Parkraumbewirtschaftung: Infos der Gemeinde zur Beantragung von Monats- oder Jahreskarten für Großparkplätze
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Großparkplatz |
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Timmendorfer Strand. Am 29. März 2022 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand die Gemeindeverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Timmendorfer Strand (Parkgebührenverordnung) beschlossen. Diese soll nach Verkündung am 1. Juni 2022 in Kraft treten (TiNi24.de berichtete ausführlich).
Nach § 5 Abs. 2 der Parkgebührenverordnung können für die Zone 2 (Großparkplätze) zukünftig Monats- oder Jahreskarten beantragt werden.
„Nachdem die Gemeindevertretung die Änderung der Parkgebührenverordnung beschlossen hat, können wir jetzt die Art der Beantragung und Ausgabe der Monats- und Jahreskarten erarbeiten. Sobald alle Abstimmungen hierzu getroffen sind, werden wir darüber informieren, auf welchem Wege diese Parkkarten beantragt werden können“, teilt Michèl Soltmann, Leiter des Fachbereiches Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten, mit.
„Damit allen Personen gleichermaßen die Möglichkeit der Beantragung dieser Vergünstigung offen steht, können bisher eingegangene Interessensbekundungen nicht berücksichtigt werden“, so der Projektleiter weiter. R.K.
Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Auf den Großparkplätzen der Gemeinde Timmendorfer Strand, wie hier auf dem hinteren Teil des Edeka-Parkplatzes in Niendorf, wird das Parken ab 1. Juni kostenpflichtig. (Foto: René Kleinschmidt)
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