Weiterhin keine Sonntagsöffnung: Bäderregelung in Schleswig-Holstein bleibt bis 16. Mai landesweit ausgesetzt
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KIEL. Die schleswig-holsteinische Bäderregelung bleibt vorerst weiter ausgesetzt – zunächst bis zum 16. Mai. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz am heutigen Mittwoch, dem 5. Mai 2021, in Kiel sagte, gelte dies auch für alle Tourismus-Modellregionen. „Auch wenn wir bundesweit nach wie vor die geringsten und stetig sinkenden Corona-Infektionszahlen haben, wollen wir derzeit noch keine zusätzlichen Anreize für Tagestouristen schaffen“, so Buchholz. Die entsprechende Änderungsverordnung wird am heutigen Mittwoch veröffentlicht und tritt am 8. Mai in Kraft.
Wie Buchholz weiter sagte, gehe er davon aus, dass bei weiter sinkenden Inzidenzwerten im nächsten Schritt die Bäderverordnung in den Tourismus-Modellprojekten und darüber hinaus möglicherweise auch rasch landesweit wieder in Kraft gesetzt werden könne. Nach dem gestrigen Landeskabinett beraten heute die Spitzen der Jamaika-Koalition über die nächsten Öffnungsschritte im Tourismus.
Hintergrund: Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten – dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können. (PM/R.K.)
Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Die Geschäfte des Einzelhandels in den Küstenorten dürfen auch weiterhin an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen - die sogenannte "Bäderregelung" wird mindestens bis zum 16. Mai ausgesetzt und die Geschäfte bleiben sonntags geschlossen. (Foto: René Kleinschmidt/Archiv)
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