeginn zu informieren und diesen TOP für den Ausschuss anzumelden.

Und deshalb bin ich gestern in der JVA Lübeck gewesen, um mir vor Ort ein Bild zu machen und Gespräche zu führen.

Bevor ich auf den Sachverhalt wie er sich mir darstellt genauer eingehe, möchte ich zunächst auch an dieser Stelle den betroffenen Bediensteten der JVA Lübeck meinen großen Dank und Respekt aussprechen: Sie haben in vorbildlicher Weise ihren Dienst verrichtet. Sie haben besonnen und mutig reagiert. Sie sind füreinander eingestanden, sie haben sich gegenseitig unterstützt und geschützt. Das gilt es hier ausdrücklich festzuhalten.

Ein Vorfall wie dieser muss in der Anstalt erst einmal verarbeitet werden. Das bedeutet nicht nur Aufklärung und Analyse, sondern auch intensive Auseinandersetzung mit den emotionalen Folgen einer solchen Geiselnahme. Dafür werden wir uns Zeit nehmen müssen.

Zum eigentlichen Vorfall:

In der JVA Lübeck brachten am frühen Abend des 24.12.2014 drei Untersuchungsgefangene und ein Strafgefangener einen Justizvollzugsbediensteten in ihre Gewalt. Ihr Ziel war es, sich von diesem zur Flucht verhelfen zu lassen.

Die Gefangenen hatten zuvor den Nachmittag gemeinsam in einem Haftraum verbracht und sollten um 17 Uhr in die eigenen Hafträume zurückkehren. Das Treffen von mehreren Gefangenen in einem Haftraum (sogenannter Umschluss) stellt eine Alternative zum freien Aufenthalt auf den Stationsfluren dar. Umschluss ist eine bundesweit übliche Standardmaßnahme im Strafvollzug. Sie führt zur Entspannung und Entlastung der Gefangenen und wirkt sich positiv auf das Anstaltsklima aus. Bezüglich des Haupttäters war ein Disziplinarverfahren durchgeführt und ein Ausschluss von der gemeinsamen Freizeit bis zum 28.12.2014 verhängt worden.

Da sich der Gefangene in der Folge beanstandungsfrei verhalten hatte und die Reihe von Feiertagen bevorstand, wurde der Rest der Ausschlusstage gemäß § 62 Absatz 2 Untersuchungshaftvollzugsgesetz für die letzten 4 Tage zur Bewährung ausgesetzt.

Nachdem der Bedienstete die Haftraumtür geöffnet hatte, machte der Haupttäter ihn auf einen anderen beteiligten Untersuchungsgefangenen aufmerksam, der extrem zuckte und scheinbar an einem epileptischen Anfall litt. Der Anfall war allerdings simuliert, was der Bedienstete nicht erkennen konnte. Der Bedienstete wollte sich von der Erkrankung ein Bild machen und ging auf den Untersuchungsgefangenen zu. Ein in so einer Situation normales und richtiges Verhalten.

In diesem Moment drängte der Haupttäter den Bediensteten in den Haftraum und zog die Tür hinter sich zu. Der Bedienstete wurde bäuchlings auf den Boden gedrückt und musste die Hände auf den Rücken legen. Zuvor hatte er erfolglos versucht, über die Personennotrufanlage (PNG) Alarm auszulösen. Der Haupttäter kniete sich auf den Rücken des Bediensteten, nahm ihm das PNG ab und hielt diesem die Hände auf den Rücken fest. Der Kopf des Bediensteten wurde durch einen anderen Gefangenen fixiert. Der Bedienstete nahm daraufhin von weiterer Gegenwehr Abstand.

Im Anschluss versuchte der Haupttäter vergeblich, den Anstaltsschlüssel an sich zu nehmen. Er fragte den Bediensteten, bis zu welchem Punkt der Anstalt man mit dem Schlüssel käme. Als dieser ihm wahrheitsgemäß mitteilte, man käme nur bis vor das Pfortengebäude innen, sprachen die Gefangenen auf Russisch miteinander. Anschließend nahm der Haupttäter ein Messer, welches zum Haftrauminventar gehört, und hielt es dem Bediensteten an den Hals.

