TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10382120
Letzte Woche:
28058
Diese Woche:
25069
Besucher Heute:
2857
Gerade Online:
62


Ihre IP:
13.58.151.231
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Schleswig-Holstein: Kontaktbeschränkungen werden für Treffen von vollständig geimpften und genesenen Personen aufgehoben

Schleswig-Holstein

KIEL. Das Kabinett hat am 18. Februar 2022 eine Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie in dieser Woche angekündigt werden damit Kontaktbeschränkungen zurückgenommen.

Die Änderung sieht vor:
- eine Streichung der Kontaktbeschränkungen für private Treffen, an denen nur vollständig Geimpfte und Genesene teilnehmen (bisher grundsätzlich maximal zehn Personen),
- eine Erhöhung der Grenze für private Zusammenkünfte auf 25 Personen (bisher Beschränkung auf zwei Haushalte), sofern mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt.

Die Verordnung ist veröffentlicht unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse und tritt am heutigen Samstag, dem 19. Februar 2022, in Kraft.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Für private Zusammenkünfte gelten keine Kontaktbeschränkungen, wenn sämtliche teilnehmende Personen ab 14 Jahren
- entweder vollständig geimpft sind (mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung)
- oder genesen sind (Erkrankung liegt also mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück)
- oder aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und über eine ärztliche Bescheinigung verfügen sowie negativ getestet sind (max. 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Std. alter PCR-Test).

Auf den Impf- und Genesenenstatus von Kindern unter 14 Jahren kommt es dabei nicht an. Sie dürfen sämtlich geimpfte und genesene Erwachsene begleiten. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Zusammenkunft im privaten oder im öffentlichen Raum und ob sie im Innen- oder im Außenbereich stattfindet: Es gelten die gleichen Regeln. Die angepassten Regeln gelten auch für private Veranstaltungen (Feste, Hochzeiten etc.) in Lokalen und Restaurants. Die dort aktuell geltenden Bestimmungen sind zusätzlich einzuhalten (in einem gastronomischen Betrieb insbesondere die 2G-Plus-Regel).

Kontaktbeschränkungen bleiben dann bestehen, wenn mindestens eine teilnehmende Person ab 14 Jahren weder vollständig geimpft noch genesen ist und auch über keine ärztliche Bescheinigung in Verbindung mit einem aktuellen negativen Testnachweis verfügt, dass sie nicht geimpft werden kann. Dann ist die Zahl der Teilnehmenden auf höchstens 25 Personen beschränkt. Minderjährige (unter 18 Jahren) werden dabei mitgezählt, außer wenn sie sich in Begleitung einer sorge- und umgangsberechtigten Person befinden. Erfasst sind von den Kontaktbeschränkungen beispielsweise Treffen unter Freunden und Bekannten, aber auch Familienfeiern, Hochzeiten oder Geburtstagspartys zu Hause. (PM/R.K.)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 19.2.22 16:30

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Samstag, 20. April 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.