Baumfällungen am Hang des Kammerwaldes in Scharbeutz: Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit gestellt
Scharbeutz. Die unerlaubten, massiven Baumfällungen am Hang des Kammerwaldes gehen in eine nächste Runde. Jetzt stellte Gemeindevertreter Dr. Niklas von Götz (Grüne) eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit beim Kreisordnungsamt.
„Der Hang des Kammerwaldes ist nach Paragraph 21, Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes ein gesetzlich geschütztes Biotop. Geschützte Biotope unterliegen einem Eingriffsverbot,“ so von Götz. „Eingriffe wie Baumfällungen wären nur rechtmäßig, wenn eine Befreiung erteilt worden wäre. Eine Befreiung ist aber nicht erteilt worden,“ so der Scharbeutzer Rechtsanwalt weiter.
In seiner Anzeige an das Ordnungsamt des Kreises Ostholstein fordert Dr. Niklas von Götz die Behörde auf, gegen den ordnungswidrig Handelnden ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. R.K.
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