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Schleswig-Holstein: Das Gesundheitsministerium informiert zum Coronavirus

Schleswig-Holstein

UPDATE vom 7. März 2020: Weiterer Covid-19 Fall in der Hansestadt Lübeck

KIEL. Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informiert wiederkehrend zum Coronavirus. Mit Stand 06. März 2020, 17:00 Uhr, sind dem Ministerium in Schleswig-Holstein acht bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet worden (Kreis Segeberg, Lübeck, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Stormarn, Kreis Pinneberg, Kreis Dithmarschen). Die bislang als positiv getesteten Personen sind entweder Reiserückkehrer aus betroffenen Regionen oder Kontaktpersonen eines bestätigten Falls. Bisher gibt es keine Hinweise auf eine Viruszirkulation im Land. Aufgrund des insgesamt in Europa sehr dynamischen Geschehens stellen sich die Beteiligten im Land weiter auf eine Häufung der Erkrankungsfälle ein.

Der interne Führungsstab des Ministeriums koordiniert den Informationsfluss und die Maßnahmen im Land und hat dazu heute gemeinsam mit operativ auf Landesebene Beteiligten erneut getagt. Das Ministerium erinnert auch auf Bitten der Ärzteschaft nochmal daran, dass eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist, wenn grippale Symptome vorhanden sind und ein Kontakt zu einem an Corona Erkrankten bestand oder grippale Symptome vorhanden sind und die Person aus besonders betroffenen Regionen zurückgekehrt ist. Telefonisch sollten sich Personen an die 116117 wenden, um zu besprechen, ob eine weitere Abklärung sinnvoll ist. Über die 116117 der KVSH kann dann weitervermittelt werden an den Hausarzt/ärztin, an die erweiterten fahrenden Teams der KVSH oder auch an Außenstellen, die Abstriche nehmen können.

Vor dem Hintergrund der begrenzten Kapazitäten von Schutzkleidung erinnert das Ministerium in Abstimmung mit der Ärzteschaft und der Krankenhausgesellschaft daran, dass diese für den medizinischen Bereich sinnvoll sind – und im Hausgebrauch gutes Händewaschen zu beachten ist. Dazu gehört auch das Vermeiden von Handkontakten und Berührungen im Gesicht. In Abstimmung mit der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein wird zudem folgende Empfehlung für den Klinikbetrieb gegeben: Angehörige sollten auf Besuche von Infektionsgefährdeten in Kliniken derzeit verzichten, damit die dafür ansonsten benötigte Schutzkleidung (Einmalartikel) primär dem medizinischen Personal zur Verfügung steht. Diese Einschränkung trägt dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.

Ein angepasstes Flussschema für Ärztinnen und Ärzte zur Abklärung finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html

Das Ministerium erläutert zudem nochmals die verschiedenen Phasen bei einem Infektionsgeschehen und dessen Bekämpfung nach Pandemieplan. Die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen unterscheiden sich hinsichtlich der Strategie und der Zielsetzung.

Basierend auf den Erfahrungen der Influenzapandemie werden im Nationalen Pandemieplan nachfolgende Ziele von Maßnahmenphasen festgelegt. Diese gehen in der Praxis ineinander über, es gibt also nicht den einen Zeitpunkt, in dem alle Maßnahmen von Phase 1 auf 2 gleichzeitig umgestellt werden. Dabei spielt die regionale Verbreitung ebenso eine Rolle wie die Auslastung der Versorgungssysteme.

