Gemeindeverwaltung von Timmendorfer Strand überprüft Einhaltung der Hunde- und Vergnügungssteuersatzung
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Hundesteuer |
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Die Abgabengerechtigkeit steht im Vordergrund
Timmendorfer Strand. Die Gemeinde Timmendorfer Strand wird in den kommenden Monaten die Einhaltung der Anmeldepflichten aus der Hundesteuersatzung und der Vergnügungssteuersatzung flächendeckend im Gemeindegebiet überprüfen.
Für die meisten in der Gemeinde Timmendorfer Strand gehaltenen Hunde wird die Hundesteuer durch die Halter entrichtet. Leider gilt dies nicht für alle. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler werden ab dem 01.01 2012 regelmäßige Kontrollen durchgeführt, bei der alle Hundehalter angesprochen werden sollen, die bisher keine Steuer gezahlt haben. Viele Kommunen führen regelmäßig „Hundebestandsaufnahmen“ durch, um die Steuergerechtigkeit für ehrliche Hundehalter zu erreichen. Wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500,- € geahndet werden kann.
Durchgeführt werden die Kontrollen von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die sich entsprechend ausweisen können. Sie haben den Auftrag im gesamten Gemeindegebiet Haushalte aufzusuchen. Die Wohnung dürfen sie dabei allerdings nicht betreten. Sie werden in den Haushalten Anzahl, Rasse und Beginn der Haltung sowie den Hundehalter erfragen. Aufgrund dieser Erfassung wird die Gemeinde alle bisher nicht erfassten Halter zur Hundesteuer nachveranlagen. Entsprechende Bescheide werden den Betroffenen zugehen.
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand schreibt vor, dass der Besitzer seinen Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bei der Gemeinde anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten dabei ab dem 3. Monat als angeschafft. Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und von Ihnen noch keine Anmeldung erfolgt ist, sind Sie verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen. Die Anmeldung hat im Fachdienst Finanzen zu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Strandallee 42 zu erfolgen. Diese sind Montag bis Freitag 8.30 – 12.00 Uhr und Montag und Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr.
Angemeldete Hunde erhalten mit dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke, die grundsätzlich für zwei Jahre gilt. Alle Hunde müssen diese Marke gut sichtbar tragen, wenn sie sich außerhalb des Hauses aufhalten. Wenn eine Hundesteuermarke verloren geht oder unkenntlich ist, kann der Halter gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke erhalten.
Gleichzeitig überprüft die Gemeinde auch die Einhaltung der Vergnügungssteuersatzung. Die Halter von Spielgeräten, die der Vergnügungssteuer unterliegen, haben die Aufstellung und jede Veränderung bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Auch hier werden Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung mögliche Aufstellungsorte (Restaurants, Bars, Cafés, etc.) aufsuchen und entsprechende Prüfungen vornehmen.
Die die Hundesteuer- und die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde finden Sie im Internet unter www.timmendorfer-strand.org in der Rubrik Ortsrecht. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter für Fragen unter Ruf 04503 / 807 – 146 gerne zur Verfügung. (MS)
(Foto: Thorben Wengert / pixelio.de) |