Ordnungsamt und Polizei: Gemeinschaftliche Kontrollen von Hundehaltern am Strand und auf der Promenade in Scharbeutz
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Scharbeutz. Die Gemeindeverwaltung Scharbeutz führt gemeinsam mit der Polizeistation Scharbeutz in diesem Jahr wieder verstärkte Kontrollen am Strand und auf der Promenade durch. Hintergrund sind zunehmende Beschwerden aus der Bevölkerung über angebliche Verstöße gegen das Hundegesetz, das Landesnaturschutzgesetz und die Gemeindeverordnung über den Anleinzwang im Bereich des Strandes und der Promenade.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hunde im Bereich der „Strandallee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, des „Haffwiesen-Parks“ in Haffkrug und des Kurparkes in Scharbeutz ganzjährig an der Leine zu führen sind. Seit dem 1. April dürfen Hunde - mit Ausnahme der Hundestrände (Abschnitt 4 und 31) - nicht mit an den Strand genommen werden. Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit.
Ein Verstoß gegen die Gemeindeverordnung über die Anleinpflicht von Hunden im Bereich der Strandpromenade und der Kurparkanlagen kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Beseitigung ist der Hundehalter oder -führer verantwortlich. Können Verursacher nicht beseitigter Verunreinigungen benannt oder ermittelt werden, so kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen.
Die Gemeindeverwaltung weist auf den angelegten Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg hin. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.
Alle Informationen findet man auch im Internet unter www.gemeinde-scharbeutz.de.
Übrigens: Auch in der Gemeinde Timmendorfer Strand dürfen Hunde seit dem 1. April nicht mehr an den Strand (außer an den beiden ausgewiesenen Hundestränden). (PM/red.)
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