Gemeinde Scharbeutz: Teil der Strandallee wird ab 1. April wieder zur Fußgängerzone
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Scharbeutz. Kein April-Scherz: Ab dem 1. April 2022 wird der Teilbereich der Scharbeutzer Strandallee zwischen der Seestraße und dem Fischerstieg für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und wieder als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Hydraulikpolleranlage wird auch wieder den Verkehr im Einfahrtsbereich Fischerstieg/Strandallee regeln. Das teilt die Gemeinde Scharbeutz in einer Pressemitteilung mit.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen. Seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass lediglich die dortigen Anwohner, der Lieferverkehr in der Zeit von 8 bis 11 Uhr, Taxen in der Zeit von 18 bis 4.30 Uhr sowie Radfahrer die Fußgängerzone befahren dürfen, jedoch unter Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger. (PM/R.K.)
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