Der Bedienstete wurde sodann auf die Beine gebracht und von dem Haupttäter und einem weiteren beteiligten Gefangenen im schnellen Tempo zur Treppe im Hafthaus geführt. Die beiden anderen Gefangenen waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beteiligt und blieben zurück.

Auf dem Weg vom 2. Obergeschoss ins Erdgeschoss verfing sich die Schlüsselkette im Geländer und riss, so dass der als Geisel genommene Bedienstete die Hafthaustür im Erdgeschoss nicht öffnen konnte. Der Schlüssel und das PNG wurden wieder sichergestellt. Ein durch das Geschrei und den Lärm alarmierter zweiter Bediensteter wurde von dem Haupttäter durch Drohgebärden und Schreien gezwungen, diese Hafthaustür zu öffnen.

Der zweite Bedienstete lief zurück zum Stationsbüro und bat den dritten Bediensteten des Hauses D, telefonisch Hilfe zu holen.

Mit dieser unauffälligen, stillen Hilfesuche sollte vermieden werden, dass der ohnehin sehr erregt wirkende Haupttäter durch den schrillen Alarmton weiter aufgeputscht werden würde.

Die beiden Gefangenen und der als Geisel genommene Bedienstete befanden sich nun vor einer Gittertür, die das Hafthaus von einem Flurbereich trennt. Da der Haupttäter den zweiten Bediensteten erneut durch lautes Schreien zum Kommen aufforderte und noch immer den ersten Bediensteten mit einem Messer am Hals bedrohte, öffnete der zweite Bedienstete auch diese Gittertür. Die Tür geht nach außen auf. Da dem Haupttäter der Vorgang nicht schnell genug ging, trat dieser gegen die Tür, um das Öffnen zu beschleunigen. Der Schlüssel steckte noch im Schloss, so dass die Tür wieder zurückschlug. Der Haupttäter fühlte sich dadurch provoziert und versuchte, den zweiten Bediensteten mit dem Messer zu verletzten. Dieser konnte dem Angriff ausweichen und dem Angreifer das Messer aus der Hand schlagen.

Diese Auseinandersetzung nutzte der als Geisel genommene Bedienstete geistesgegenwärtig, um sich zu befreien. Ein Gefangener wurde sofort von einem herbeilaufenden vierten Bediensteten überwältigt und zu Boden gebracht. Parallel lösten die Bediensteten Hausalarm und Alarm über die Funkgeräte aus.

Ein fünfter Bediensteter eilte zur Unterstützung herbei. Der Haupttäter versuchte, diesen anzugreifen, wurde jedoch vom vierten Bediensteten überwältigt. Alle vier Gefangenen wurden unverzüglich in Sonderhafträume verbracht. Wegen der erheblichen Gegenwehr musste bei dem Hauptgefangenen unmittelbarer Zwang angewendet werden.

Im Laufe des Abends erfolgten weitere Verlegungen, so dass sich keiner der Gefangenen mehr im Haus D aufhielt.

Der gesamte Vorfall hat etwa zehn Minuten gedauert.

Die in der Anstalt anwesende Bedienstete der Krankenabteilung wurde vom Schichtführer gegen 18:00 Uhr informiert. Sie untersuchte alle vier Gefangenen und stellte keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen fest. Einen später eingeräumten Alkoholkonsum konnte sie nicht zweifelsfrei bestätigen.

Zwei Kollegen des Kriseninterventionsteams kamen umgehend in die Anstalt und betreuten die betroffenen Bediensteten und traten auch am Folgetag, dem 1. Weihnachtsfeiertag, in Kontakt zu den Kollegen.

Der als Geisel genommene Bedienstete wurde nach 19.15 Uhr wegen seiner Schmerzen im Rippenbereich von einem Kollegen ins Krankenhaus gefahren. Dort wurde der Bruch einer Rippe diagnostiziert. Der Bedienstete ist noch nicht wieder dienstfähig. Die zwei weiteren Bediensteten des Hauses D sind derzeit auch noch dienstunfähig.

Am 25.12.2014 wurde aus Sicherheitsgründen nach Beteiligung der zuständigen Gerichte der Haupttäter in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg und am 29.12.2014 ein beteiligter Untersuchungsgefangener in die JVA Kiel verlegt. Gegen alle vier Gefangenen ist Strafanzeige gestellt worden.

