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Alkoholverbot im zentralen Strand- und Kurparkbereich am Himmelfahrtstag in Timmendorfer Strand

Alkoholfrei

Timmendorfer Strand. „In den vergangenen Jahren sind gemeinsame Werte mit Füßen getreten worden. Ein Feiertag mit Körperverletzungen, Beleidigungen, Verkehrsbehinderungen und Beschädigung von Straßeneigentum bereits auf den Anmarschwegen 100er Jugendlicher zum alljährlichen zentralen Treff am Himmelsfahrtstag im Bereich der Seebrücke/Kurpark Timmendorfer Strand soll der Vergangenheit angehören. Damit dies so eintritt, wird wie bereits im Vorjahr wieder eine Verfügung zum Alkoholverbot im festgelegten Bereich erlassen.“

Der 1. stellv. Bürgermeister Rainer Steen sowie der Leiter der Timmendorfer Polizeizentralstation Harald Rothe finden harte Worte für das, was am Vatertag vergangener Jahre an zentraler Stelle in Timmendorfer Strand vorgefallen ist. Mehrere 100 Feiernde haben erst die Polizei und später die Bauhofmitarbeiter auf Trapp gehalten. Schlägereien, auch Angriffe auf Polizisten, Abfälle in Form von zerbrochenen Glasflaschen, Kästen, Einkaufswagen und Unmengen von Müll haben den Feiertag „Christi Himmelsfahrt“ im zentralen Bereich von Timmendorfer Strand dominiert.

Mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad wurden die zumeist Jugendlichen aggressiver. Aus diversen Personengruppen heraus kam es immer wieder zu überfallartigen Körperverletzungen gegenüber Anderen oder Einzelpersonen. Die Polizei musste ihre Einsatzfahrzeuge sichern, da immer wieder versucht wurde, diese zu beschädigen. Mit vorläufigen Festnahmen, Blutprobenentnahmen, Gewahrsamnahmen und unzähligen Platzverweisen konnte sich die Polizei nur bedingt Respekt verschaffen.

Damit der zentrale Bereich in Timmendorfer Strand auch in diesem Jahr für „normale“ Ausflügler zu einem beliebten Ziel und entspanntem Aufenthalt werden kann, haben die Gemeinde und die Polizeizentralstation wieder ein massives Sicherheitspaket geschnürt.

Grundlage für alles Weitere ist eine Verfügung, die der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde für den 17. Mai 2012 (Christi Himmelfahrt) erlassen wird. Sie verbietet an diesem Tag das zugriffsbereite Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken auf den näher beschriebenen öffentlichen Flächen in Timmendorfer Strand. Ausgenommen von dem Verbot sind konzessionierte Gaststättenbereiche sowie Anlieger, die alkoholische Getränke zur Versorgung ihres Haushaltes oder Gewerbebetriebes transportieren oder transportieren lassen.

Auf dieser rechtlichen Basis können nun Polizei und Gemeinde für Ruhe und Ordnung sorgen. Durch polizeiliche Vorkontrollen werden Personen, die Alkohol mitführen wollen, abgewiesen oder zu deren Abgabe gezwungen. Dadurch sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Beschädigungen von Sachwerten, Gefahren für das körperliche Wohlbefinden und Störungen des Verkehrs weitestgehend unterbunden werden.

Die Polizei wird ggf. flexibel und schnell reagieren, ohne die nicht von der Verfügung erfassten andere Bereiche sicherheitstechnisch zu vernachlässigen. Die ab 01. Mai eines jeden Jahres gültige Strandsatzung sieht ohnehin die Ahndung mit einem Bußgeld vor, wer sich zum übermäßigen Alkoholgenuss im Strand- oder Kurgebiet niederlässt. (PM/red.)

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Alkis Rosteck vom Ordnungsamt, Harald Rothe von der Polizeizentralstation Timmendorfer Strand, Ordnungsamtsleiter Bernd Friedrich und Rainer Steen, stv. Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand (von links nach rechts) mit alkoholfreien Getränken am Timmendorfer Strand (Foto: der reporter)

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Nachricht vom 23.4.12 11:00

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. April 2024

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