Gemeinde Timmendorfer Strand: Großparkplätze voraussichtlich ab Herbst erst gebührenpflichtig
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Timmendorfer Strand. Mit der zum 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderung der Parkgebührenverordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand wurde die rechtliche Grundlage zur Bewirtschaftung der Großparkplätze der Gemeinde geschaffen.
Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Fristen, die bei der Anschaffung von Parkscheinautomaten zu beachten sind, wird voraussichtlich im Herbst 2022 mit dem Beginn der Bewirtschaftung auf den Großparkplätzen gerechnet.
„Zur Möglichkeit der Beantragung von Jahres- oder Monatskarten für die Großparkplätze werden wir zu gegebener Zeit informieren. Geplant ist, diese Parkkarten digital, aber auch schriftlich, bei der Gemeinde beantragen zu können,“ teilt Michèl Soltmann, Leiter des Fachbereichs Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten, mit.
Im Zuge der Änderung der Parkgebührenverordnung wurden zum 1. Juni 2022 die Gebührensätze auf den übrigen Parkflächen der Zone 1 (Kleinparkplätze) und Zone 2 (Wohnmobilstellplätze) angehoben. Die neuen Gebührensätze gelten dort bereits in dieser Sommersaison. R.K.
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