TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10405975
Letzte Woche:
29503
Diese Woche:
19601
Besucher Heute:
3884
Gerade Online:
102


Ihre IP:
18.221.174.248
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

DEHOGA Schleswig-Holstein enttäuscht über die angekündigte Klage der Kirchen gegen die Bäderregelung

Schleswig-Holstein. Die Nordkirchen haben jetzt angekündigt, erneut gegen die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein zu klagen. Dadurch könnten in den Tourismusorten die Sonntagsöffnungen im Winterhalbjahr wegfallen. Peter Bartsch, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Schleswig-Holstein e.V. äußert sich sehr enttäuscht, dass die Kirchen den 2005 und 2008 gemeinsam erarbeiteten Kompromiss zur Sonntagsöffnung in ausgewählten Tourismusorten verlassen wollen. „Gibt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Klage statt, wird das für unsere schleswig-holsteinischen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe extreme Einbußen zur Folge haben.“

Wirtschaftlich gesehen ist die derzeit geltende Bäderverordnung für das Urlaubsland Schleswig-Holstein von immens wirtschaftlicher Bedeutung. Tagesgäste und Kurzurlauber kommen vor allem am Wochenende in den Norden, und gerade in der Nebensaison oder bei schlechtem Wetter ist das Einkaufen eine zentrale Urlaubsaktivität. Da beleben die Sonntagsöffnungen die Städte, tragen zum Umsatz in der Gastronomie, Hotellerie und im Einzelhandel bei und bieten den nationalen und internationalen Gästen Dienstleistungsqualität und sehr guten Service.

Der DEHOGA-Vorsitzende Peter Bartsch kann die Klage der Nordkirchen nicht nachvollziehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden für den Handel und die Gastronomie. Angesichts der großen Bedeutung, die der Schleswig-Holstein-Tourismus für Wirtschaft und Arbeitsplätze hat, würde eine Einschränkung der bestehenden und bewährten Bäderregelung sehr negative Auswirkungen haben.

Peter Bartsch appelliert im Namen seiner Mitgliedsbetriebe für eine schnellstmögliche Einigung zugunsten der Bäderregelung in Schleswig-Holstein.

Klare Position des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein zur Klage der Nordkirchen gegen die Bäderverordnung

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) bedauert, dass die Kirchen den bereits im Jahre 2005 und 2008 mit der neuen Bäderverordnung bestätigten gemeinsam erarbeiteten Kompromiss zur Sonntagsöffnung in ausgewählten Tourismusorten nicht weiter akzeptieren und die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig aktivieren. „Wir sind enttäuscht, dass die aus unserer Sicht konstruktiven und intensiven Gespräche mit den Vertretern der Kirchen zu keiner gemeinsamen Lösung geführt haben", so Volker Popp, Vorsitzender des TVSH.

Angesichts der großen Bedeutung, die der Tourismus für die Wirtschaftskraft und Arbeitsplatzsituation des Landes hat, würde eine Einschränkung der bestehenden und bewährten Regelung gravierende Folgen haben. Volker Popp: „Die bestehende Bäderverordnung ist in den Orten bewährte Praxis und war auch immer Ausdruck des guten partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Tourismusakteuren und Kirchen. Dies Verhältnis könnte nun stark belastet werden. Das bedauern wir sehr.“

Von den 189 anerkannten Kur- und Erholungsorten in Schleswig-Holstein können weniger als die Hälfte von der Bäderverordnung Gebrauch machen. Bezogen auf alle Gemeinden in Schleswig-Holstein sind dies weit unter 10% aller Gemeinden. „Damit wird deutlich, dass in Schleswig-Holstein nur sehr moderat von der Regelung Gebrauch gemacht wird. Mit dieser von den Tourismusakteuren mitgetragenen bewussten Beschränkung haben wir von jeher unsere Verantwortung für den Schutz des Sonntags dokumentiert“, kommentiert Volker Popp das von den Kirchen angezweifelte Regel-Ausnahmeverhältnis.

