TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10404253
Letzte Woche:
29503
Diese Woche:
17874
Besucher Heute:
2157
Gerade Online:
103


Ihre IP:
3.142.171.180
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Maskenpflicht im Freien entfällt ab Montag im Kreis Ostholstein

Kreiswappen

Ostholstein. Die bislang in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen im Kreis Ostholstein geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt mit Wirkung zum 14. Juni. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises vom 4. Juni läuft aus und wird nicht verlängert.

„Die Infektionslage in Ostholstein hat sich in den letzten Tagen erheblich verbessert. Aktuell beträgt die 7-Tages-Inzidenz 1,5 (Stand: 11. Juni 2021). Vor diesem Hintergrund haben wir uns, auch nach Rücksprache mit den betroffenen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, dazu entschlossen, die Regelungen nicht fortzuführen“, erklärte Ostholsteins Landrat Reinhard Sager die Entscheidung.

Nicht zuletzt mit Blick auf die als besorgniserregend eingestuften Virusvarianten, vor allem der Variante Delta, sei es jedoch nach wie vor sinnvoll, auch im Freien überall dort eine Maske zu tragen, wo so viele Personen aufeinander treffen, dass die Abstände nicht eingehalten werden können, appelliert Sager an die Eigenveranwortung der Menschen. Dies entspricht den allgemeinen AHA+L-Regeln, wie sie etwa auch in § 2 Corona-BekämpfVO ihren Niederschlag gefunden haben.

Sollte sich die Infektionslage im Kreisgebiet jedoch wieder verschlechtern, wäre erneut über die Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nachzudenken.

Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung allerdings auch direkt aus der Corona-BekämpfVO ergeben können – so zum Beispiel bei Wochenmärkten (§ 8 Abs. 4) oder anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter (§ 5b Abs. 2). Diese Pflichten bleiben unabhängig von einer Entscheidung des Kreises bestehen. (PM/R.K.)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 12.6.21 15:55

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 26. April 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.