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Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen: Besitzer von Zweitwohnungen sollen aus Schleswig-Holstein abreisen

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UPDATE: Kreis Ostholstein erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein

KIEL. Die Landesregierung hat Zweitwohnungsbesitzer, die sich in Schleswig-Holstein aufhalten, erneut dringend zur Abreise in ihre Heimatorte aufgefordert. Zudem verbiete sich Zweiwohnungsbesitzern angesichts der Corona-Pandemie eine Anreise zu einer Zweitwohnung in Schleswig-Holstein, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (20. März 2020) in Kiel.

Günther verwies darauf, dass die Regionen im Land in unterschiedlicher Weise durch die Nutzung von Zweitwohnungen betroffen seien. Aus diesem Grund sei eine landesweite Regelung derzeit nicht erforderlich. Am meisten betroffen seien nach den vorliegenden Informationen die Kreise Nordfriesland und Ostholstein (unter anderem in Scharbeutz und Timmendorfer Strand). Zielführend sei daher eine regional differenzierte Regelung, die betroffene Kreise in eigener Zuständigkeit vornehmen könnten und sollten.

Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Jede Zweitwohnungsnutzung unterlaufe die derzeitigen Anstrengungen der Landesregierung, das Reiseaufkommen drastisch zu verringern und die Gesundheitssysteme in den Tourismusregionen bestmöglich zu entlasten, sagte Günther. Von der Nutzung der Zweitwohnungen sei daher im Moment dringend abzuraten.

Vorrangiges Ziel aller Behörden des Landes sei es derzeit, die vom Land beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus umzusetzen, sagte Günther. Schleswig-Holstein habe frühzeitig restriktive Maßnahmen, wie die Schließung von Restaurants, ergriffen, denen andere Länder jetzt folgen. "Unser Ziel ist es, auf generelle Ausgangssperren, die im Moment diskutiert werden, zu verzichten. Aber das können wir nur, wenn sich alle auch an diese Regeln halten." Günther bat alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in dieser Zeit, solidarisch zu sein. (PM/R.K.)

UPDATE: Kreis Ostholstein erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein

Ostholstein. Zum Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein hat der Kreis heute eine Allegmeinverfügung erlassen.

Darin heißt es:

Gemäß § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetztes ist im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein untersagt. Dies gilt nicht für Bewohner, die mit Erstwohnsitz im Kreis Ostholstein gemeldet sind.

2. Hiervon ausgenommen sind Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sofern die Nutzung für zwingend und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beim Kreis Ostholstein per E-Mail (buergertelefon-oh@kreis-oh.de) oder per Telefon (04521-788-755) beantragt werden. Dies gilt nicht für Renovierungsarbeiten.

3. Personen, die sich bereits in einer Nebenwohnung im Gebiet des Kreises Ostholstein befinden, haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens bis einschließlich 22.03.2020, vorzunehmen.

4. Die Allgemeinverfügung gilt ab Bekanntgabe bis einschließlich 24.März 2020, 24.00 Uhr. Eine Verlängerung ist möglich. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

(...)

Die Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 24. März 2020, 24.00 Uhr befristet. Zuwiderhandlungen sind strafbar nach § 75 Abs.1 Nr. 1, Abs. 3 lfSG. R.K.

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Nachricht vom 20.3.20 19:30

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