Der TVSH begrüßt die derzeit bestehende Bäderverordnung und geht davon aus, dass die bestehende Regelung Bestand haben wird, zumal diese im Vergleich zu der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern schon immer restriktiver formuliert wurde. Mit Rücksicht auf die Kirchen wurde in der Vergangenheit auch von der Formulierung weiter gehender Forderungen abgesehen.

Der TVSH betont, dass die Tourismusorte den Kirchen in der Vergangenheit größtmögliche Unterstützung zuteil werden ließen. Dies bezog sich auf die Unterstützung von Kirchenver-anstaltungen, die Darstellung der Kirchen als kulturelles Gut in den Prospekten und nicht zuletzt die Rücksichtnahme auf die Kirchgangszeiten bei der Planung eigener Veranstaltungen. Dies möchte man auch für die Zukunft gerne zusichern und darüber hinaus den Orten auch weiterhin empfehlen, keine konkurrierenden Veranstaltungen zu Gottesdienstzeiten durchzuführen. Diese geübte Zusammenarbeit wird jedoch nun durch die Entscheidung der Nordkirchen auf eine harte Probe gestellt.

Hintergrund:

Tourismusentwicklung in Schleswig-Holstein

- Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Er trägt in hohem Maße zu Einkommen und Beschäftigung bei und generiert auch in Handel, Dienstleistung, bei Verkehrsunternehmen und nachgelagerten Unternehmen, z.B. der Baubranche, direkt oder indirekt Umsätze. Aus dem Übernachtungsaufkommen resultieren 4,1 Mrd. Euro Umsatz. Hinzu kommen die Tagesreisen, die mit einem Umsatz von 3,4 Md. Euro eine immense Bedeutung für Einkommen und Beschäftigung in Schleswig-Holstein haben. Gerade beim Tagestourismus spielt das Einkaufen als Reisemotiv eine große Rolle. Insgesamt beziehen rund 170.000 Personen aus dem Tourismus ihr Einkommen.

- Der Tourismus in Schleswig-Holstein muss sich in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld behaupten. Neue Destinationen drängen mit hohen Investitionen in den Markt und erhöhten in Kombination mit Low-Fare-Angeboten im Flugbereich den Wettbewerbsdruck.

Generelle Anmerkungen zum Thema „Einkaufen und Tourismus“:

- Der Einkaufsbummel gehört für die Urlauber in Schleswig-Holstein nach dem Badeerlebnis und Ausflügen in die Umgebung zu den ‚Top 3’ der Urlaubsaktivitäten.

- Der allgemeine Trend im Tourismus geht zu häufigeren und kürzeren Reisen. Kurzreisen finden zum Großteil am Wochenende statt, wobei diese Gästegruppe sehr aktiv und erlebnisorientiert ist. Dabei spielt das Motiv „Shopping“ eine tragende Rolle.

- Die Ladenöffnungszeiten in Deutschland sind ein echtes Handicap. Tagesgäste und Kurzurlauber sind vor allem am Wochenende unterwegs. Im benachbarten Ausland sind diese Regelungen wesentlich großzügiger. Dies führt nicht nur zu ausbleibenden Einkaufstouristen, sondern – was wahrscheinlich noch schwerer wiegt – zu Kaufkraftabflüssen ins Ausland.

- Eine erhebliche Zahl von Übernachtungs- und noch viel mehr Tagesreisen werden unternommen, bei denen der Einkauf ein unmittelbarer Reiseanlass ist oder zumindest eine Hauptaktivität darstellt.

- Der Einzelhandel erfüllt eine Ortsbild prägende Funktion: Attraktiv gestaltete Schaufenster und Läden sowie von Menschen bevölkerte Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen haben eine wichtige atmosphärische Wirkung. Verschlossene Geschäfte wirken hingegen wenig einladend und können das Image eines Ortes negativ beeinflussen.

- Gerade in der Nebensaison oder bei schlechtem Wetter ist das „Einkaufen“ eine zentrale Urlaubsaktivität. Nur mit attraktiven Angeboten kann die Tourismuswirtschaft die dringend notwendige Saisonverlängerung erreichen.

Nachricht vom 7.7.11 09:55

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 26. April 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.