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Weitere Lockerungen ab Montag: Landesregierung informiert über Eckpunkte der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Daniel Günther hat am gestrigen Mittwoch, dem 23. Juni 2021, in Kiel über die Eckpunkte der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung informiert. In diesen Tagen wird die Verordnung erarbeitet, dann vom Kabinett beschlossen und zum Wochenende hin veröffentlicht. Wie angekündigt und im Veranstaltungsstufenkonzept vorgesehen, werden bei Veranstaltungen und Versammlungen erneut mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen.

„Die Infektionszahlen liegen bei uns weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Das liegt sicher auch an der guten Impfquote: Mehr als die Hälfte (55,4 Prozent) der Menschen in Schleswig-Holstein ist einmal geimpft, 33,1 Prozent sind vollständig geimpft“, sagte Günther. Wer sich noch nicht um einen Impftermin bemüht habe, solle dies jetzt tun: „Das ist der beste Schutz und das allerwichtigste Instrument im Kampf gegen das Virus und die Pandemie“, so der Ministerpräsident. Er vertraue bei den geplanten Öffnungsschritten weiterhin darauf, dass sich die Menschen an die Regeln halten und trotzdem weiterhin achtsam sind: „Wir sind mit der Pandemie noch nicht durch. Weiterhin gilt: Abstand halten, Masken tragen, Hygieneregeln einhalten und vor allem vorsichtig sein.“

Konkret geht es in der Verordnung u.a. um folgende Änderungen:

- Die Maskenpflicht entfällt in Außenbereichen. Abstände zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Wartebereichen sind weiterhin einzuhalten.

- Die Maskenpflicht entfällt teilweise bei Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzungscharakter, z.B. im Kino oder im Theater. Auf den so genannten „Verkehrswegen“, also auf dem Weg zum Platz oder auf den Gängen, muss die Maske getragen werden, am Platz kann sie abgenommen werden.

- Die Testpflicht bleibt, beispielsweise beim Besuch einer Gaststätte im Innenbereich, im Krankenhaus, in Pflege- oder Reha-Einrichtungen. Lockerungen gibt es beim Sport im Innenbereich ab 25 Sporttreibenden (bislang zehn Personen). Beim Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist vor der Anreise ein Test erforderlich, zusätzlich nur noch einmalig nach 72 Stunden.

- Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge) dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 500 Personen draußen stattfinden.

- Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen usw.) sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 1.250 Personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt.

- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (zum Beispiel Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 1.250 (Innenbereich) beziehungsweise 2.500 Personen (draußen) möglich. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt.

- Die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten ist innerhalb geschlossener Räume mit maximal 1.250 Personen, außerhalb geschlossener Räume mit maximal 2.500 Personen zulässig.

- Bei Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 2.500 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 1.250.

- Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.

- Unabhängig vom Modellprojekt können Diskotheken unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Erforderlich sind u.a. ein Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht, die Vorlage eines negativen Tests und die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 125 Personen. (PM/R.K.)

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Nachricht vom 24.6.21 18:15

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