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Großes Interesse an der Infoveranstaltung: Klein Timmendorf und Niendorf/Ostsee bekommen jeweils einen Dorfvorstand

Info-Veranstaltung

Von René Kleinschmidt

Niendorf/Ostsee-Klein Timmendorf. Klein Timmendorf und Niendorf/Ostsee sollen zu Dorfschaften werden und somit einen Dorfvorstand bekommen. Das sieht die neue Hauptsatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand vor, die am 14. Dezember 2023 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde. Bisher verfügen nur die Dorfschaften Groß Timmendorf und Hemmelsdorf über Dorfvorstände.

Dass das Interesse an der Bildung von Dorfvorständen für Klein Timmendorf und Niendorf/Ostsee sehr groß ist, zeigte die gemeinsame Info-Veranstaltung, zu der die Gemeindeverwaltung alle Einwohner der beiden Dorfschaften am 14. Februar ins Haus des Kurgastes in Niendorf eingeladen hat. Kurzerhand mussten noch zusätzliche Stühle bereitgestellt werden.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke wurden die Aufgaben von Dorfvorständen erläutert und Fragen rund um die Themen Dorfschaft und Dorfvorstand durch Hauptamtsleiter Dennis Sontopski sowie Sandra Radünz und Kristina Wenske, den beiden Dorfvorsteherinnen aus Groß Timmendorf und Hemmelsdorf, beantwortet.

Die Aufgabe eines Dorfvorstands (Ortsbeirat) ist über § 47 c Gemeindeordnung in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung und dem § 10 der Geschäftsordnung geregelt. Der Dorfvorstand kann in Angelegenheiten, die die Dorfschaft betreffen, Anträge an die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse stellen. Um die Ausübung dieses Rechtes zu ermöglichen, erhält die oder der Vorsitzende des Dorfvorstandes die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung und ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Dorfschaft betreffen, ausreichend und rechtzeitig durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu unterrichten.

„Wichtige Angelegenheiten ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Dennoch ist ein Dorfvorstand das Sprachrohr für Verwaltung und Selbstverwaltung und aus diesem Grund hat die Beteiligung eine hohe Bedeutung. Ansonsten geht es natürlich um die ,Dorfgemeinschaft‘‚ in Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden,“ erklärt Hauptamtsleiter Dennis Sontopski.

Während der Info-Veranstaltung wurde mehrmals nachgefragt, ob auch ein Gemeindevertreter in den Dorfvorstand gewählt werden darf. Auch das regelt die Hauptsatzung, dort steht in § 12, Absatz 2: „Dorfvorstände bestehen aus drei Mitgliedern; die Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter darf die der anderen Bürgerinnen und Bürger im Dorfvorstand nicht erreichen.“ Das heißt, dass ein Gemeindevertreter auch Mitglied des Dorfvorstandes sein darf.

Dorfvorstand mit oder lieber ohne Gemeindevertreter

Das Familienwochenblatt „der reporter“ und TiNi24.de haben bei den Fraktionen der Gemeindevertretung und bei der fraktionslosen Wählergemeinschaft WUB nachgefragt, wie sie dazu stehen, da diese Frage auch bei der Info-Veranstaltung die Bürger bewegte und interessierte.

„Die korrekte Frage bleibt, ob das tatsächlich sinnvoll ist. Der Arbeitsaufwand für einen Gemeindevertreter ist sehr intensiv. Darüber hinaus noch vollumfänglich die Tätigkeiten eines Dorfvorstandes gut zu erbringen, ist für mich nur schwer vorstellbar,“ so Andreas Czayka (FDP). „Die Bürgerinnen und Bürger möchten sicher einen Dorfvorstand, der ausreichend Zeit für diese Aufgaben mitbringen kann. Sicher ist der Aufwand nicht immer sehr hoch, kann aber durchaus dazu führen, dass die vielfältigen Aufgaben als Dorfvorstand und eine gleichzeitige Tätigkeit als Gemeindevertreter irgendwann zu einem zeitlichen Interessenkonflikt führen. Aber das ist dann eine persönliche Entscheidung, ob man sich zur Verfügung stellen möchte und ob die Bürger der jeweiligen Dorfschaft, der Person beide Ehrenämter zutrauen.“

Ähnlich fällt die Antwort von Dieter Boden (CDU) aus: „Meines Erachtens nach macht es keinen Sinn und sollte voneinander getrennt sein. Aber wer sich diese doppelte Belastung antun möchte, und dann nach seiner Meinung nach unabhängig agieren kann, ist zumindest fragwürdig.“

„Das BürgerBündnis NeuePerspektive ist sehr erfreut über die schnelle Umsetzung der Gründung der Dorfgemeinschaften, welches ein Wahlversprechen von uns war,“ so Michael Strümpell (BBNP). „Die Satzung gibt es her, dass ein Gemeindevertreter bei drei Mitgliedern in dem Vorstand der Dorfgemeinschaft mitwirken darf. Wir würden es aber begrüßen, wenn keine Gemeindevertreter in den Dorfvorständen mitwirken würden. Gemeindevertreter dürfen bereits an jeder Sitzung teilnehmen, sich beteiligen und haben Rederecht.“

„Es ist in unserer Hauptsatzung festgelegt und danach richten wir uns auch als SPD-Fraktion,“ so Jörn Eckert (SPD) dazu.

Und Martin Pannewig von der WUB antwortet wie folgt: „Wir sind als WUB in der Abstimmung mit den anderen Fraktionen mitgegangen, dass auch ein Gemeindevertreter in einen Dorfvorstand gewählt werden darf, begrüßen es aber und sehen es als vorteilhaft an, wenn die beiden Ämter voneinander getrennt ausgefüllt werden.“ Die Grünen haben auf die Nachfrage nicht geantwortet.

Konstituierende Dorfschaftsversammlungen im März

Die konstituierende Dorfschaftsversammlung für Niendorf/Ostsee findet am Dienstag, dem 19. März, um 19 Uhr in der Sporthalle der Grundschule Niendorf statt, und einen Tag später am Mittwoch, dem 20. März, ebenfalls um 19 Uhr, für die Dorfschaft Klein Timmendorf im Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus in der Dorfstraße 30 in Groß Timmendorf. Im Rahmen dieser öffentlichen Sitzungen werden die neuen Dorfvorstände von den Einwohnern der Dorfschaften gewählt sowie die Dorfvorsteherinnen oder Dorfvorsteher nebst Stellvertretungen zu Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten ernannt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz innerhalb des Gebietes der Dorfschaften Niendorf/Ostsee beziehungsweise Klein Timmendorf hat. Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz innerhalb des entsprechenden Gebietes hat.

Zur Dorfschaft Klein Timmendorf gehört der Bereich westlich der Lübecker Straße/Wohldstraße bis zu den Bahngleisen und südlich des Friedhofes bis Hauptstraße/Am Kardohr/Vogelsang.

Die Dorfvorstände werden für die Dauer einer Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt, somit aktuell für die nächsten vier Jahre, danach für fünf Jahre. R.K.

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Jonas Berg (v.li.) und Dennis Sontopski (vom Hauptamt der Gemeinde) mit den Dorfvorsteherinnen Kristina Wenske (Hemmelsdorf, Mitte) und Sandra Radünz (Groß Timmendorf) sowie Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke nach der Info-Veranstaltung in Niendorf/Ostsee. (Foto: René Kleinschmidt)

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Nachricht vom 28.2.24 13:30

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