Kontrollen der Polizei: Lärmpegel und technische An- und Umbauten im Visier
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Polizeibericht |
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Scharbeutz/Ostholstein. Die sommerlichen Temperaturen locken auch in diesem Jahr wieder viele Biker und Fahrer/innen getunter Kraftfahrzeuge auf die Landstraßen und Autobahnen in Schleswig-Holstein.
Dabei empfinden viele Fahrzeugführer den Klang der Motoren und Auspuffanlagen wie Musik in den Ohren. Aber auch hier gilt, wie grundsätzlich immer im Straßenverkehr, gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung unnötigen Lärms. Denn: was den einen erfreut, geht Anwohnern an viel befahrenen Strecken schnell auf die Nerven und im schlimmsten Fall auch auf die Gesundheit.
Daher informieren und kontrollieren auch in diesem Jahr wieder Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz zielgerichtet Fahrern/innen, die sich hinsichtlich der technischen An- und Umbauten an ihren Fahrzeugen nicht an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Und das kann schnell teuer werden. Hierzu verwendet die Polizei geeichte Schallpegelmessgeräte, um die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Strandgeräuschwerte noch am Kontrollort im Rahmen sogenannter Standgeräuschvergleichsmessungen zu überprüfen.
Wer beispielsweise vorsätzlich geforderte Schalldämpfer am Fahrzeug entfernt, Abgasanlagen durch Aufschneiden manipuliert oder gegen Zubehörteile ohne eG-Typengehmigung austauscht, muss neben einem Erlöschen der Betriebserlaubnis auch damit rechnen, dass die Weiterfahrt untersagt wird. So wird der geplante Ausflug oder die Fahrt zur Arbeit schnell zum vermeidbaren Desaster.
Weitere, mögliche Folgen wären die Einleitung eines Mängelberichtsverfahrens mit Vorführen des Kraftfahrzeuges bei einer technischen Prüfstelle, die Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit Geldbußen bis zu 540 Euro oder die Anordnung eines Gutachtens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zur Feststellung der Manipulation am Fahrzeug. Hier kommen schnell einige hundert Euro zusammen.
Die Polizei empfiehlt, beim Kauf von Fahrzeugteilen und Fahrzeugen darauf zu achten, ob alle geforderten Genehmigungen und Prüfzeichen vorliegen beziehungsweise vorhanden sind. (PM/R.K./Foto: Arno Bachert/pixelio.de)
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