LÀrmschutz in der Gemeinde Timmendorfer Strand: ZusÀtzliche Ruhezeiten ab 1. Mai
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Timmendorfer Strand. Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist daraufhin, dass ab dem 1. Mai wie in jedem Jahr die zusĂ€tzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind (§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schĂ€dlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, GerĂ€usche oder sonstige Immissionen). Durch die Verordnung werden die bestehenden LĂ€rmschutzregelungen aus der GerĂ€te- und MaschinenlĂ€rmschutzverordnung - 32. BImSchV fĂŒr Timmendorfer Strand erweitert.
Somit gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2023 fĂŒr das Gemeindegebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand, mit Ausnahme der Gewerbegebiete âAn der MĂŒhlenauâ, âVogelsangâ und âHauptstraĂeâ (Firma Brandenburg), eine verlĂ€ngerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusĂ€tzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.
WĂ€hrend dieser Zeit sind unter anderem HĂ€mmern, Stemmen, SĂ€gen, Bohren, Schleifen, RasenmĂ€hen und Hecke schneiden untersagt. Ebenfalls sind der Betrieb von elektronischen MusikgerĂ€ten sowie Musikdarbietungen im Freien und der Einsatz sĂ€mtlicher lĂ€rmintensiver Maschinen sowie die AusĂŒbung sĂ€mtlicher lĂ€rmintensiver TĂ€tigkeiten zu den Ruhezeiten verboten.
Die vollstĂ€ndige Gemeindeverordnung zum Schutz vor schĂ€dlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, GerĂ€usche oder sonstige Immissionen ist auf der Homepage der Gemeinde Timmendorfer Strand www.timmendorferâstrand.org unter Ortsrecht und der Rubrik Sicherheit und Ordnung, Verkehr abrufbar.
Ăberdies regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) das besonders laute GerĂ€te und Maschinen, zum Beispiel Heckenscheren, RasenmĂ€her und Bohrmaschinen an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden dĂŒrfen.
Weiterhin dĂŒrfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, LaubblĂ€ser und Ă€hnliche Maschinen, die kein EU-Eco-Label/Umweltzeichen aufweisen, ausschlieĂlich werktags und nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden.
âIm Interesse der Nachbarschaft und der Allgemeinheit bitte ich um Beachtung und Einhaltung der zusĂ€tzlichen Ruhezeitenâ, teilt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, mit. âSollte sich Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin selbst nicht an die Ruhezeiten halten, empfehle ich zunĂ€chst das persönliche GesprĂ€ch zu suchen. Mit gegenseitiger RĂŒcksichtnahme lassen sich viele Konflikte vermeiden. Sollte jedoch keine Einsicht gezeigt werden, kann eine LĂ€rmbelĂ€stigung schriftlich beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand angezeigt werden. Telefonische Anzeigen können wir nicht verfolgen,â erlĂ€utert Beatrice Heide weiter.
Das Verursachen unzulĂ€ssigen LĂ€rms kann nach § 117 Abs. 2 Gesetz ĂŒber Ordnungswidrigkeiten mit einer GeldbuĂe von 5.000 Euro geahndet werden.
Bei Fragen oder Anregungen steht der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per E-Mail an ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org gerne zur VerfĂŒgung. R.K.
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