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Timmendorfer Strand: Termin zur Abwahl von Bürgermeister Robert Wagner am 22. November?

Robert Wagner

Genügend gültige Unterschriften: Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein hat das Bürgerbegehren zum Abwahlverfahren zugelassen

Timmendorfer Strand. Nun ist es amtlich: Das Quorum an Unterstützungsunterschriften ist erreicht. Am 31. Juli 2020 wurde der Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens des amtierenden Bürgermeisters bei der Gemeinde Timmendorfer Strand eingereicht. Wie die Kommunalaufsicht den Vertretungsberechtigten Mitte August zur Kenntnis gegeben hat, wurde die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften erreicht und der Antrag erfüllt die formellen Voraussetzungen. Die Unterschriftensammlung ist damit nun auch beendet worden. Die Überprüfung der eingereichten Unterschriften hat mit 1.620 gültigen Unterschriften mehr als das erforderliche Quorum nach §16 g Abs. 4 GO (1.509 Unterschriften) ergeben.

Mit-Initiatorin Janine Abel dankt den vielen Helfern und Unterstützern. "Nun müssen wir alle gemeinsam am Ball bleiben, denn am Ende zählt der Gang zur Abstimmungsurne.“

Inzwischen hat die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein das Bürgerbegehren gegen den Bürgermeister zugelassen. Die Gemeindevertretung wird in ihrer nächsten Sitzung am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, den Termin zum Bürgerentscheid beschließen.

Laut Beschlussvorschlag beschließt die Gemeindevertretung gemäß § 16 g Abs. 6 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein i.V.m. § 10 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, Kreis und der Amtsordnung (GKAVO), den zulässigen Bürgerentscheid über das „Abwahlverfahren des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Timmendorfer Strand, Herrn Robert Wagner, gemäß § 57 d der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO)“ am 22. November 2020 durchzuführen. Dieser Sonntag im November ist auch der letztmögliche Termin für eine Abstimmung, da die Kommunalpolitik innerhalb von drei Monaten einen Termin festlegen muss.

Die Kommunalufsichtsbehörde hat das Bürgerbegehren mit folgender zur Entscheidung zu bringenden Frage zugelassen: „Soll der im Amt befindliche Bürgermeister vor Ablauf seiner Wahlzeit vorzeitig aus dem Amt gewählt werden?“ Als Antwortmöglichkeiten werden Ja und Nein vorgegeben.

Die schriftlichen Darlegungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens werden mit der Abstimmungsbenachrichtigung den Stimmberechtigten der Gemeinde Timmendorfer Strand postalisch zugestellt. Darüber hinaus werden die schriftlichen Darlegungen als Anzeige im Familienwochenblatt „der reporter“ – Ausgabe Timmendorfer Strand - veröffentlicht.

In der Sitzung der Gemeindevertretung, die am Donnerstag um 18 Uhr in der 3-Felder-Sporthalle in Timmendorfer Strand beginnt, beantragen die Fraktionen von WUB, BürgerBündnis Neue Perspektive (BBNP), SPD, Grünen und FDP auch die sofortige Beurlaubung von Robert Wagner.

Gemeindevertreter beantragen sofortige Beurlaubung Wagners

Die fünf Fraktionen beantragen, dass Bürgermeister Wagner (gemäß §57d Absatz 2 Satz 3 Gemeindeordnung) mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte bis zur Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses durch die Abstimmungsleiterin oder den Abstimmungsleiter untersagt wird und dass der Aufenthalt in den Diensträumen sowie das Führen dienstlicher Ausweise, ebenfalls mit sofortiger Wirkung, untersagt wird (gemäß §§ 39 BeamtStG 48 Abs. 2 LBG). Alle Gegenstände im Eigentum der Gemeinde, beispielsweise Laptop, Telefon, Schlüssel und/oder Zugangskarten zu gemeindlichen Gebäuden und Räumen, Akten und andere Unterlagen mit dienstlichem Bezug sind den drei stellvertretenden Bürgermeistern unverzüglich auszuhändigen.

