Gemeinde Timmendorfer Strand informiert: Kein Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Reetdachhäusern
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Abbrennen von Feuerwerk in Groß Timmendorf ganz verboten
Timmendorfer Strand/Groß Timmendorf. Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand hat unter Bezugnahme auf das Sprengstoffrecht angeordnet, dass anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels am Montag, dem 31. Dezember, und am Dienstag, dem 1. Januar 2019, in einem Umkreis von 180 Metern um reetgedeckte Häuser im gesamten Bereich der Gemeinde Timmendorfer Strand keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F 2,insbesondere keine Stabraketen, abgebrannt werden dürfen.
Für den Bereich des Ortsteils Groß Timmendorf wird darüber hinaus das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 ausnahmslos verboten. (PM/R.K.)
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