Tourismusministerium von Schleswig-Holstein aktualisiert nach Lockerungs-Beschlüssen Leitfaden für die Gastronomie
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Bernd Buchholz |
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Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz: "In Gaststätten mehr als 50 Besucher möglich"
KIEL. Nach zwei Monaten strikter Einschränkung des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie hat die Landesregierung den rechtlichen Rahmen für die geplanten Lockerungen abgesteckt. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz (Foto) heute (17. Mai 2020) in Kiel sagte, falle auf Basis der am Vortag von der Landesregierung erlassenen neuen Corona-Bekämpfungs-Verordnung ab morgen das touristische Einreiseverbot nach Schleswig-Holstein. Zudem seien unter strengen Auflagen auch wieder Besuche von Restaurants, Fitness- oder Kosmetikstudios möglich.
"Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Leitfaden mit Mindestanforderungen für Hygienekonzepte in der Gastronomie aktualisiert", sagte der Minister (siehe Anlage). Danach dürfen in Gaststätten ab morgen unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen auch mehr als 50 Gäste gleichzeitig bewirtet werden. Wie Buchholz weiter sagte, müssten die Gastwirte ein Hygienekonzept zur Vermeidung von Corona-Infektionen vorlegen. Diese Konzepte bedürften keiner besonderen Genehmigung, müssten aber bei der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt werden.
"Das ist eine gute und verantwortliche Regelung, weil es nicht auf die Genehmigung durch die Behörde ankommt, sondern man morgen direkt loslegen kann", so der Minister. Er erinnerte zugleich daran, dass im Unterschied zu den weiterhin auf 50 Personen limitierten öffentlichen Versammlungen die Besucher der Gastronomie deutlich leichter voneinander zu trennen seien als in einer Gemeinschaftsveranstaltung mit mehr als 50 Personen. Zudem würden die Gäste in Restaurants oder Kneipen – anders als bei Veranstaltungen – zeitversetzt kommen und gehen. (PM/R.K./Foto: Frank Peter)
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