An Sonn- und Feiertagen: So haben die Geschäfte der Gemeinde Timmendorfer Strand geöffnet
|
|
Gemeindewappen |
|
Timmendorfer Strand. In Hinblick auf die Osterfeiertage gibt die Gemeinde Timmendorfer Strand die allgemeinen Regelungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bekannt. Gemäß der Bäderverordnung (BäderVO) dürfen die Geschäfte der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober an Sonntagen sechs Stunden im Zeitraum von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein. In der Gemeinde Timmendorfer Strand wurde per Allgemeinverfügung über die Festlegung der Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Bäderverordnung vom 17.12.2013 die Verkaufszeit von 12 bis 18 Uhr bestimmt.
Für die diesjährigen Feiertage gelten folgende Regelungen beziehungsweise Öffnungszeiten:
- Karfreitag, 19. April: geschlossen
- Ostersonntag, 21. April: von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet
- Ostermontag, 22. April: von 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Tag der Arbeit, 1. Mai: unter Freistellung aller Mitarbeiter nur durch den Ladeninhaber selbst von 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Christi Himmelfahrt, 30. Mai: von 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Pfingstmontag, 10. Juni: von 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober: von 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Reformationstag, 31. Oktober: von 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Heiligabend, 24. Dezember: bis 14 Uhr geöffnet
- 1. Weihnachtstag, 25. Dezember: geschlossen
- 2. Weihnachtstag, 26. Dezember: 12 bis 18 Uhr geöffnet
- Neujahrstag, 1. Januar: von 12 bis 18 Uhr geöffnet
Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor. |