Einbahnstraßen-Regelung: Neue Verkehrsführung in einem Teil der Timmendorfer Strandallee
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Timmendorfer Strand. Ab Montag, dem 21. September, wird die Verkehrsführung in der Strandallee in Timmendorfer Strand versuchsweise geändert: Der Abschnitt zwischen Timmendorfer Platz und „Am Kurpark“ wird für die Dauer von drei Monaten zur Einbahnstraße in Richtung Norden umgewandelt. Das heißt, dieser Abschnitt darf nur vom Timmendorfer Platz in Richtung Scharbeutz befahren werden. Anlieger der Kurparkstraße haben aus Scharbeutz kommend bis Kurparkstraße auch ein Durchfahrtsrecht auf der Gegenfahrbahn.
Ursächlich für diese versuchsweise Einbahnstraßenregelung sind die Überlegungen des Ausschusses für Bauen, Energie und Umwelt zur Neugestaltung und zu dem Ausbau der Strandallee. Der Planungsbereich 1 zwischen Timmendorfer Platz und Kurparkstraße ist besonders belastet durch den Anlieferverkehr, der immer wieder Konflikte bereitet und derzeit nicht zufriedenstellend gelöst ist. Gleichzeitig sollte dieser Bereich aber als Geschäftsbereich gestaltet sein und für den Fußverkehr und Fahrradverkehr attraktiver werden. Planerische Lösungen mit einer Ladezone und Zweirichtungsverkehr sind verkehrsrechtlich nicht umsetzbar. Der Ausschuss für Bauen, Energie und Umwelt hat sich daher dafür ausgesprochen, eine planerische Variante zu verfolgen, die eine Einbahnstraßenregelung Richtung Norden vorsieht. Damit werden Möglichkeiten für einen Be- und Entladebetrieb geschaffen, die den fließenden Verkehr nicht stören, Fahrradverkehr in beide Richtungen zuzulassen.
Insbesondere um die Auswirkungen der Verkehrsströme einschätzen zu können, soll diese Regelung zunächst als Verkehrsversuch ab Montag, dem 21. September, befristet für drei Monate ausprobiert werden. Dazu werden durch Verkehrszählungen, vor, im und nach Betrieb der Proberegelung die Verkehrsströme dokumentiert und ausgewertet. Nach Vorlage der Auswertungen wird der Ausschuss die weitere Vorgehensweise beraten. (PM/R.K.)
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