Timmendorfer Bürgermeister kann zur Abwahl und Beurlaubung Stellung nehmen

Außerdem beantragen die Fraktionen, dass ein eigener Tagesordnungspunkt in der Sitzung berücksichtigt wird, in dem Bürgermeister Robert Wagner die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Abwahlverfahren/Beurlaubung gegeben wird. Dieser Tagesordnungspunkt ist inzwischen als TOP 6 aufgeführt (Wagner ist allerdings noch bis Ende des Monats krankgeschrieben, kann seine Stellungnahme aber auch schriftlich einreichen), nachdem zuvor unter TOP 5 der Abstimmungstermin festgelegt werden soll. Als TOP 7 steht dann die Beurlaubung Wagners an. R.K.

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Timmendorfer Strand können voraussichtlich am 22. November darüber entscheiden, ob Robert Wagner bis zum Ende der gewählten Amtszeit Bürgermeister bleiben soll oder nicht. (Foto: René Kleinschmidt/Archiv)

Stellungnahme der CDU-Fraktion Timmendorfer Strand zum Bürgerbegehren zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Robert Wagner

Timmendorfer Strand. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. August wird über das weitere Prozedere bezüglich des gegen Bürgermeister Wagner eingeleiteten Abwahlverfahrens beraten.

Neben der Festlegung über das genaue Datum des Abwahlverfahrens wird über eine Beurlaubung mit sofortiger Wirkung von Bürgermeister Wagner bis zur endgültigen Entscheidung über seine Abwahl am Wahltag abgestimmt werden.

Die CDU-Fraktion bedauert die politische Entwicklung der letzten Monate um Bürgermeister Wagner. Der CDU lag zu jedem Zeitpunkt das Wohl der Gemeinde und seiner Bürger am Herzen und sie hat bis zuletzt gegen den Widerstand aller anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung auf eine vernünftige Kommunikation mit Hilfe von Mediatoren zwischen Bürgermeister, Verwaltung und Politik gesetzt. „Wir hatten in den letzten Monaten neben den Diskussionen mit den anderen Fraktionen auch eine Reihe kritische Gespräche mit Bürgermeister Wagner. Wir müssen heute aber akzeptieren, dass wir uns in dieser verfahrenen Situation zwischen Bürgermeister, Politik und Verwaltung mit unseren Vorschlägen zu Coaching-Maßnahmen und Mediation nicht durchsetzen konnten. Insofern ist es gut, dass nunmehr die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Stimmen für klare Verhältnisse in Timmendorfer Strand sorgen können.“

Bedingt durch den Streit über die Person des Bürgermeisters sind die wichtigen Sachthemen der Gemeinde auf der Strecke geblieben. „Timmendorfer Strand muss zurück zur Sachlichkeit. Es muss wieder Vertrauen zwischen Verwaltung und Politik zum Bürger geschaffen werden. Die CDU und ihre Fraktion in der Gemeindevertretung werden als stärkste Kraft in Timmendorfer Strand aktiv auf diese Ziele hinarbeiten und die Zukunft des Ortes konstruktiv mit Blick auf das Wohl der Gemeinde und seiner Bürger gestalten.

Die CDU-Fraktion hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung zum Abwahlverfahren und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sich ein objektives Bild von der bisher geleisteten Arbeit von Bürgermeister Wagner zu machen. „Das Abwahlverfahren sollte von Fairness und Respekt gegenüber allen Beteiligten begleitet werden. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat einen guten Ruf zu wahren – nicht jeder Beitrag in den sozialen Medien ist in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit hilfreich gewesen,“ so die CDU-Fraktion abschließend.

(Verantwortlich für diese Pressemitteilung: Melanie Puschaddel-Freitag, CDU-Fraktionsvorsitzende)

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Nachricht vom 25.8.20 14:20

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