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Schleswig-Holstein lockert Corona-Maßnahmen: Zurück in die Normalität – Eckpunkte für weiteres Vorgehen ab 9. Februar

Schleswig-Holstein

Erweitertes Testkonzept für Kitas gilt ab Donnerstag / Quarantäne-Regelungen angepasst

KIEL. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie will die schleswig-holsteinische Landesregierung den Weg zurück in die Normalität ebnen. Dies kündigten Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Heiner Garg, am heutigen Mittwoch, dem 2. Februar 2022, in Kiel an.

In einem ersten Schritt werde dazu die Corona-Bekämpfungsverordnung zum 9. Februar angepasst.

Danach
- entfällt die 2-G-Regel im Einzelhandel. Die Maskenpflicht jedoch bleibt erhalten.
- können Chöre wieder ohne Masken und auch Blasorchester wieder proben. Hier gilt die 2-G+-Regel.
- entfällt die Sperrstunde für die Gastronomie.
- wird der bundeseinheitliche Beschluss zu überregionalen Großveranstaltungen umgesetzt (nach Aussage von Daniel Günther wären dann voraussichtlich Veranstaltungen im Innenraum bis zu 4.000 Personen bei 30 Prozent Auslastung möglich, bei Außenveranstaltungen bis zu 10.000 Personen bei 50 Prozent Auslastung).

„Bei den geplanten Schritten stützen wir uns auf das einhellige Votum unseres Expertenrates“, sagte der Ministerpräsident. In diesem Sinne äußerte sich auch Günthers Stellvertreterin Heinold: „Die Expertenrunde sagt, dass Öffnungsschritte möglich sind. Dementsprechend justieren wir an einigen Stellen nach.“

Gesundheitsminister Heiner Garg fügte hinzu: „Wir sind gemeinsam der Ansicht, dass es nun an der Zeit ist, die ersten Schritte in Richtung Normalität einzuleiten. Nach wie vor handelt es sich bei den Bekämpfungsmaßnahmen um massive Grundrechtseinschränkungen. Sie sind keine Selbstverständlichkeit, sondern müssen stets geeignet und verhältnismäßig sein. Im Fokus aller Bekämpfungsmaßnahmen muss stets der Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung stehen. Das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein ist derzeit nicht überlastet. Vor diesem Hintergrund und der erfreulich hohen Impfquote in Schleswig-Holstein ist dieser erste Schritt nur konsequent und geboten.“


Abkoppelung der Intensivauslastung von der 7-Tages-Inzidenz in Schleswig-Holstein. (Quelle: Land Schleswig-Holstein)

Günther kündigte zugleich an, dass Schleswig-Holstein sich bei den Bund-Länder-Beratungen mit dem Bundeskanzler am 16. Februar dafür einsetzen werde, den eingeschlagenen Weg zurück in die Normalität weiter zu beschreiten. „Diesen Weg sehen wir auch in vielen europäischen Ländern. Deshalb sollte eine Strategieanpassung auch bei uns schnell ins Auge gefasst werden. Das kann auch unterschiedliche Geschwindigkeiten in den Ländern aufgrund der abweichenden Impfquoten bedeuten.“ Die Landesregierung werde sich in Zukunft verstärkt auf Basisschutzmaßnahmen konzentrieren. Dies werde „für jede und jeden ein Mehr an Eigenverantwortung einschließen.“

Günther begründete die Entscheidung der Landesregierung mit der Entwicklung des Pandemiegeschehens. „Oberstes Ziel war es immer und ist es weiterhin, die Überlastung des Gesundheitssystems und zu verhindern, dass Menschen sterben, weil sie nicht in unseren Krankenhäusern behandelt werden können.“

So sinke Zahl intensivmedizinischer Behandlungen in Schleswig-Holstein. Am 1. Februar lagen 341 Menschen im Krankenhaus, 45 davon auf einer Intensivstation, davon wurden 27 beatmet. Mit einer Kapazität von 1.800 Betten stehe das Land gut da. Zwar sei die Zahl der Zahl der Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen in den vergangenen Wochen gestiegen. Für beide Bereiche gelte jedoch, dass die Lage beherrschbar sei.

Auch wenn täglich von einer bundesweit steigenden Inzidenz berichtet werde, müsse klar sein: „Diese Daten haben inzwischen eine andere Qualität als noch vor einem Jahr. Und das liegt an der hohen Impfquote.“ Mit Omikron sei zudem eine Variante des Virus vorherrschend, die nach allen Daten zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Auch sei festzustellen, dass sich die Infektionszahlen nicht signifikant auf die Intensiv-kapazitäten auswirken. Notwendig bleibe dennoch aber Kurs, der sich darauf konzentriere, schwere Krankheitsverläufe bei vulnerablen Gruppen zu verhindern.

