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Schleswig-Holstein: Schulen und Kitas schließen ab Montag - Verbot aller öffentlichen Veranstaltungen

Schleswig-Holstein

KIEL. Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13. März 2020) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen.

Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16. März, ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag, 20. März, weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat am heutigen Freitagabend außerdem ein Verbot aller öffentlichen Veranstaltungen erlassen. Das betrifft ab Samstag, dem 14. März, Clubs, Diskotheken, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Kinos, Theater, Museen und Volkshochschulen. Das Kabinett plant zudem auch Zugangsbeschränkungen zu Bibliotheken, Bars und Restaurants. So könnte die Höchstzahl an Gästen vorgeschrieben werden, um nur ein Beispiel zu nennen, so Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). (PM/R.K.)

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Nachricht vom 13.3.20 21:45

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