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Gudula Bauer bleibt Gemeindevertreterin in Timmendorfer Strand

Gudula Bauer

Timmendorfer Strand. Die Gemeindeverwaltung von Timmendorfer Strand ist mit der Prüfung der Mandatsniederlegung der Gemeindevertreterin Gundula Bauer beauftragt worden (TiNi24.de berichtete).

Zum Sachverhalt erklärt Bürgermeisterin Hatice Kara: "Frau Gudula Bauer benachrichtigte am 07.10.2015 um 18.44 Uhr per E-Mail die Bürgervorsteherin Frau Evers, die Verwaltung sowie die Fraktionsvorsitzenden über die Niederlegung ihres Mandats als Gemeindevertreterin und des Vorsitzes der CDU-Fraktion. Als Anlage zur dieser E-Mail hat Frau Bauer ihr schriftliches Rücktrittsgesuch gerichtet an die Bürgervorsteherin Anja Evers als PDF-Datei beigefügt."

Hier dazu die zwei Dokumente:



E-Mail von Frau Bauer vom 07.10.2015 (Quelle: Gemeindeverwaltung Timmendorfer Strand)




Gudula Bauers Rücktrittsgesuch vom 07.10.2015 (Quelle: Gemeindeverwaltung Timmendorfer Strand)

Bürgervorsteherin Anja Evers hat erklärt, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine schriftliche Erklärung und auch nicht der E-Mail vom 07.10.2015 beigefügte Rücktrittserklärung in Papierform erhalten hat.

Hier das Protokoll/die Erklärung von Bürgervorsteherin Anja Evers vom 12.10.2015:


(Quelle: Gemeindeverwaltung Timmendorfer Strand)


Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Gemeinde-und Kreiswahlgesetzes verliert die Gemeindevertreterin/der Gemeindevertreter ihren o. seinen Sitz, wenn sie oder er auf ihn verzichtet. Nach § 43 Abs. 2 des Gemeinde-und Kreiswahlgesetzes ist dieser Verzicht schriftlich zu erklären. Das Erfordernis an die Schriftform richtet sich nach § 126 BGB. Demnach ist der Verzicht eine höchstpersönliche empfangsbedürftige Willenserklärung, die der eigenhändigen und persönlichen Namensunterschrift bedarf. Eine fernschriftliche, per Telefax oder per E-Mail übermittelte Verzichtserklärung, ist daher ebenso wie eine mündliche Äußerungen nicht rechtswirksam. "Mithin hat Frau Bauer unter Zugrundelegung des oben geschilderten Sachverhalts zu keinem Zeitpunkt auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin rechtswirksam verzichtet," heißt es in einer Mail von Montagabend aus dem Rathaus in Timmendorfer Strand. Demnach ist der "Rücktritt vom Rücktritt" möglich.

Es gibt aber höchstwahrscheinlich noch eine Fortsetzung, da andere Rücktrittserklärungen von Gemeindevertreterinnen und -vertreter in den letzten Monaten, die ihr Amt inzwischen auch nicht mehr ausführen, eventuell ebenso unwirksam sind, da diese zum Teil auch per E-Mail erfolgten. Nach TiNi24.de-Informationen soll dies nun auch geklärt werden. R.K. (Foto Gundula Bauer: René Kleinschmidt/Archiv)

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Nachricht vom 13.10.15 13:10

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 26. April 2024

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