Erneut betonte Günther: „Die Impfung schützt! Der Booster schützt noch besser!“ Schwere Verläufe unter geimpften Personen seien kaum zu verzeichnen sind, und die Infektionsgefährdung werde für diese Gruppe von den Experten des RKI als moderat eingestuft.

Nach der aktuellen Impfstatistik sind:

- In Schleswig-Holstein 78,6 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. 61,1 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
- In der Gruppe der über 60-Jährigen sind 92,4 Prozent grundimmunisiert (zwei Impfungen), und 83,7 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
- In der Gruppe aller über 18-Jährigen liegt die Impfquote bei 89,8 Prozent (zweimal geimpft).
- In der Gruppe der 12 bis 17-Jährigen wurde eine Vollimmunisierung von 72,3 Prozent erreicht.

„Mit unserer Impfquote liegen wir etwa auf gleicher Höhe wie unser Nachbar Dänemark, der alle Beschränkungen aufhebt. Allerdings ist dort die Anzahl der Genesenen um ein Vielfaches höher“, sagte Günther. Die Pandemie habe den Menschen vieles abverlangt. Die Koalition habe bei jeder ihrer Entscheidungen sehr genau abgewogen, welche Maßnahmen notwendig und angemessen seien: „Alle Entscheidungen sind stets gemeinsam und unter Einbeziehung der Empfehlungen unseres Expertenrates getroffen worden.“ (PM/R.K.)

Erweitertes Testkonzept für Kitas gilt ab Donnerstag / Quarantäne-Regelungen angepasst

KIEL. Ab Donnerstag, dem 3. Februar 2022, gilt wie angekündigt ein erweitertes Testkonzept für die Kindertagesbetreuung. Ziel der Regelung ist, dass Kinder bestmöglich geschützt ihre Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen können und so an der frühkindlichen Bildung und Betreuung teilhaben. Zudem werden die Quarantäne- und Isolations-Regelungen angepasst.

Vor dem Hintergrund der Infektionsdynamik durch die Omikron-Variante des Coronavirus‘ ist die Belastung für Eltern, Kinder und Beschäftigte weiterhin hoch. Um die Sicherheit des Kitabesuchs weiter zu erhöhen, wird – angelehnt an das Testkonzept in Mecklenburg-Vorpommern – wie angekündigt eine Umfeldtestung eingeführt. Damit ist eine Testpflicht sowohl für Mitarbeitende und Kindertagespflegepersonen als auch Eltern verbunden. Hierfür stellt das Land den Eltern kostenfrei nasale Antigen-Selbsttests zur Verfügung (drei Tests pro Woche), mit denen sich eine sorgeberechtigte Person künftig dreimal wöchentlich an unterschiedlichen Werktagen testet. Dies sollte die Person sein, die üblicherweise den umfangreichsten Kontakt zum Kind in der Familie hat. Darüber hinaus können Eltern sich auch bei ihrer Arbeitsstelle (Arbeitgebertest) oder bei einem Testzentrum (Bürgertest) testen lassen. Die Sorgeberechtigten geben als Bestätigung ihrer Testung einmal wöchentlich bei ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson eine qualifizierte Selbstauskunft ab. Die Dokumentationspflicht der Eltern ist für diese bußgeldbewehrt. Für die Einrichtungen und Kindertagespflegestellen ist damit kein aufwendiges Verfahren verbunden, da sie die Meldungen lediglich sammeln, aber nicht kontrollieren. Kontrollen können durch die Ordnungsbehörden stichprobenhaft durchgeführt werden.

Auch die Testpflicht für Mitarbeitende wird angepasst: Diese müssen sich künftig ebenfalls dreimal wöchentlich testen – unabhängig vom jeweiligen Impfstatus. Während im Rahmen der Arbeitgeberpflicht zwei Tests durch die Einrichtungen zu stellen sind, stellt das Land den Einrichtungen den dritten Test zur Verfügung. Die Testerfordernisse werden entsprechend in der Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Es gilt weiterhin die Empfehlung, dass die Betreuung in den Kitas in festen Gruppen erfolgen und eine Durchmischung, wo dies möglich ist, vermieden werden soll.

Zugleich wird das Gesundheitsministerium die Quarantäneregelung im Kitabereich im so genannten Absonderungserlass anpassen.

Die neuen Regeln werden nun von Kreisen und kreisfreien Städten in den jeweiligen Allgemeinverfügungen umgesetzt:

- Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.

- Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert, während die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe nicht in Quarantäne müssen und somit grundsätzlich weiterbetreut werden.

- Das Gesundheitsamt kann bezogen auf eine einzelne Einrichtung und im Austausch mit der Kita oder Kindertagespflegeperson etwas Abweichendes entscheiden und anordnen, z.B. bei einer Häufung von Infektionen in der Kita.

- Mitarbeitende können sich nach frühestens sieben Tagen freitesten.

Die Änderungen treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. (PM/R.K.)


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Nachricht vom 2.2.22 14:15

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