TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10292941
Letzte Woche:
27903
Diese Woche:
12098
Besucher Heute:
2196
Gerade Online:
138


Ihre IP:
44.212.50.220
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Landesregierung von Schleswig-Holstein passt Corona-Bekämpfungsverordnung an

Schleswig-Holstein

KIEL. Die Landesregierung hat gestern Abend (29. Mai 2021) wie angekündigt die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst und damit weitere Öffnungsschritte ab Montag (31. Mai 2021) ermöglicht. Neben neuen Kontaktregeln für private Treffen (bis zu zehn Personen) auch in Innenbereichen sind u.a. Öffnungen bei außerschulischen Bildungsangeboten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, rituellen Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften und Sport umgesetzt worden. Verschiedene Änderungen gibt es im Bereich der Veranstaltungen (zum Beispiel Feste, Empfänge, Konzerte, Märkte) – diese sind auch in Innenbereichen wieder möglich.

Die einzelnen bereits veröffentlichten Punkte finden Sie seit Donnerstag (27. Mai 2021) im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210527_veranstaltungsstufenplan.html

Darüber hinaus hat die Landesregierung verschiedene Konkretisierungen vorgenommen. Dazu gehört unter anderem:

- An der gleichzeitigen Sportausübung innerhalb eines geschlossenen Raumes von mehr als zehn Personen dürfen nur getestete, genesene und/oder vollständig geimpfte Personen teilnehmen.

Das bedeutet zum Beispiel für Fitnessstudios: Betreiberinnen und Betreiber haben verschiedene Möglichkeiten, den Betrieb zu gestalten. Die Zahl der Sportlerinnen und Sportler wird

- begrenzt auf eine Person pro 80 Quadratmeter

- bzw. alternativ auf zehn Personen.

In diesen beiden Fällen gilt keine Testpflicht.

Eine gleichzeitige Sportausübung von bis zu 25 Personen im Innenraum (im Außenbereich gemeinsame Sportausübung von bis zu 50 Personen) ist mit Testpflicht möglich. In dem Fall dürfen nur Personen mit tagesaktuellem Testergebnis (max. 24 Stunden alt) und vollständig geimpfte oder genesene Personen Sport ausüben. Verfügt die Sportanlage über mehrere getrennte Räume, ist die Gesamtzahl der Sporttreibenden hinsichtlich der gesamten Einrichtung nochmals beschränkt. Hierbei sind maximal 125 Personen innerhalb und 250 Personen außerhalb geschlossener Räume zulässig, soweit dafür eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht (20 Quadratmeter pro Person).

- Die Sperrstunde und das Alkohol-Ausschankverbot nach 23 Uhr entfallen.

- Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken und Archiven entfällt auch in Innenbereichen, sofern nicht mehr als eine Person je zehn Quadratmetern, hinsichtlich der 800 Quadratmeter übersteigenden Besuchsfläche je 20 Quadratmetern, anwesend ist.

- Mitarbeitende in Gaststättenbereichen, in denen regelmäßiger Gästekontakt stattfindet (insbesondere in der Bewirtung), müssen spätestens alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.

- Maskenpflicht in Fußgängerzonen und an vergleichbaren Orten ist nicht mehr verpflichtend, kann aber von Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschrieben werden.

Die Verordnung gilt bis zum 13. Juni 2021.

Die Verordnung ist hier im Internet veröffentlicht: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse (PM/R.K.)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 30.5.21 12:30

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 28. März 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.