Kreis Ostholstein informiert: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, die privat untergebracht sind
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Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter
Ostholstein. Der Kreis Ostholstein bittet die Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen haben darauf hinzuwirken und darüber zu informieren, dass sich die Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein anmelden und registrieren lassen (Adresse: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin; Eingang zur Ausländerbehörde über den Jungfernstieg).
Nach der erfolgten Registrierung erhalten die Personen einen Aufenthaltstitel, der ihnen u.a. ermöglicht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Sozial- oder medizinische Leistungen) oder auch zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein informiert dann über die weiteren Schritte.
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, gilt für diese Personen eine sog. „Residenzpflicht“. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind dann verpflichtet, sich im Kreisgebiet weiter aufzuhalten.
Ukrainische Geflüchtete können zurzeit in Deutschland kostenlos Bus und Bahn nutzen. Ein gültiges Ausweisdokument reicht als Fahrausweis aus.
Der Kreis Ostholstein hat auf seiner Homepage eine spezielle Themenseite mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und Helferinnen und Helfer eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert und erweitert wird (www.kreis-oh.de/Ukrainehilfe). Dort werden u.a. auch Ansprechpartner und Hilfsangebote sowie sog. FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragestellungen) in unterschiedlichen Sprachen dargestellt.
Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter
Kiel. Die Landesregierung will den aus der Ukraine geflüchteten Menschen alle gebotene Hilfe und Unterstützung geben. Mit einem Brief an die kommunalen Spitzenverbände des Landes hat die Landesregierung am heutigen Freitag, dem 11. März 2022, ihre volle Unterstützung dabei zugesichert. „Um den vertriebenen und geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz zu gewähren, müssen alle staatlichen Stellen, Kommunen und die Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen“, betonten Ministerpräsident Daniel Günther, Finanzministerin Monika Heinold sowie Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg stellvertretend für die Landesregierung.
An die Kommunen gewandt versicherten die drei Regierungsmitglieder, dass „die Landesregierung bei dieser auch finanziellen Herausforderung fest an ihrer Seite steht.“ Dies bedinge auch eine faire Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen unter Berücksichtigung der Lastenverteilung von Bund und Ländern. Diese Herausforderungen anzunehmen, sei gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Humanität und Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine und stelle eine gesamtstaatliche Aufgabe dar.
„Wir wollen den Menschen Sicherheit und Geborgenheit geben“, heißt es in dem Brief weiter. Bisher seien bereits über 1.600 Ukrainerinnen und Ukrainer allein in den Landesunterkünften in Schleswig-Holstein registriert worden.
Daneben gebe es noch eine unbestimmte Zahl an Flüchtigen, die auf eigene oder ehrenamtliche Initiative unmittelbar in den Kommunen Schutz bekämen.
Günther, Heinold und Garg dankten den Kommunen „für das Engagement und die Anstrengungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge.“ (PM/R.K.)
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