Landesregierung von Schleswig-Holstein verlängert Maßnahmen im Kampf gegen Corona
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Schleswig-Holstein |
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KIEL. Die Landesregierung hat heute (12. Februar 2021) im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 21. Februar verlängert. Die bisherigen Regelungen zum Beispeil zu Kontaktbeschränkungen, in Pflegeeinrichtungen und Kitas usw. bleiben dementsprechend bis einschließlich 21. Februar in Kraft. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.
In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. Geplant ist unter anderem, dass Kindertagesstätten ab dem 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen wiederaufnehmen können. Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen, Wildparks und Friseurbetriebe, sind für den 1. März vorgesehen.
Über Schulöffnungen hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gestern (11. Februar 2021) bereits informiert.
Verordnungen und Erlasse im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse (PM/R.K.)
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