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Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein läuft am 28. Februar aus

Schleswig-Holstein

KIEL. Mit der Aussetzung der meisten bundesweit geltenden Corona-Regelungen zum 1. März sind auch die letzten landesrechtlichen Regelungen nicht mehr notwendig. Sie hatten bislang Ausnahmen zu den Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird deswegen zum 28. Februar aufgehoben. Die letzten einschränkenden Corona-Maßnahmen auf Landesebene waren bereits zum 19. Februar aufgehoben worden.

Hinweis: Bundesweit gelten laut Infektionsschutzgesetz bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin folgende Regelungen:
In folgenden Einrichtungen sollen ab dem 1. März nur noch Besucherinnen und Besucher (nicht mehr Personal und Patientinnen und Patienten) einer Maskenpflicht unterliegen
- Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
- voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen;

Patienten sowie Besucher von folgenden Einrichtungen müssen weiterhin Maske tragen:
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den unter den ersten vier Punkten aufgeführten Einrichtungen vergleichbar sind,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen ausgeführt werden,
- Rettungsdienste. (PM/R.K.)

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Nachricht vom 28.2.23 18:45

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Samstag, 27. April 2024

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