Keine Sonntagsöffnungen im Einzelhandel: Bäderregelung wird weiterhin ausgesetzt
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Kreis Ostholstein |
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Kiel/Ostholstein. Aufgrund § 9 Absatz 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, dass die Bäderverordnung (BäderVO) vom 15. Juni 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 383), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18. März 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 159), wie folgt geändert wird: In § 8a wird die Angabe „3. Mai 2020“ durch die Angabe „19. Mai 2020“ ersetzt. Das bedeutet, dass die Bäderverordnung bis einschließlich 19. Mai außer Kraft tritt und die Geschäfte im Einzelhandel sonn- und feiertags nicht öffnen dürfen. Das gilt auch für die Kioskbetriebe auf den Campingplätzen. Eine Sonderregelung wie an den letzten beiden Wochenenden gibt es nicht. R.K.
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