Böllerverbot und Abbrennverbot von Feuerwerk an Silvester in Teilbereichen von Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf
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Abbrennverbot |
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Von René Kleinschmidt
Scharbeutz. Der Kreis Ostholstein hat am heutigen Mittwoch, dem 23. Dezember 2020, eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken in bestimmten öffentlichen Bereichen veröffentlicht. Mit dem Erlass der neuen Allgemeinverfügung ist in Bereichen, in denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, das Abbrennen von Feuerwerken zu untersagen. Diese Verordnung betrifft die Gemeinden Scharbeutz und Sierksdorf/Ostsee.
Bereits vor einigen Tagen hat Bettina Schäfer, Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz, auf facebook geschrieben: "In diesem Jahr ist es zwar in Deutschland verboten, Böller und Feuerwerk zu Silvester zu verkaufen. Dennoch hat der ein oder andere noch Altbestände."
Sie empfindet es auch als "wirklich erschreckend, dass wohl ein Böllertourismus ins nahe Ausland stattfindet". Schäfer weiter: "Ich glaube, es gibt echt Wichtigeres als Glühwein und Feuerwerk!"
Um dem entgegenzuwirken und Menschenansammlungen zu vermeiden, hat die Gemeinde Scharebutz ein komplettes Abbrennverbot für den gesamten Strand von der Ortsgrenze Timmendorfer Strand bis zur Ortsgrenze Sierksdorf beantragt. Der Kreis hat nun die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Zudem wird das Verbot laut Bettina Schäfer folgende Bereiche betreffen: die gesamte Promenade, die Seebrücken und Seebrückenvorplätze in Scharbeutz und Haffkrug, die Strandallee, den Kurpark in Scharbeutz, den Ostseeplatz Scharbeutz und den Kurpark in Haffkrug.
"Und im übrigen sollte jeder ohnehin darauf achten -vollkommen Corona unabhängig-, die eigenen sowie die Tiere der Nachbarn zu schützen und entsprechend Rücksicht nehmen," so die Scharbeutzer Bürgermeisterin. "Rücksicht, Abstand und verantwortungsvolles Handeln - darauf kommt es jetzt mehr denn je an! Angesichts der Ereignisse der letzten Tage und der auch in Ostholstein steigenden Zahlen sind Demut und Dankbarkeit wohl zudem die passenden Wörter. Und vielleicht macht auch das genau in diesem Jahr den Zauber der Weihnacht aus, sich wieder auf das Wesentliche zu besinnen: Gesundheit und die Liebe der Familie und Angehörigen! Die gemeinsame Zeit ist wohl das größte Geschenk, das wir miteinander haben!"
Wie bereits in den Vorjahren gilt generell, dass Feuerwerk nicht im Umkreis von Kirchen, Kliniken, Seniorenheimen und reetgedeckten Gebäuden abgebrannt werden darf. Auch das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Naturschutzgebieten ist nicht gestattet. Und dies zählt auch - unabhängig von den Corona-Maßnahmen - weiterhin für viele weitere Orte und Gemeinden des Kreises Ostholstein wie beispielsweise in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee.
Die Allgemeinvefügung ist auf der Webseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de nachzulesen. R.K.
Zur Skizze ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Auf dieser Skizze der Gemeinde Scharbeutz (Anlage zur neuen Allgemeinverfügung des Kreises) ist gekennzeichnet, wo in Scharbeutz und Haffkrug ein Abbrennverbot gilt.
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