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Schleswig-Holsteins Corona-Verordnung angepasst: Sauna-Regelungen gelockert – Weitere Möglichkeiten für Veranstaltungen

Schleswig-Holstein

Sauna-Regelungen gelockert – Prostitution unter Auflagen erlaubt – Möglichkeiten für Veranstaltungen ausgeweitet

LECK/KIEL. Zusammen mit den norddeutschen Bundesländern erlaubt Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen wieder Prostitution. Zudem lockert die Landesregierung die strengen Regelungen für den Betrieb von Saunen. Auch für die Durchführung von Sportereignissen verständigte sich das Kabinett heute (14. September 2020) auf neue Rahmenbedingungen.

Ab dem kommenden Wochenende, 19. September 2020, erfolgt eine Ausweitung der Möglichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen insgesamt. Dies ermöglicht mehr Teilnehmende auf Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmenden feste Plätze haben. Besondere Bedeutung hat dies für Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien, wo mehr Zuschauer zugelassen werden. „Wir haben gewissenhaft zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz und der Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen abgewogen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Leck (Kreis Nordfriesland). Auf einer Klausurtagung vereinbarte das Kabinett eine entsprechende Überarbeitung der Corona-Bekämpfungsverordnung.

Wieder mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen

„Wir wollen und werden zum Beispiel wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen haben“, sagte Günther. Voraussetzung dafür seien auf die derzeitige Situation angepasste Hygienekonzepte. Ihm sei bewusst, dass auch der Sport und insbesondere der Profisport aufgrund der bisher notwendigen Einschränkungen unter einem großen Druck stehe: „Alle Beteiligten zeigen aber eine große Bereitschaft, verantwortungsvoll mit künftigen Lockerungen umzugehen.“ Dies betreffe im Norden gerade auch die Handballvereine.

Die maximale Zuschauerauslastung könne −je nach konkreter Situation vor Ort und unter Einhaltung von Hygienekonzepten - bis zu 25 Prozent der jeweiligen Stadion- und Hallenkapazität für den Profi- und Amateursport betragen. Danach wird unter anderem Fußball, Volleyball und Handball wieder vor Publikum möglich sein.

Vor dem Hintergrund der Infektionslage wurden diese Anpassungen des Veranstaltungskonzepts beschlossen, zu denen auch ab dem 19. September folgende, weiteren Änderungen zählen:

- Märkte und Messen: Die zulässige Teilnehmerzahl wird von 750 auf 1500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Zusätzlich zu der absolut zulässigen Personenzahl soll eine Flächenkomponente (1. Person / 7qm) eingeführt werden. Größere Veranstaltungen können durch Einzelgenehmigungen der Gesundheitsämter ermöglicht werden.

- Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum wie Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino, Theater, Konzerte und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln unter Beachtung der absolut zulässigen Personenzahl (bis zu 50% bei Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen). Oberhalb der Grenzen von 750 (innen) beziehungsweise 1.500 Teilnehmenden (außen) dürfen lediglich bis zu 25 Prozent der üblichen Kapazitäten zugelassen werden.

Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern wird bei Wahrung des Abstands zu anderen Tänzern wieder ermöglicht. Die Obergrenze der Teilnehmenden bei privaten Feiern in einem Innenraum bleibt unverändert bei 50.

Dazu sagte heute Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten auch bei lang geplanten Familienfeiern sehr diszipliniert gezeigt. Das Infektionsgeschehen macht es jetzt möglich, dass wir auch hier wieder mehr ermöglichen. Es ist richtig und wichtig, das Tanzen stattfinden kann. Wir bleiben aber aufgrund des Infektionsrisikos bei den privaten Feiern im Innenraum bei der Höchstgrenze von 50 Personen. Ich appelliere bei aller Freude dabei die Mindestabstände nicht aus den Augen zu verlieren.“

Lockerungen für die Nutzung von Whirlpools und Saunen

Lockerungen ergeben sich daneben für die Nutzung von Whirlpools, Saunen oder vergleichbaren Einrichtungen wie Infrarotkabinen. Bisher dürfen diese grundsätzlich nur einzeln oder von Mitgliedern eines Haushaltes genutzt werden. Vom morgigen Dienstag an entfällt diese Einschränkung. Stattdessen gelten die allgemeinen Hygiene-Vorgaben der Verordnung. Da es sich um Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen handelt, müssen ein Hygienekonzept vorgelegt und Kontaktdaten erhoben werden. Soweit Saunen und Whirlpools im Rahmen von Schwimmbädern betrieben werden, ergibt sich diese Anforderung aus entsprechenden dort gültigen Vorgaben. Bei der Nutzung von Saunen, Whirlpools und vergleichbaren Einrichtungen gelten grundsätzlich auch die weiteren allgemeinen Regelungen wie Abstandsgebot, Kontaktverbot mit den jeweiligen Ausnahmen, beispielsweise für einen Hausstand.

Die gleichzeitige Nutzung von Dampfbädern ist weiterhin nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts zulässig, weil das feuchte Milieu das Halten von ausgeatmeten Tröpfchen in der Luft begünstigt.

Prostitution unter Auflagen erlaubt

In Abstimmung mit den Ländern Niedersachsen, Hamburg und Bremen hatte sich Schleswig-Holstein schon in der Vorwoche darauf verständigt, Prostitution unter strengen Auflagen vom (morgigen) Dienstag an wieder zuzulassen. „Wir wollen verhindern, dass die in der Prostitution Tätigen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind,“ sagte Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Das gemeinsame Vorgehen im norddeutschen Verbund sei wichtig, weil so Abwanderungen und Verlagerungen der Prostitution verhindert würden.

Die sehr körpernahe Dienstleistung könne nur unter Einhaltung strenger Hygienekonzepte ermöglicht werden könne, so die Ministerin weiter. Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen sei deshalb nur nach vorheriger Terminabsprache unter Erhebung der Kontaktdaten zulässig. Außerdem haben sowohl der Kunde oder die Kundin als auch die oder der Prostituierte eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Zudem dürfen sexuelle Dienstleistungen nur von jeweils einer oder einem Prostituierten für jeweils eine Person erbracht werden. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb geschlossener Räume und in Fahrzeugen bleiben weiterhin unzulässig; Prostitutionsveranstaltungen sind ebenfalls weiterhin verboten.

Die Verordnung wird im Internet veröffentlicht unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse ! (PM/R.K.)

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Nachricht vom 14.9.20 17:50

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Samstag, 20. April 2024

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