Timmendorfer Strand. Für Autofahrerinnen und Autofahrer mag es ein ungewohnter Anblick sein, in den Einbahnstraßen der Gemeinde Timmendorfer Strand auf entgegenkommende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu treffen, dabei machen die Radfahrende alles richtig. So heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Timmendorfer Strand. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erlaubt ihnen das Befahren von Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung.
Allerdings müssen dafür einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. So gilt die Freigabe für den Radverkehr nur für Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Stundenkilometern sowie einer Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern und genügend Ausweichmöglichkeiten.
Sollte es sich um eine Einbahnstraße mit höherem Verkehrsaufkommen handeln, muss die Straßenbreite mindestens dreieinhalb Meter betragen, ausgenommen sind kurze Engstellen. Außerdem muss die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an den Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sein. Dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, muss ein Schutzraum für die Fahrradfahrer angelegt werden. Bei den betreffenden Einbahnstraßen der Gemeinde wurde die Beschilderung entsprechend angepasst.
Nachdem die Radfahrer die Strandallee zwischen Niendorf/Ostsee und Timmendorfer Zentrum seit fast zwei Jahren in beide Richtungen befahren dürfen, ist dies ab sofort auch in der Poststraße erlaubt.
Dennoch machen es nicht alle Radfahrer richtig, denn auch hier gilt, hintereinander zu fahren (und nicht nebeneinander), wenn Fahrzeuge kommen. R.K.
Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Ob sinnig oder nicht: Ab sofort dürfen Radfahrer auch die Poststraße (Einbahnstraße) in Timmendorfer Strand entgegengesetzt befahren. (Foto: René Kleinschmidt)
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