Durchsuchungen in Lübeck und in Timmendorfer Strand nach Betrugstaten mit hoch professionellen Phishing-Mails

Lübeck/Timmendorfer Strand. Bereits in den frühen Morgenstunden des 23. Juli 2024 durchsuchten Polizeibeamte mehrere Objekte im Bereich Lübeck und Timmendorfer Strand. Das Kommissariat 14 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck und die Staatsanwaltschaft Lübeck ermitteln gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetruges. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden an sechs Anschriften durch Beamte der Polizeidirektion Lübeck Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.

Die fünf Beschuldigten im Alter von 23 bis 30 Jahren stehen im Verdacht, zwischen September 2022 und Januar 2023, mittels Phishing und Anrufen als falscher Bankmitarbeiter die Kontodaten von bundesweit mindestens 98 Sparkassenkunden abgegriffen zu haben. Mit diesen Daten sollen sie über das mobile Zahlverfahren Apple Pay virtuelle Debitkarten eingerichtet und auf diese Weise hochwertige Elektronikartikel und Bargeld im sechsstelligen Bereich erbeutet haben. Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten dauern an.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei: Die Betrüger nutzen hoch professionelle Phishing-Mails. Diese sind zumeist das Einfallstor für jene Cyber-Straftaten, wie im aktuellen Verfahren. Hier waren die E-Mails kaum als Fälschung zu erkennen. Das trug dazu bei, dass viele der Opfer die Fälschung für eine tatsächliche Nachricht ihrer Hausbank hielten und auf diese Weise hohe Schadenssummen zustande kamen. Bankkunden sollten niemals auf Links oder Datei-Anhänge in vermeintlichen E-Mails ihrer Hausbank klicken. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Bankberater persönlich oder informieren sich direkt auf der Webseite Ihres Geldinstitutes.

Sobald die Cyberkriminellen über die Phishing-Mails die Daten erlangt haben, folgt in der Regel ein Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters, um unter einem Vorwand die TAN zu erfragen. Bankkunden sollten beachten, dass die Täter an diesem Punkt bereits umfangreiches Wissen über ihre Person, ihr Konto und ihre Bank und sogar den Namen ihres Bankberaters haben. So gelingt es den Tätern häufig, die Opfer glauben zu lassen, sie würden tatsächlich mit ihrem echten Bankberater sprechen, um sie so zur Herausgabe der TAN zu bringen. Bankkunden sollten niemals ihre TAN am Telefon mitteilen. Auch nicht, wenn sie überzeugt sind, sie sprächen mit ihrem tatsächlichen Bankberater. Ihre Bank würde Sie niemals am Telefon nach Ihrer TAN fragen.

Sollten Sie dennoch Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. (PM/R.K./Symbolfoto: Thorben Wengert/pixelio.de)

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