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Timmendorfer Strand geht gegen illegale Ferienvermietungen vor

Gemeindewappen

Timmendorfer Strand. Der Bauausschuss der Gemeinde Timmendorfer Strand spricht sich dafür aus, gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen im gesamten Gemeindegebiet vorzugehen.

Laut Beschlussvorschlag wurde Timmendorfer Strands Bürgermeister Wagner beauftragt, bei der Bauaufsichtsbehörde eine bauordnungsrechtliche Überprüfung der nicht genehmigten Ferienwohnungen zu veranlassen.

Folgende Gebiete sind dabei zuerst zu überprüfen: Neubaugebiet Hermann-Kröger-Koppel in Niendorf, Ebeltofter Straße und Molsweg in Timmendorfer Strand sowie die Niendorfer Neubaugebiete Hess-Koppel und Blumenkoppel (Ausschluss von Ferien- und Nebenwohnungen). Anschließend sollen die folgenden Bereiche überprüft werden: Unterer Bereich Hermann-Kröger-Straße, Dr. Waßmund-Straße und Peter-Hardt-Straße in Niendorf/Ostsee sowie Jütlandweg in Timmendorfer Strand, hier Ausschluss Neubau von Ferien- und Nebenwohnungen und Möglichkeit der Legalisierung von nicht genehmigten Ferienwohnungen (Voraussetzung: Untergeordnete Nutzung gegenüber der Hauptnutzung und Nutzung bereits vorhanden).

Begründet wird dies wie folgt: Durch die Änderung der Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber Regelungen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen getroffen. In dem neuen § 13a BauNVO ist der Begriff der Ferienwohnung definiert (Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind) und die Zulässigkeit von diesen in den einzelnen Gebietstypen geregelt.

Danach sind Ferienwohnungen in Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig und in Mischgebieten besteht eine allgemeine Zulässigkeit. In der Vergangenheit gab es keine eindeutige Regelung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen.
In der Praxis wurden ein „Beherbergungsbetrieb“ und eine „Ferienwohnung“ meistens gleich gesetzt. Bis zur Änderung der BauNVO war den Eigentümern von Ferienwohnungen oftmals nicht bewusst, dass die Aufnahme einer Ferienwohnnutzung eine eigenständige Nutzung darstellt und einer Genehmigung bedarf. So sind im Gemeindegebiet und darüber hinaus viele Wohnungen ohne eine entsprechende Genehmigung zu Ferienwohnungen umgewandelt worden.

Durch eine Klarstellung in der BauNVO haben die Kommunen die Möglichkeit erhalten, in den Bebauungsplänen die Zulässigkeit von Ferienwohnungen festzusetzen.

Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat durch die Stadtplanerin Frau Teske eine städtebauliche, touristische Zielentwicklung erarbeitet.

Die grundsätzliche Herangehensweise und das Grundkonzept, welches eine Einteilung des Gemeindegebiets in drei Zonen vorsieht, wurde dem Bauausschuss in der Sitzung am 30. November 2017 vorgestellt.

In der Sitzung wurden für die Bebauungspläne Aufstellungsbeschlüsse und Veränderungssperren beschlossen, bei denen der dringendste Handlungsbedarf gesehen wurde. Für den Bebauungsplan Nr. 34b (mittlerer Bereich Hermann-Kröger-Straße/ Störtebeker Weg, Wikingerring) und den Bereichen in „Klein Timmendorf“ wurden bereits die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung und Aufstellung der Bebauungspläne zum Ausschluss von Ferien- und Nebenwohnungen gefasst. Die Planverfahren werden in 2020/2021 fortgesetzt.

In den oben aufgeführten Gebieten gibt es eindeutige rechtliche Regelung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen, deren Einhaltung überprüft werden sollte.

Wird ohne Genehmigung eine Ferienvermietung betrieben und ist diese Nutzung auch nicht genehmigungsfähig, so wird vorgeschlagen, eine bauordnungsrechtliche Überprüfung bei der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Ostholstein, zu beantragen. Der Kreis wird nach pflichtgemäßem Ermessen diese Fälle prüfen und entsprechend tätig werden.

Bürgermeister Wagner hat in der letzten Bauausschuss-Sitzung von der Politik die Unterstützung erhalten, gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen vorzugehen.

Kontrollen werden von Mitarbeitern des Kreises als zuständige Ordnungsbehörde übernommen. Falls tatsächlich eine illegale Ferienwohnung nachgewiesen wird, kann dafür ein Bußgeld verhängt und die künftige Nutzung als Ferienwohnung verboten werden. R.K.

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Nachricht vom 24.9.19 21:45

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 26. April 2024

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