Soviel zum Geschehensablauf.

Es gibt bisher keine Erkenntnisse darüber, ob die Geiselnahme vorbereitet oder spontan durchgeführt worden ist. Da das verwendete Besteckmesser nicht geschärft oder in sonst einer Weise manipuliert worden war, ist zu vermuten, dass die Idee spontan entstanden ist.

Wie ist der Vorfall nun zu bewerten?

Zunächst möchte ich nochmals betonen, dass die Bediensteten der JVA Lübeck vorbildlich reagiert haben. Innerhalb der kurzen zur Verfügung stehenden Reaktionszeit wurden die Gefahren erkannt und effektiv abgewendet. Die Mechanismen haben also gegriffen. Wir können uns glücklich schätzen, so gut ausgebildetes, engagiertes Vollzugspersonal zu haben.

Auch wird deutlich, dass die Personalsituation nicht ursächlich für den Vorfall war. Alle Posten waren planmäßig besetzt. Die Personalbesetzung am Heiligabend als Feiertag entsprach der eines Wochenendes. Am Wochenende sind standardmäßig vier Bedienstete im Frühdienst und drei im Spätdienst eingeteilt. Dies war am 24.12.2014 auch der Fall.

Der Vorfall steht nicht im Zusammenhang mit Personalmangel. Es hat sich vielmehr das Restrisiko verwirklicht, dass im Justizvollzug leider nie vollständig auszuschließen ist. Die Gefährlichkeit einzelner Inhaftierter hat in der Vergangenheit vereinzelt bekanntlich selbst in Situationen, in denen zwei Bedienstete gegenüber einem Gefangenen standen, zu spontanen Angriffen geführt. Die Ausstattung unserer Justizvollzugsanstalten ist für die Aufgabenerledigung grundsätzlich angemessen.

Die Personalausstattung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugsvollzugsanstalten ist im Bundesvergleich im oberen Bereich. Auch bei der Beförderungssituation, immer auch eine Anerkennung für geleistete Arbeit, nimmt Schleswig-Holstein im Übrigen einen oberen Platz ein.

Abschließend möchte ich einige Worte zum weiteren Vorgehen sagen:

Die Sicherheit im Vollzug können wir durch gut ausgebildetes Personal erhöhen. Daher werden wir unser Personal weiterhin zur Bewältigung von Krisensituationen ausbilden. Durch entsprechende Schulungen und Fortbildungen der Bediensteten werden wir sicherstellen, dass diese in der Lage sind, in entsprechenden Situationen angemessen zu reagieren. Ein Ausbildungskonzept für die Waffenlose Selbstverteidigung (WSV) für die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) liegt vor. Es ist bereits im letzten Jahr – soll heißen: vor dem Vorfall – entwickelt worden. Hierbei stehen Techniken der Selbstverteidigung, daneben aber auch Deeskalation und Gesprächsführung im Mittelpunkt. Die Anstalten haben im November 2014 dem Umsetzungskonzept zugestimmt und sich für dezentrale Schulungen ausgesprochen. Das Konzept befindet sich zurzeit im Mitbestimmungsverfahren. Die Ausbildung der künftigen Trainerinnen und Trainer wird im Frühjahr/Sommer 2015 beginnen.

Im Rahmen der regelmäßig zweimal im Jahr stattfindenden AG Sicherheit (Leitung Frau Korn-Odenthal, MJKE; Mitglieder: alle Anstaltsleiter, alle Vollzugsdienstleister) werden alle Vorfälle des jeweiligen Halbjahres analysiert. Dies gilt selbstverständlich auch für den Vorfall am 24. Dezember 2014 in der JVA Lübeck. Die AG Sicherheit wird den Sachverhalt bewerten.

Sollte weiterer Prüfungs- oder Änderungsbedarf bestehen, kann sie eine vertiefte Prüfung durch die Ständige Sicherheitsgruppe veranlassen (Leitung: Herr Beeck, MJKE; Mitglieder: alle Vollzugsdienstleiter). Diese würde dann, abhängig vom Ergebnis der Prüfung, soweit notwendig auch Vorschläge zur Änderung von Verfahren o.ä. unterbreiten.

Vielen Dank."

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Nachricht vom 7.1.15 19:10

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