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Flüchtlingsdebatte: Innenminister Stefan Studt fordert die Rückkehr zur Sachlichkeit

Schleswig-Holstein

Rund 55.000 Menschen kamen im vergangenen Jahr nach Schleswig-Holstein

KIEL. Innenminister Stefan Studt fordert in der Flüchtlingspolitik eine Rückkehr zur sachlichen Auseinandersetzung. „Ich appelliere in der aufgeheizten Stimmung an Politik und auch an die Medien, Maß und Mitte zu halten. Lassen sie uns zur Sachlichkeit zurückkehren!“ sagte Studt am gestrigen Dienstag, den 26. Januar 2016, in Kiel. Die Vorfälle von Köln hätten die Flüchtlingsdebatte aufgeladen und zugespitzt. Zuwanderung werde vor allem im Lichte von Kriminalität und gesellschaftlicher Überforderung diskutiert. „Dass straffällige Asylbewerber mehr denn je im Fokus medialer Berichterstattung stehen, ist einerseits richtig und wichtig, weil die Probleme virulent sind und nichts beschönigt werden sollte“, sagte Studt. „Das ist andererseits in der Intensität jedoch auch bedenklich, weil Zuwanderer und ausländische Mitbürger leicht unter Generalverdacht geraten.“ Die Union warnte er vor gesetzgeberischem Aktionismus und einem Überbietungswettbewerb mit immer neuen Vorschlägen zu Flüchtlingsobergrenzen: „Das hat mit nachhaltiger Politik nichts zu tun. Die Kanzlerin hat Recht: Eine echte Lösung ist nur im europäischen Verbund möglich. Dafür braucht es eine gewisse Zeit, die man sich jetzt nehmen muss.“

Studt präsentierte für das Land ein überarbeitetes Erstaufnahmekonzept. Demnach sollen 2016 drei sogenannte Qualifizierte Erstaufnahmeeinrichtungen (Q-EAE) mit vollem Leistungsspektrum und einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entstehen. Geplante Standorte sind Neumünster/Boostedt, Rendsburg und Glückstadt. Darüber hinaus soll es weitere Landesunterkünfte (LUK) geben, in denen sich die Flüchtlinge vor der Weiterverteilung auf die Kreise rund sechs Wochen aufhalten und erste integrative Maßnahmen erfahren. Als Puffer hält das Land zudem weitere Notaufnahmeeinrichtungen (NAE) bereit, die bei Bedarf kurzfristig in Betrieb gehen können. „Dieses gestufte System ist effizient, bedarfsgerecht und flexibel. LUK und NEA können je nach Aufkommen angepasst werden“, sagte Studt.

Der Innenminister kündigte die Eröffnung weiterer Landesunterkünfte in Eggebek (15.2.2016), Kiel-Düsternbrook (15.2.2016), Rendsburg (20.2.2016) und Husum (1.4.2016) an. „Damit vergrößern wir den Puffer für die kommenden Monate und erhöhen die Qualität der Unterbringung“, sagte Studt. Derzeit verfügt das Land in 13 Erstaufnahmeeinrichtungen über eine Kapazität von rund 12.000 Plätzen (Zweierbelegung). Rund 6.000 Plätze sind belegt.

Rund 55.100 Menschen aus 61 verschiedenen Nationalitäten kamen 2015 insgesamt ins Land. 48.400 davon wurden registriert. 35.100 Menschen verblieben in Schleswig-Holstein. Über 30.000 Flüchtlinge wurden auf die Kommunen verteilt.

(Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten, Kiel)

Land führt Integrations- und Aufnahmepauschale ein – Förderung für kommunale Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden

Kiel. Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte künftig stärker bei der dezentralen Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden. Ein entsprechender Erlass zur Einführung einer Integrations- und Aufnahmepauschale wurde gestern (28. Januar) bekannt gegeben „Damit setzen wir die im November mit den Kommunen getroffene Vereinbarung zur finanziellen Entlastung bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen um. Die Kommunen erhalten so die finanzielle Sicherheit, die sie angesichts dieser besonderen Herausforderung brauchen. Sie werden spürbar und nachhaltig unterstützt“, sagte Innenminister Stefan Studt.

Die bisherige freiwillige Integrationspauschale des Landes wird dafür zu einer Integrations- und Aufnahmepauschale erweitert und schrittweise angehoben: Für den Zeitraum zwischen 1. Januar und 29. Februar erhöht sich die Pauschale auf 1.000 Euro. Ab 1. März werden pro Asylsuchendem 2.000 Euro ausgezahlt. Mit dem Geld sollen Orientierungshilfen für den Alltag, Unterbringungs- und Versorgungsangebote sowie die Integration in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft gefördert werden. Vorgesehen sind die Mittel für Asylsuchende, die über eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Asylgesetz verfügen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Landesregierung und Kommunen haben am 22. November 2015 vereinbart, die Kosten im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen neu zu verteilen. Beschlossen wurde, dass das Land für die Dauer des Asylverfahrens und bis zur Entscheidung über einen Asylantrag 90 Prozent der Kosten übernimmt. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen die Kosten demnach weiter im Verhältnis 70:30. (Pressemitteilung vom 29. Januar 2016)


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Nachricht vom 27.1.16 21:00

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. April 2024

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