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Lärmschutz in der Gemeinde Timmendorfer Strand: Seit 1. Mai gelten zusätzliche Ruhezeiten

Gemeindewappen

Timmendorfer Strand. Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist daraufhin, dass auch in diesem Jahr vom 1. Mai bis zum 31. Oktober zusätzliche Regelungen für den Betrieb von Geräten und Maschinen gemäß der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Immissionen gelten. Das teilt die Gemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung mit.

Durch diese Verordnung werden die bestehenden Lärmschutzregelungen aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV für Timmendorfer Strand erweitert.

Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand, mit Ausnahme der Gewerbegebiete „An der Mühlenau“, „Vogelsang“ und „Hauptstraße“ (Firma Brandenburg) gilt seit dem 1. Mai sowohl eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit sind unter anderem Hämmern, Stemmen, Sägen, Bohren, Schleifen, Rasenmähen und Hecke schneiden untersagt. Ebenfalls sind der Betrieb von elektronischen Musikgeräten sowie Musikdarbietungen im Freien und der Einsatz sämtlicher lärmintensiver Maschinen sowie die Ausübung sämtlicher lärmintensiver Tätigkeiten verboten.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Timmendorfer Strand bittet um Einhaltung und Beachtung der erweiterten Ruhezeiten.

Überdies regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) dass besonders laute Geräte und Maschinen, zum Beispiel Heckenscheren, Rasenmäher und Bohrmaschinen an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden dürfen. Weiterhin dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die kein EU-Eco-Label/Umweltzeichen aufweisen, ausschließlich in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden.

Die vollständige Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstigen Immissionen ist auf der Homepage der Gemeinde Timmendorfer Strand abrufbar unter: www.timmendorfer-strand.org/fileadmin/ortsrecht/dokument/3_11_mit_anlage.pdf.

Was tun, wenn sich ein Nachbar oder eine Nachbarin nicht daran hält?

Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand empfiehlt zunächst das persönliche Gespräch mit den Lärmverursachenden zu suchen.

Grundsätzlich gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme sowie Kommunikationsbereitschaft können viele Konflikte vermeiden. Sollten bereits erfolgte Gesprächsversuche keine Abhilfe verschaffen, kann eine Lärmbelästigung schriftlich beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand angezeigt werden. Telefonische Anzeigen können leider nicht verfolgt werden.

Für die Lärmverursachenden gilt: Wer sich nicht an die gesetzlichen Ruhezeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Höchstfall mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Bei Fragen oder Anregungen steht der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand unter der Telefonnummer 04503/807-187 oder per E-Mail an b.heide@timmendorfer-strand.org gerne zur Verfügung. (PM/R.K.)

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Nachricht vom 13.5.21 13:30

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 25. April 2024

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