TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10413102
Letzte Woche:
29503
Diese Woche:
26768
Besucher Heute:
1872
Gerade Online:
90


Ihre IP:
18.191.195.110
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Wintereinbruch: Die Gemeinden Scharbeutz und Timmendorfer Strand erinnern an die Winterdienstpflicht

Schneeräumung

Scharbeutz/Timmendorfer Strand. Die Gemeinde Scharbeutz weist in Anlehnung auf die Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Scharbeutz auf die Verpflichtung der Anlieger zur Schnee- und Glättebeseitigung hin und bittet um Beachtung und Durchführung dieser Pflichten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze anliegen, sind zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnell und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Radwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen auf den Fahrbahnen, bei denen die Gefahr auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist. Bei der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sind abstumpfende Mittel zu verwenden.

Der Einsatz von auftauenden Mitteln ist nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppenanlagen, gestattet.

Doch nicht in allen Fällen ist der Winterdienst komplett auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Für welche Straßenteile und in welchem Umfang die Verpflichtung zum Winterdienst auf die Eigentümer übertragen wurde, kann in der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Scharbeutz (Straßenreinigungssatzung) nachgelesen werden.

Diese finden Interessierte auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz (www.Gemeinde-Scharbeutz.de) unter „Ortsrecht / Satzungen“.

Bedenken Sie, dass eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter sowie ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Für Rückfragen steht Frau Utermark, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, unter der Telefonnummer 04503/7709-302 gerne zur Verfügung.

Winterdienst – Räum- und Streupflicht, aber bitte ohne Streusalz

Timmendorfer Strand. Der erste Schnee ist gefallen und nicht nur die Wiesen und Wälder, sondern auch die Geh- und Radwege waren teilweise noch lange schneeweiß anzusehen.

Aus diesen Gründen weist die Gemeinde Timmendorfer Strand erneut auf die Einhaltung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Timmendorfer Strand und damit auf die Pflicht zum Winterdienst hin.

Nach den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung sind die Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtet, die an ihre Grundstücke grenzenden Flächen zu räumen und zu streuen.

Gehwege beziehungsweise gemeinsame Geh- und Radwege sind werktags von 7 bis 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte in einer Breite von 1,50 Meter (soweit vorhanden) von Schnee- und Eisglätte zu befreien.

In verkehrsberuhigten Bereichen ist eine mindestens 3 Meter breite Verkehrsfläche von den Anliegern zu räumen und zu streuen, sofern die betreffende Straße von der Räumungspflicht der Gemeinde ausgenommen ist und die Anlieger nicht zur Zahlung einer Straßenreinigungsgebühr herangezogen werden. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Nach der Räumung ist der Schnee möglichst an den Gehwegrand und nicht auf die Fahrbahn zu schieben. Die Abläufe in Entwässerungsanlagen (Straßeneinläufe) sowie insbesondere die im Gehwegbereich vorhandenen Schachtabdeckungen sind von Schnee und Eis frei zu halten.

Zum Streuen sollen umweltfreundliche und abstumpfende Stoffe (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand; keine Schlacke oder Asche) verwendet werden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen soll grundsätzlich unterbleiben.

Auch Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden.

Das aggressive Streusalz kann nicht nur bei Haustieren zu Entzündungen der Pfoten führen, es ist außerdem für Boden, Pflanzen, Gewässer und Bäume sehr schädlich. Ein großer Teil des Salzes gelangt direkt über den Regenwasserkanal in die Gewässer und kann so zu Versalzungen unserer Gewässer führen.

„Auch im eigenen Interesse sollten die Einwohnerinnen und Einwohner ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Wer dies nicht tut, kann nicht nur bei eventuellen Unfällen zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden, auch kann eine Geldbuße bis zu 511,00 Euro festgesetzt werden, wenn der Reinigungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgegangen wird.“, bemerkt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung.

Die Gemeinde Timmendorfer Strand bittet alle streupflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner, bei Schnee und Eis entsprechend der bestehenden Satzung zu handeln und so die Mitmenschen, ihre Haustiere und auch die Umwelt zu schützen. (PM/R.K./Foto: René Kleinschmidt)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 29.11.23 11:00

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Sonntag, 28. April 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.