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Lübecker Bucht: Strandöffnung für Hunde und Pferde endet zum 31. März

Hundeverbot

Von René Kleinschmidt

Scharbeutz/Timmendorfer Strand/Travemünde. Am 1. April endet die Möglichkeit, die Strände in der Lübecker Bucht mit Hund und Pferd zu erkunden. Das gilt unter anderem für die Strände von Scharbeutz, Haffkrug, Niendorf/Ostsee und Timmendorfer Strand sowie in Travemünde.

Die Gemeinde Scharbeutz weist darauf hin, dass Hunde, mit Ausnahme der Hundestrände (Abschnitt 4 – Höhe Grill-Master und Abschnitt 31 - nördlich der Jugendherberge), und Pferde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September nicht mit an den Strand genommen werden dürfen. Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit. Ferner sind Hunde im gesamten Dünenbereich verboten.

Hunden steht zusätzlich ein angelegter Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg zur Verfügung, der ganzjährig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet ist. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.

Im gesamten Bereich der „Strandallee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, dem „Haffwiesen-Park“ in Haffkrug und dem Kurpark in Scharbeutz sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

Geldbußen bis zu 1.000 Euro

Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden oder das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Beseitigung ist der Hundehalter oder Hundeführer verantwortlich. Können Verursacher nicht beseitigter Verunreinigungen benannt oder ermittelt werden, so kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen.

Alle Informationen können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz www.Gemeinde-Scharbeutz.de eingesehen werden. Spezielle Hunde-Knigge liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Für Auskünfte steht Kay Burow unter Telefon 04503/7709-301 oder per E-Mail an Kay.Burow@Gemeinde-Scharbeutz.de zur Verfügung.

Gemeinde Timmendorfer Strand informiert über Hunde und Pferde am Strand

Die Gemeinde Timmendorfer Strand informiert darüber, dass ab Freitag, 1. April 2022, die Strände der Gemeinde Timmendorfer Strand nicht mehr mit Hund und zu Pferd genutzt werden dürfen. Bis zum 31. Oktober ist das Reiten an den Ostseestränden dann nicht mehr zulässig. Hunde dürfen bis zum 30. September nur noch an die ausgewiesenen Hundestrände mitgebracht werden.

In der Gemeinde Timmendorfer Strand sind auf zwei Strandabschnitten Hundestrände eingerichtet, die für freies, unangeleintes, aber rücksichtsvolles Spielen und Toben mit den Vierbeinern zur Verfügung stehen.

Die zwei Hundestrand-Abschnitte befinden sich an den Strandzugängen Nr. 3 (bei der Strandkorbvermietung Axel Sommer) und Nr. 54 (bei der Strandkorbvermietung Klaus Häberle). Weitere Informationen zu den Hundestränden sind unter www.timmendorfer-strand.de/strand/hundestraende zu finden.

Da nicht jede Person den Umgang mit Hunden gewohnt ist, bitten wir Hundehalterinnen und -halter um Rücksichtnahme und um Einhaltung der „Hunde-Etikette“. „Bitte seien Sie im Umgang mit Ihrem Hund verantwortungsvoll, umsichtig und rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, erklärt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand.

„Bitte beachten Sie, dass auf den Strandpromenaden, im Niendorfer Hafen, in Naturschutzgebieten und innerhalb anderer, öffentlicher Anlagen wie Parks und Fußgängerzonen, der Hund zu jeder Zeit an der Leine geführt werden muss. Das Gleiche gilt auch bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen sowie auf Friedhöfen, Märkten und Messen.“

Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierfür stehen im gesamten Gemeindegebiet kostenfreie Beutelspender zur Verfügung sowie extra für Hundekot vorgesehene Restmüllbehälter. Sollte eine Verunreinigung nicht beseitigt werden, kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen. Je nach Verstoß und Häufigkeit können Bußgelder ab 35 Euro bis zu mehreren hundert Euro verhängt werden.

„Um ein friedvolles Miteinander in der Gemeinde zu gewährleisten, weise ich darauf hin, dass Hundehalter*innen zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften mit Kontrollen durch unsere Ordnungskräfte rechnen müssen. Bitte haben Sie Verständnis für die ordnungsbehördlichen Maßnahmen. Sie dienen dem Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger“, teilt Beatrice Heide mit.

Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per Mail unter ordnungsamtsleitung@timmendorfer-strand.org erreichbar. Außerdem wurde im letzten Jahr ein Hunde-Knigge entworfen. Interessierte erhalten die Broschüre kostenfrei in der Gemeindeverwaltung und in der Tourist-Information im Alten Rathaus. R.K.

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Wie hier in Niendorf/Ostsee weisen Schilder auf das Verbot am Strand hin. (Foto: René Kleinschmidt)

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Nachricht vom 26.3.22 11:55

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Samstag, 20. April 2024

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