1. Frühe Erkennung und Eindämmung/Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik ("detection & containment") – in dieser Phase befinden wir uns derzeit in Schleswig-Holstein. Maßnahmen sind beispielsweise Kontaktermittlung von positiv getesteten und Anordnung von Quarantäne. Dazu kann auch die Absage von Veranstaltungen gehören - das Robert-Koch-Institut hatte dazu Handlungsempfehlungen für Veranstalter veröffentlicht. Auch können Gesundheitsbehörden vor Ort dazu Entscheidungen treffen, wenn sie dies für sinnvoll halten, beispielsweise abhängig von der Teilnehmergruppe, z.B. ob diese aus Risikogebieten kommen. Empfehlungen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus

2. Schutz besonders gefährdeter Gruppen ("protection") – in einer nächsten Phase bei einem fortlaufenden Infektionsgeschehen wird fokussiert auf den besonderen Schutz von Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Erkrankungsverläufe wie ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen. Beispielsweise durch vorsorgliche kontaktreduzierende Maßnahmen und besondere Informationen zu Hygiene-Maßnahmen. Das Land hat z.B. Beteiligte aus dem Altenpflegebereich entsprechend informiert und Hygiene-Hinweise gegeben.

3. Folgenminderung ("mitigation“) – dabei geht es insbesondere um die Behandlung Erkrankter und eine sinnvolle Auslastung des Versorgungssystems. Derzeit werden leichte Verläufe der Erkrankung beobachtet, die auch zu Hause kuriert werden können. Mit einer steigenden Anzahl an Erkrankten ist auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungsverläufe zu rechnen. Die medizinischen Versorgungsstrukturen bereiten sich auf diese vor, indem sie sich z.B. auf die Verschiebung geplanter Krankenhausbehandlungen einrichten falls erforderlich.

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100. Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr). Informationen für die Fachöffentlichkeit: www.rki.de/ncov und für Bürgerinnen und Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html und https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus (Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein)

UPDATE vom 7. März 2020:
Weiterer Covid-19 Fall in der Hansestadt Lübeck -
Technische Hochschule Lübeck setzt Koordinierungsstab für Informationsfluss ein


Lübeck. In der Hansestadt Lübeck gibt es den 2. bestätigten Covid-19 Fall. Die betroffene Person studiert an der Technischen Hochschule Lübeck und hat sich bei Reiserückkehrern aus Italien angesteckt (außerhalb Schleswig-Holsteins). Sie befindet sich bis auf weiteres in häuslicher Isolation und ist in regelmäßigem telefonischem Kontakt mit dem Gesundheitsamt Lübeck. Eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus ist aufgrund des aktuell stabilen Gesundheitszustandes derzeit nicht erforderlich, die Person hat bisher einen leichten Krankheitsverlauf.

Eine vorübergehende Schließung der Technischen Hochschule Lübeck ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Person besuchte die Einrichtung lediglich, um eine Prüfung abzulegen, nicht jedoch zum regulären Vorlesungsbetrieb. Somit lassen sich die möglichen Kontakte stark eingrenzen und sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt Lübeck ermittelt - wie im bisherigen Fall auch - den betroffen Kontaktpersonenkreis und veranlasst gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen.

Zusätzlich werden alle Hochschulangehörigen informiert und sensibilisiert sich bei Symptomen wie trockenen Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder anderen Symptomen einer Atemwegserkrankung telefonisch an ihre Hausarztpraxis oder an die Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein( KVSH) unter der Rufnummer 116 117 (auch außerhalb der Sprechzeiten) zu wenden.

Die Technische Hochschule ist auf diesen Fall gut vorbereitet“, betont Dr. Muriel Helbig, Präsidentin der Technischen Hochschule. „So haben wir für diesen Fall bereits vorsorglich einen Koordinierungsstab gegründet, um als öffentliche Einrichtung mit über 5000 Hochschulangehörige verantwortungsvoll handeln zu können, und stehen in engen Kontakt mit Gesundheitsbehörden, dem Ministerium und anderen Hochschulen.“

„Gerade die enge Zusammenarbeit der Technischen Hochschule mit dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck ist in diesem Fall von besonderer Bedeutung, um die notwendigen Maßnahmen, den Austausch und den Informationsfluss zu gewährleisten“, ergänzt Lübeck Gesundheitssenator Sven Schindler. „Nur so können wir, insbesondere wenn Einrichtungen dieser Größenordnung betroffen sind, einen verantwortungsvollen Umgang sicher stellen und das Ansteckungsrisiko für alle Bürgerinnen und Bürger minimieren.“ (PM)

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Nachricht vom 6.3.20 17:25

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