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Schleswig-Holstein erlaubt zwei Sonntags-Öffnungen im Einzelhandel - Viele Läden bleiben aber trotzdem geschlossen

Gut vorbereitet

Geschäfte in Scharbeutz und Timmendorfer Strand öffnen am Sonntag - Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz: „Ein Beitrag zur Entzerrung der Kundenströme und kein Aufruf zum Shopping!“

KIEL/OSTHOLSTEIN. Während die von März bis Oktober geltende Bäderregelung infolge der Corona-Pandemie weiterhin ausgesetzt ist, macht die Landesregierung an den kommenden beiden Sonntagen für landesweit alle Einzelhandelsgeschäfte eine Ausnahme.

Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz am 23. April in Kiel sagte, dürfen Geschäfte mit Verkaufsflächen von maximal 800 Quadratmetern am 26. April und am 3. Mai in der Zeit von 11 bis 17 Uhr öffnen. „Das ist keineswegs ein Aufruf zum Familien-Sonntags-Shopping, sondern eine Möglichkeit, die Kundenströme zu entzerren. Immerhin steht auch das lange Wochenende um den 1. Mai bevor“, sagte Buchholz. Für den 1. Mai selbst gelte die Ausnahme-Regelung nicht.

Nach dem Erlass des Wirtschaftsministeriums, der von den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städte unabhängig voneinander umgesetzt wird, dürfen laut Wirtschaftsministerium unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen folgende Verkaufsstellen an den beiden nächsten Sonntagen geöffnet sein: Lebens- und Futtermittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenläden, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.

„Ich verbinde damit die Hoffnung und den Appell, dass sich die Kunden nicht alle an den beiden Sonnabenden in die Geschäfte bewegen, sondern sich überlegen, was man auch genauso gut und in Ruhe im Verlauf des Sonntags noch besorgen oder erledigen kann“, sagte Buchholz.

Dieses Vorhaben stößt aber nicht bei allen Verantwortlichen und Geschäftsinhabern auf Verständnis. Für einige ist die Vorbereitungszeit einfach nur zu kurz, andere befürchten aber auch, dass ein Verkaufsoffener Sonntag zu viele Menschen in die Orte und Städte lockt und die gewünschte und erforderliche Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus durch eventuell nicht eingehaltene Abstandsregeln gefährdet ist. Die Stadt Lübeck hat dem Verkaufsoffenen Sonntag am 26. April eine klare Absage erteilt. Ob Lübeck sich am 3. Mai beteiligt, wird noch bekanntgegeben.

Andere Geschäftsleute bezeichnen die Kieler Entscheidung sogar als fahrlässig, unter anderem weil die Maskenpflicht beim Einkaufen erst ab kommenden Mittwoch in Schleswig-Holstein gilt. So werden viele Geschäfte in Bad Segeberg oder Eutin gar nicht erst öffnen.

In anderen Orten wie zum Beispiel in den Ostseebädern Scharbeutz und Timmendorfer Strand werden viele Geschäfte öffnen. Gut vorbereitet ist auch das Modehaus Jaacks in der Strandstraße in Niendorf/Ostsee, das wie die anderen Geschäfte im Einzelhandel am vergangenen Montag nach fünf Wochen Zwangspause erstmals wieder öffnen durfte. Alexandra Wohlfahrt, Teamleiterin bei Jaacks Mode, zeigt auf dem Foto oben auf die Abstandsregel!

Ob sich ein Einzelhandelsgeschäft an der Sonntagsöffnung von 11 bis 17 Uhr beteiligt, entscheiden die einzelnen Inhaber, es besteht keine Verpflichtung für eine Öffnung.

Ob die Lebensmittelgeschäfte und Discounter an den beiden Sonntagen auch öffnen, entscheiden auch hier die jeweiligen Inhaber oder Geschäftsleitungen. An den letzten Sonntagen haben famila, REWE, Edeka, Penny, Lidl und Aldi ihre Filialen nicht geöffnet, um ihre Mitarbeiter zu schonen. Diese hätten nach einer Verordnung auch zuvor schon öffnen dürfen, unabhängig von der Bäderregelung, die momentan ausgesetzt ist. (PM/R.K.)

Kreis Ostholstein: Öffnung bestimmter Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Eutin.
Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 17 Uhr ist ab sofort für alle Verkaufsstellen erlaubt, die nach der Landesverordnung vom 18.04.2020 geöffnet sein dürfen. Dies geht aus der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein vom 23. April hervor, mit der der Erlass der Landesregierung umgesetzt wird.

Gleiches gilt wie bisher für den Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. An gesetzlichen Feiertagen müssen die vorgenannten Geschäfte jedoch geschlossen bleiben. Konkret heißt das, sie dürfen am 1. Mai nicht öffnen.

Ausgenommen davon sind Geschäfte, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren besteht, sowie Tankstellen und Apotheken. Hier gelten gesonderte Regelungen, die sich aus dem Ladenöffnungsgesetz ergeben.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein tritt ab sofort (Donnerstag, 23.04.2020) in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, den 3. Mai.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Maßnahmen sind im Internet unter www.kreis-oh.de nachzulesen.

Bei Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, ist das Bürgertelefon des Kreises täglich von 8 bis 16.30 Uhr und am Wochenende in der Zeit von 10 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 04521-788-755 erreichbar. Fragen können auch schriftlich per E-Mail an buergertelefon-oh@kreis-oh.de gerichtet werden. (PM/R.K.)

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Alexandra Wohlfahrt, Teamleiterin bei Jaacks Mode in Niendorf/Ostsee, ist gut vorbereitet. (Foto: René Kleinschmidt)

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Nachricht vom 25.4.20 21:30

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 19. April 2024

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