TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10393641
Letzte Woche:
29503
Diese Woche:
7213
Besucher Heute:
659
Gerade Online:
63


Ihre IP:
18.188.61.223
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Hansestadt Lübeck erlässt neue Allgemeinverfügungen - Maskenpflicht wird auch in Travemünde verlängert

Maskenpflicht

Lübeck/Travemünde. Die Hansestadt Lübeck hat die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in publikumsintensiven Bereichen in Lübeck und im Ortsteil Travemünde sowie zu den Einschränkungen im Einzelhandel und bei Kultur- bzw. Freizeiteinrichtungen verlängert.

Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wurde bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Das betrifft unter anderem die Fußgängerzone in der Innenstadt einschließlich der stark frequentierten Einkaufsstraßen wie zum Beispiel Hüx- und Fleischhauerstraße aber auch den Klingenberg, den Koberg, die oberen Teile der Dr. Julius-Leber-Straße, Mengstraße, Beckergrube und Wahmstraße sowie die Straßen zwischen Kohlmarkt und Hauptbahnhof sowie zwischen Gustav-Radbruch-Platz und Koberg. Dazu kommt der Haupteinkaufsbereich am Kaufhof. In Travemünde gilt die Maskenpflicht an allen Wochentagen in den Bereichen Fährvorplatz, Vorderreihe, Außenallee, Leuchtenfeld, Trelleborgallee, Travepromenade bis hin zur Strandpromenade und auf der Priwallseite die gesamte Promenade vom Fährvorplatz bis zur Südermole.

Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass die Maskenpflicht gemäß Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein auch für Einkaufszentren wie den Citti-Park, LUV-Center, Campus Lübeck und vergleichbare Einkaufszentren gilt.

Demnach ist vor und in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen, in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren, auf den jeweils dazugehörigen Parkflächen und auf Wochenmärkten von Kund:innen und dort Beschäftigten in Bereichen mit Publikumsverkehr eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen sind Beschäftigte, wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird. Die Betreibenden haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung dieser Pflicht zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung im Einzelhandel und bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurde bis einschließlich 19. April 2021 verlängert. Grund ist weiterhin eine Überschreitung der 7-Tagesinzidenz von über 50 Neuinfektionen bis zum vergangenen Mittwoch. Die Inzidenz lag am Mittwoch bei 61,9 Neuinfektionen. Jeweils am Mittwoch entscheidet die Landesregierung immer wieder neu über einschränkende Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tagesinzidenz von 50. Kund:innen dürfen demnach Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten (click & meet). Die Einzelhändler:innen haben dies vor dem Einlass zu kontrollieren und die Kontaktdaten der Kunden*innen zu erheben. Ferner haben die Einzelhändler:innen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kund:innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Diese einschränkenden Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Die Betreiber*innen von Einkaufszentren haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit den Händler:innen sicherzustellen, dass wartende Kund:innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können und eine richtungsweisenden Besucher*innensteuerung erfolgt.

Auch für den Zutritt in die Innenbereiche von Kultur - und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Archive) gilt weiterhin, dass der Zutritt nur nach Terminreservierung und Kontakterhebung möglich ist. Die Stadtbibliothek bietet in diesem Zusammenhang weiter das „Bestellen- und Abholen“-Verfahren an.

Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau verdeutlicht: „Gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet, bleibt eine Aufgabe, die uns länger begleitet als ursprünglich erhofft. Mir ist bewusst, dass die immer wiederkehrenden Regelungen und Einschränkungen uns allen viel abverlangen. Bis eine Großzahl an Menschen geimpft ist, bleiben uns leider kaum andere Alternativen. Damit uns erste Schritte in Richtung einer Lockerung wie zum Beispiel im Einzelhandel dauerhaft erhalten bleiben können, müssen wir uns alle weiterhin diszipliniert und einsichtig verhalten. Die Pandemie ist nach wie vor gegenwärtig, auch in Lübeck. Wenn wir uns aber weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten, eine Maske tragen, uns testen lassen, bevor wir uns mit Anderen treffen und uns bemühen, unsere Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, vergrößert sich unsere Chance, hoffentlich bald wieder unbeschwerte Tage zu erleben. Ich danke allen Lübecker:innen, die sich vorbildlich an die Regeln halten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unser aller Gemeinwohl.“

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

1. Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen.

2. Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 09.04.2021 (PM/R.K.)

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin in Travemünde, hier auf der Promenade auf dem Priwall. (Foto: Hansestadt Lübeck)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 12.4.21 19:25

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. April 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.