TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10850972
Letzte Woche:
18450
Diese Woche:
25514
Besucher Heute:
3794
Gerade Online:
71


Ihre IP:
3.147.85.108
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Schleswig-Holsteins Corona-Verordnung angepasst: Sauna-Regelungen gelockert – Weitere Möglichkeiten fĂŒr Veranstaltungen

Schleswig-Holstein

Sauna-Regelungen gelockert – Prostitution unter Auflagen erlaubt – Möglichkeiten fĂŒr Veranstaltungen ausgeweitet

LECK/KIEL. Zusammen mit den norddeutschen BundeslĂ€ndern erlaubt Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen wieder Prostitution. Zudem lockert die Landesregierung die strengen Regelungen fĂŒr den Betrieb von Saunen. Auch fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Sportereignissen verstĂ€ndigte sich das Kabinett heute (14. September 2020) auf neue Rahmenbedingungen.

Ab dem kommenden Wochenende, 19. September 2020, erfolgt eine Ausweitung der Möglichkeiten fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Veranstaltungen insgesamt. Dies ermöglicht mehr Teilnehmende auf Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmenden feste PlĂ€tze haben. Besondere Bedeutung hat dies fĂŒr Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien, wo mehr Zuschauer zugelassen werden. „Wir haben gewissenhaft zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz und der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit von BeschrĂ€nkungen abgewogen“, sagte MinisterprĂ€sident Daniel GĂŒnther in Leck (Kreis Nordfriesland). Auf einer Klausurtagung vereinbarte das Kabinett eine entsprechende Überarbeitung der Corona-BekĂ€mpfungsverordnung.

Wieder mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen

„Wir wollen und werden zum Beispiel wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen haben“, sagte GĂŒnther. Voraussetzung dafĂŒr seien auf die derzeitige Situation angepasste Hygienekonzepte. Ihm sei bewusst, dass auch der Sport und insbesondere der Profisport aufgrund der bisher notwendigen EinschrĂ€nkungen unter einem großen Druck stehe: „Alle Beteiligten zeigen aber eine große Bereitschaft, verantwortungsvoll mit kĂŒnftigen Lockerungen umzugehen.“ Dies betreffe im Norden gerade auch die Handballvereine.

Die maximale Zuschauerauslastung könne −je nach konkreter Situation vor Ort und unter Einhaltung von Hygienekonzepten - bis zu 25 Prozent der jeweiligen Stadion- und HallenkapazitĂ€t fĂŒr den Profi- und Amateursport betragen. Danach wird unter anderem Fußball, Volleyball und Handball wieder vor Publikum möglich sein.

Vor dem Hintergrund der Infektionslage wurden diese Anpassungen des Veranstaltungskonzepts beschlossen, zu denen auch ab dem 19. September folgende, weiteren Änderungen zĂ€hlen:

- MĂ€rkte und Messen: Die zulĂ€ssige Teilnehmerzahl wird von 750 auf 1500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. ZusĂ€tzlich zu der absolut zulĂ€ssigen Personenzahl soll eine FlĂ€chenkomponente (1. Person / 7qm) eingefĂŒhrt werden. GrĂ¶ĂŸere Veranstaltungen können durch Einzelgenehmigungen der GesundheitsĂ€mter ermöglicht werden.

- FĂŒr Veranstaltungen mit sitzendem Publikum wie VortrĂ€ge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino, Theater, Konzerte und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln unter Beachtung der absolut zulĂ€ssigen Personenzahl (bis zu 50% bei Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen). Oberhalb der Grenzen von 750 (innen) beziehungsweise 1.500 Teilnehmenden (außen) dĂŒrfen lediglich bis zu 25 Prozent der ĂŒblichen KapazitĂ€ten zugelassen werden.

Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern wird bei Wahrung des Abstands zu anderen TÀnzern wieder ermöglicht. Die Obergrenze der Teilnehmenden bei privaten Feiern in einem Innenraum bleibt unverÀndert bei 50.

