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Gemeinde Timmendorfer Strand informiert: Straßenreinigungspflicht sowie Baum- und Heckenschnitt

Gemeindewappen

Timmendorfer Strand. Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossenen sind, zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt ihrer Heckenüberwüchse verpflichtet sind.

Die Reinigungspflicht der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand umfasst auch die allgemeine Straßenreinigung. Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sind von Laub und Straßendreck freizuhalten. Saubere Rinnen und Straßen dienen der Freihaltung der Abläufe und Kanäle und gewährleisten den Ablauf von Regenwasser in die Kanalisation.

Des Weiteren sind Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen gelegen sind, für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. Pflanzenbewuchs von privaten Grundstücksflächen entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen muss ausreichend gestutzt werden, damit dieser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und Sichtachsen einzusehen sind.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder u. ä. nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit.

Ebenfalls zu bedenken ist, dass Müll­entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Sonderaufbauten durch den üppigen Bewuchs stark behindert werden. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn nasse Äste weit nach unten hängen. Aus diesem Grund müssen Hecken und Bäume über Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,20 Metern und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Metern an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die Entsorgung von Straßendreck und Laub obliegt ebenfalls den Eigentümern und Verantwortlichen der Grundstücke.

„Ich bitte daher, besonders in dieser Jahreszeit, alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die an Ihren Grundstücken gelegenen Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle regelmäßig zu reinigen und somit Verstopfungen durch Laub oder Straßendreck auszuschließen und die Pflanzen, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich wachsen, regelmäßig zurück zu schneiden“, teilt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand, mit.

Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per Mail an ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org erreichbar. (PM/R.K.)

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Nachricht vom 5.11.22 13:50

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Freitag, 29. März 2024

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