Dazu sagte heute Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten auch bei lang geplanten Familienfeiern sehr diszipliniert gezeigt. Das Infektionsgeschehen macht es jetzt möglich, dass wir auch hier wieder mehr ermöglichen. Es ist richtig und wichtig, das Tanzen stattfinden kann. Wir bleiben aber aufgrund des Infektionsrisikos bei den privaten Feiern im Innenraum bei der Höchstgrenze von 50 Personen. Ich appelliere bei aller Freude dabei die MindestabstĂ€nde nicht aus den Augen zu verlieren.“

Lockerungen fĂŒr die Nutzung von Whirlpools und Saunen

Lockerungen ergeben sich daneben fĂŒr die Nutzung von Whirlpools, Saunen oder vergleichbaren Einrichtungen wie Infrarotkabinen. Bisher dĂŒrfen diese grundsĂ€tzlich nur einzeln oder von Mitgliedern eines Haushaltes genutzt werden. Vom morgigen Dienstag an entfĂ€llt diese EinschrĂ€nkung. Stattdessen gelten die allgemeinen Hygiene-Vorgaben der Verordnung. Da es sich um Freizeiteinrichtungen in geschlossenen RĂ€umen handelt, mĂŒssen ein Hygienekonzept vorgelegt und Kontaktdaten erhoben werden. Soweit Saunen und Whirlpools im Rahmen von SchwimmbĂ€dern betrieben werden, ergibt sich diese Anforderung aus entsprechenden dort gĂŒltigen Vorgaben. Bei der Nutzung von Saunen, Whirlpools und vergleichbaren Einrichtungen gelten grundsĂ€tzlich auch die weiteren allgemeinen Regelungen wie Abstandsgebot, Kontaktverbot mit den jeweiligen Ausnahmen, beispielsweise fĂŒr einen Hausstand.

Die gleichzeitige Nutzung von DampfbĂ€dern ist weiterhin nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts zulĂ€ssig, weil das feuchte Milieu das Halten von ausgeatmeten Tröpfchen in der Luft begĂŒnstigt.

Prostitution unter Auflagen erlaubt

In Abstimmung mit den LĂ€ndern Niedersachsen, Hamburg und Bremen hatte sich Schleswig-Holstein schon in der Vorwoche darauf verstĂ€ndigt, Prostitution unter strengen Auflagen vom (morgigen) Dienstag an wieder zuzulassen. „Wir wollen verhindern, dass die in der Prostitution TĂ€tigen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in AbhĂ€ngigkeitsverhĂ€ltnisse geraten und im Verborgenen grĂ¶ĂŸeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind,“ sagte Gleichstellungsministerin Dr. Sabine SĂŒtterlin-Waack. Das gemeinsame Vorgehen im norddeutschen Verbund sei wichtig, weil so Abwanderungen und Verlagerungen der Prostitution verhindert wĂŒrden.

Die sehr körpernahe Dienstleistung könne nur unter Einhaltung strenger Hygienekonzepte ermöglicht werden könne, so die Ministerin weiter. Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen sei deshalb nur nach vorheriger Terminabsprache unter Erhebung der Kontaktdaten zulĂ€ssig. Außerdem haben sowohl der Kunde oder die Kundin als auch die oder der Prostituierte eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Zudem dĂŒrfen sexuelle Dienstleistungen nur von jeweils einer oder einem Prostituierten fĂŒr jeweils eine Person erbracht werden. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb geschlossener RĂ€ume und in Fahrzeugen bleiben weiterhin unzulĂ€ssig; Prostitutionsveranstaltungen sind ebenfalls weiterhin verboten.

Die Verordnung wird im Internet veröffentlicht unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse ! (PM/R.K.)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! FĂŒr den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine KĂŒrzung von Leser-Meinungen behĂ€lt sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 14.9.20 17:50

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Samstag, 27. Juli 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.